Die Organisation Répertoire International des Sources Musicales veröffentlichte am 14. August 2024 folgende Stellungnahme:

In den letzten Tagen zirkulieren in unterschiedlichen Medien Berichte und Meinungsäußerungen zur aktuellen und zukünftigen Situation des Répertoire International des Sources Musicales (RISM). Den Auslöser bildete ein Artikel von Christiane Wiesenfeldt im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. August (online am 4. August), in dem die Ende 2025 endende Finanzierung im Akademienprogramm der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften und laufende Bemühungen um die Neuauflage einer Bund-Länder-Finanzierung zur Fortführung der globalen Aufgaben des RISM angesprochen wurden. Hingewiesen wurde dabei auch auf eine in Aussicht gestellte anteilige Finanzierung durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), die nun unter Verweis auf die Haushaltslage als nicht mehr umsetzbar bezeichnet worden sei.

Diese Darstellung ist in der Sache zwar zutreffend, hat aber dennoch zu verschiedenen Missverständnissen und fehlerhaften Schlussfolgerungen geführt. Insbesondere wurde Frau Claudia Roth persönlich für die Beendigung der Finanzierung verantwortlich gemacht, was in doppelter Hinsicht unrichtig ist: Weder ist BKM derzeit in die Finanzierung des RISM involviert, sondern sie erfolgt vielmehr im Rahmen einer Ende 2025 regulär auslaufenden Projektfinanzierung innerhalb des Akademienprogramms u.a. aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; noch hat Frau Roth die Relevanz und Förderungswürdigkeit des RISM jemals explizit verneint.

Richtig ist, dass vor längerer Zeit die Möglichkeit einer Kofinanzierung des RISM nach 2025 durch BKM im Rahmen einer neuerlichen Bund-Länder-Finanzierung ins Gespräch gebracht wurde. Dies haben die im F.A.Z.-Artikel genannten Akteure (ein Konsortium bestehend u.a. aus der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, der Bayerischen Staatsbibliothek München, der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, der Berliner Staatsbibliothek und dem Verein Internationales Quellenlexikon der Musik e.V.) zum Anlass genommen, Gespräche zu einem solchen Finanzierungsmodell zu führen. Aus diesen gingen die im Artikel erwähnten Zusagen einer anteiligen Finanzierung der Länder Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz - unter dem Vorbehalt der Beteiligung des Bundes - hervor. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse trat das Konsortium neuerlich mit BKM in einen Dialog ein, der sich ungeachtet der angespannten Haushaltslage des Bundes als sehr konstruktiv erweist. Die im F.A.Z.-Artikel angesprochene E-Mail markiert dabei eine Momentaufnahme, die Anlass zu den sehr bedauerlichen Missverständnissen bot.

Seitens der RISM-Zentralredaktion und des Trägervereins möchten wir allen Institutionen und Personen, die sich für die Arbeit des RISM in der Vergangenheit eingesetzt haben und sich um Finanzierungsmöglichkeiten für die Zukunft bemühen, sehr herzlich für ihren Einsatz bedanken. Es wäre uns ein Anliegen, dass dieser wichtige und konstruktive Prozess nicht durch unzutreffende oder missverständliche Darstellungen in der öffentlichen Diskussion tangiert wird. Unser Dank gilt auch Kolleg:innen aus der Musikwissenschaft wie Christiane Wiesenfeldt oder Arnold Jacobshagen. Mit ihnen und vielen anderen sind wir über unsere Bemühungen im steten Austausch und sind froh, dass sie das große Interesse des Fachs am Erhalt des RISM engagiert öffentlich artikulieren.

Mit dieser Mitteilung hoffen wir, zur Klärung der Situation beigetragen zu haben, und stehen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung (contact@rism.info).

Univ.-Prof. Dr. Klaus Pietschmann, Vorstandspräsident des Vereins
Dr. Balázs Mikusi, Leiter der RISM-Zentralredaktion

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