Zum ersten Mal wird am 11. Mai 2018 der Dwight und Ursula Mamlok-Preis an Musikerinnen und/oder Musiker bzw. Ensembles vergeben, die sich in besonderer Weise um die zeitgenössische Musik im Allgemeinen und die Werke der Komponistin Ursula Mamlok im Besonderen verdient gemacht haben.
Die Komponistin Ursula Mamlok (1923 - 2016) ist geborene Berlinerin und musste, aufgrund ihrer jüdischen Herkunft von den Nationalsozialisten verfolgt, 1939 über Ecuador in die USA fliehen. Hier lebte sie 66 Jahre und studierte und lehrte u. a. an der Manhattan School of Music Komposition. Die letzten 10 Jahre ihres Lebens verbrachte sie in Berlin, wo ihr in hohem Alter ein erfolgreicher Neustart als Komponistin gelang.
Bereits zu Lebzeiten hat Ursula Mamlok die Gründung einer Stiftung testamentarisch verfügt. Am 3. Februar 2016 trat die gemeinnützige Dwight und Ursula Mamlok – Stiftung mit einer Auftaktveranstaltung an die Öffentlichkeit.
Ebenfalls testamentarisch verfügt hat die Komponistin die Satzung der Stiftung, die unter anderem die Nachwuchsförderung und die Auslobung des Mamlok-Preises bestimmt.
Die Preisvergabe erfolgt jährlich alternierend in Berlin und New York, erstmals 2018 in Berlin. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschläge können bis zum 31. Januar im Jahr der Preisvergabe eingereicht werden.
Die vorgeschlagenen Musikerinnen und Musiker sollten am 31. Januar im Jahr der Preisverleihung maximal 35 Jahre alt sein. Ebenfalls sollte das Durchschnittsalter für Ensembles nicht über dieser Altersgrenze liegen.
Vorschläge für die Preisvergabe können z. B. Lehrende der Musikhochschulen, ausübende Musikerinnen und Musiker, Musikjournalistinnen und -journalisten einreichen. Die Musiker/innen bzw. Ensembles sollten ein abgeschlossenes Studium vorweisen und über Erfahrung in der Aufführungspraxis Neuer Musik verfügen. Dazu gehört auch ein besonderes Engagement für die zeitgenössische Musik nachgewiesen durch die Vorlage von Konzertprogrammen und Aufnahmen.
Vorschläge können in Papierform an die Geschäftsstelle der Stiftung oder elektronisch übermittelt werden und müssen einen Lebenslauf, Nachweis des Hochschulabschlusses, drei Konzertprogramme und -kritiken, Tonträger oder Links zu Aufnahmen und ein Anschreiben mit Begründung enthalten. Wer die engste Auswahl erreicht hat wird zu einem Vorspiel nach Berlin eingeladen.
Der deutschen Jury gehören an:
Frank Kämpfer (Redakteur Neue Musik Deutschlandfunk), Prof. Dr. Wolfgang Rathert (Musikwissenschaft Ludwig Maximilians-Universität München), Prof. Hartmut Rohde (Viola, Universität der Künste Berlin und HON Royal Academy London), Habakuk Traber (Musikwissenschaft), Dr. Margarete Zander (Musikjournalistin), Bettina Brand und Dr. Nicolai von Cube als Vertreter der Mamlok-Stiftung.
Der Geldpreis wird in folgender Staffelung verliehen:
Solist/in 6.000 €
Duo 8.000 €
Trio 10.000 €
Quartett und mehr Musiker/innen 12.000 €
Die erste Preisverleihung findet am 11. Mai 2018 im Rahmen eines Konzertes unter Mitwirkung der Preisträger im Plenarsaal der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin statt.
Weitere Informationen gibt es unter www.mamlokstiftung.com