Der Südwestrundfunk (SWR) schreibt den Karl-Sczuka-Preis 2020 für Hörspiel als Radiokunst aus. Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Hörspiel, Medienkunst und Musik können sich bis zum 15. Juni 2020 bewerben. Der Preis gilt als international wichtigste Auszeichnung für avancierte Werke der Radiokunst. Dotiert ist die Preiszeichnung mit 12.500 Euro. Der Preis wird in einer öffentlichen Veranstaltung am 18. Oktober 2020 im Rahmen der Donaueschinger Musiktage verliehen. Informationen und Einreichungsbedingungen auf www.SWR2.de/sczuka.

Einreichung unveröffentlichter Werke möglich Bewerbungen müssen in Form sendefähiger Audio-Dateien zusammen mit dem Anmeldeformular und den erforderlichen Unterlagen beim SWR eingehen. Für die Urheber kann auch der Produzent einreichen. Falls die Erstsendung oder eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder online bereits erfolgt sind, darf deren Datum nicht vor dem 1. Juni 2019 liegen. Auch ungesendete Arbeiten sind willkommen.

Unabhängige Jury

Der Karl-Sczuka-Preis wurde 1955 vom ehemaligen Südwestfunk gestiftet. Namensgeber ist der Hauskomponist der SWF-Gründerjahre Karl Sczuka (1900-1954). Ausgezeichnet werden soll laut Satzung die "beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialien und Strukturen benutzt". Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury, der Olaf Nicolai (Vorsitz), Julia Cloot, Michael Grote, Thomas Meinecke und Julia Mihály angehören.

Einreichungsbedingungen

In deutscher und englischer Sprache befinden sich auf www.SWR2.de/sczuka. Das Anmeldeformular muss per E-Mail an sczuka-entry@swr.de geschickt werden. Nach der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Freigabe eines Netzwerkordners. Die erforderlichen Unterlagen (Audio-Datei, Manuskript, Biografie, Werkverzeichnis) müssen bis zum 15. Juni 2020 dort hochgeladen werden. Die postalische Einreichungsform entfällt.

Weitere Informationen unter: http://swr.li/ausschreibung-karl-sczuka-preis-2020

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