Im Rahmen des Musikfestivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln unter dem Thema Metamorphosen Variationen zum 100. Geburtstag von Bernd Alois Zimmermann findet 2018 zum siebten Mal ein Kompositionswettbewerb statt. Komponisten, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind eingeladen, ein Werk für Ensemble (Flöte, Klarinette, Fagott, Trompete, Horn, Posaune / 2 Schlagzeug, 2 Klavier / Streichquintett) zum Thema KUGELGESTALT DER ZEIT einzusenden.

Grunddaten des Wettbewerbs

Die Jury wählt aus den Bewerbungen drei Werke aus, die am 4. Mai im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln uraufgeführt werden.

Jury

  • Prof. Johannes Schöllhorn, Komponist
  • Susanne Blumenthal, Dirigentin Finalkonzert

sowie je ein Vertreter des WDR und der Hochschule für Musik und Tanz Köln. Wir geben die weiteren Jurymitglieder schnellstmöglich bekannt unter achtbruecken.de

Teilnahmebedingungen & Bewerbungsverfahren

Teilnahmeberechtigt sind Komponisten und Komponistinnen aller Nationalitäten, die am oder nach dem 01. Januar 1988 geboren sind und als ordentlich Studierende musikalischer Fachrichtungen an einer in- oder ausländischen Universität bzw. Hochschule eingeschrieben sind.

Für eine Bewerbung ist bis spätestens 30.11.2017 bei der ACHTBRÜCKEN GmbH eine Komposition einzureichen, die folgende Anforderungen erfüllt:

Die Kompositionen sind anonym in Form einer fünf Mal (5x) kopierten Partitur (die Seiten gebunden und durchnummeriert) per Einschreiben einzusenden. Sollten Erläuterungen zur Aufführungspraxis erforderlich sein, sind diese beizufügen. Die Partituren müssen auf Anhieb lesbar sein.

Die Komposition darf vorher weder ganz noch in Teilen öffentlich aufgeführt oder in technischen Medien jeglicher Art veröffentlicht worden sein. Ausnahme: Aufführungen im Rahmen von Veranstaltungen an Universität bzw. Hochschule. Eine Aufstellung ist der Bewerbung unbedingt beizufügen.

Der Name des Urhebers darf im Zusammenhang mit der Partitur an keiner Stelle erscheinen, es dürfen sich in der Partitur auch keine Hinweise auf den Urheber befinden. Alle Deckblattkopien müssen mit dem Titel der Komposition versehen sein.

Zugelassen sind Kompositionen für gemischtes Ensemble (Flöte, Klarinette, Fagott, Trompete, Horn, Posaune / 2 Schlagzeug, 2 Klavier / Streichquintett) mit einer Länge bis zu 15 Minuten.

Dem Einschreiben mit der Komposition ist ein verschlossenes Kuvert beizufügen, auf dem nur der Titel der Komposition vermerkt sein darf und das einen Datenträger mit folgenden Informationen (in elektronischer Form) beinhalten muss:

I. das ausgefüllte Bewerbungsformular
II. ein Scan des Reisepasses oder Personalausweises
III. ein Scan der gültigen Studienbescheinigung
IV. die künstlerische Biografie und das Werkverzeichnis
V. ein hochaufgelöstes Foto (300 dpi auf 10x15cm)
VI. eine Kurzbeschreibung des Werkes (max. 15 Zeilen) mit Nennung des Werktitels

Die Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Kosten für die Erstellung bzw. Übersendung der Bewerbungsunterlagen werden von der ACHTBRÜCKEN GmbH nicht übernommen.

Die Komponisten der für die Uraufführung ausgewählten Werke verpflichten sich, das Notenmaterial (Spielpartituren und/oder Stimmen) bis zum 19.02.2018 auf ihre Kosten der ACHTBRÜCKEN GmbH zur Verfügung zu stellen.

Entscheidungen der Jury / Preisvergabe

Die Jury entscheidet nach freiem künstlerischem Ermessen bis zum 29.01.2018 über die zur Uraufführung kommenden Werke. Bei einer hohen Anzahl von Bewerbungen kann sich die Jury in der Vorauswahl unterstützen lassen, ohne dass ihre Entscheidungshoheit hierdurch begrenzt wird.

Die endgültige Juryentscheidung und Preisverleihung erfolgt direkt nach den Uraufführungen im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln. Die Entscheidungen der unabhängigen Jury in allen Phasen des Wettbewerbs sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen.

Leistungen für die PreisträgerInnen

Die ausgewählten Werke werden im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln realisiert. Zudem ist die Dokumentation durch den WDR geplant, wobei diese zum derzeitigen Stand der Wettbewerbsplanung nicht feststeht. Ein Anspruch auf Dokumentation besteht nicht.

Die ACHTBRÜCKEN GmbH ist verantwortlich für die Organisation von An- und Abreise sowie die Unterbringung der Teilnehmer während des Proben- und Konzertzeitraums für die zur Uraufführung kommenden drei Werke und übernimmt die damit verbundenen Kosten. Weitere Zusatzkosten während des vorgenannten Zeitraums werden durch ein Tagegeld von € 24/Tag abgedeckt.

Einverständnis / Rechteeinräumung

Die Rücksendung der eingesandten Materialien erfolgt nur auf Wunsch. Nicht ausgewählte Materialien werden von der ACHTBRÜCKEN GmbH nicht verwertet, eine eventuelle archivarische Nutzung bleibt unberührt.

Im Falle einer Auswahl seines/ihres Werkes durch die Jury überträgt der Komponist/die der ACHT BRÜCKEN GmbH ohne gesonderte Abgeltung:
die Aufführungsrechte für die Uraufführung sowie für mögliche weitere Aufführungen im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln, die ausschließlichen, räumlich, zeitlich und auch in technischer Hinsicht nicht begrenzten Aufnahme-, Sende-, Streaming- und Vervielfältigungsrechte des Werkes, soweit es sich um Aufnahmen im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln handelt, sowie das Recht zur Kommunikation bezüglich der ausgewählten Kompositionen und der damit zusammenhängenden Konzerte im Rahmen von ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln durch sämtliche zur Verfügung stehenden Medien (Print, Fernsehen, Funk, Internet etc.).

Der/die Komponist/In verpflichtet sich, das zur Aufführung ausgewählte Projekt bis zum Abschluss des Wettbewerbs bei keiner Gelegenheit außerhalb des Festivals ACHT BRÜCKEN | Musik für Köln aufzuführen oder sonst der Öffentlichkeit zu Gehör zu bringen oder bringen zu lassen.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2017