Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN; die Rückseite zeigt den Bundesadler.

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.

Die Verleihung der ersten PRO MUSICA-Plakette eines Jahres erfolgt durch den Bundespräsidenten oder einen benannten Stellvertreter am Sonntag Laetare im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik. Die weiteren Plaketten werden dann in - je nach Bundesland unterschiedlichen - jeweils eigenen Veranstaltungen überreicht. Einschließlich des Jahres 2015 haben erst 1.965 Musikvereinigungen diese Plakette erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens zum 30. September im Jahr vor der Verleihung eingereicht werden muss! Ausführliche Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie unter folgender Adresse:

Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände
Cluser Straße 5, 78647 Trossingen
Tel: 07425 - 32 88 06 40
E-Mail: info@orchesterverbaende.de
www.orchesterverbaende.de