Während der Tarifgespräche am 10. März 2004 haben sich der Deutsche Bühnenverein, die Stiftung Oper in Berlin und das Konzerthaus Berlin auf Arbeitgeberseite sowie die Deutsche Orchestervereinigung, die Vorstands- und Gewerkschaftsvertreter der drei Opernorchester sowie des Berliner Sinfonie-Orchesters auf Arbeitnehmerseite auf Grundsätze der Übernahme des Berliner Tarifabschlusses verständigt.
Die Tarifeinigung enthält folgende Punkte:


- Erhalt der Berliner Symphoniker für die Laufzeit des Tarifvertrages (1.9.2004 – 31.12.2009)

- Gehaltsabsenkung um 9% (nach Gehaltserhöhung um 4,4% gemäß Potsdamer Abschluss) bei allen Mitgliedern der beteiligten Orchester

- Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.12.2009
Freizeitausgleich von jährlich zusätzlich 7 Tagen

Damit steht ein jährlicher Solidarbeitrag von 1,215 Mio. € zugunsten der Berliner Symphoniker ab 2005 vollständig und für 2004 mit Beginn der Spielzeit entsprechend anteilig zur Verfügung. Zwei Drittel der erforderlichen Summe von etwa 3,3 Mio. Euro fehlen noch.

Am 17. / 18 März 2004 ist es nun Sache des Hauptausschusses, weitere Mittel für den Fortbestand der Berliner Symphoniker umzuschichten.

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