Vier Kandidaten für das Amt des Thomaskantors haben in den vergangenen Monaten in Proben und Aufführungen ihr Können unter Beweis gestellt. Alle vier Kandidaten haben als starke musikalische Persönlichkeiten ein sehr hohes Leistungsniveau mit bemerkenswert unterschiedlichen musikalischen, klanglichen Ergebnissen vorstellen können, so dass die Auswahl nicht leicht fiel. Im Ergebnis der intensiven Diskussionen um die Nachbesetzung einer der wichtigsten musikalischen Positionen in Leipzig und der Musikwelt folgte die Findungskommission einvernehmlich folgendem Vorschlag der Auswahlkommission zum weiteren Verfahren:
Zwei der in die engere Wahl gekommenen Kandidaten werden gebeten, sich in den kommenden Wochen der großen Findungskommission unter der Leitung von Oberbürgermeister Burkhard Jung in einem Gespräch vorzustellen und darüber hinaus in einer nichtöffentlichen Probe die jeweils selben Werke von Johann Sebastian Bach im Beisein der Mitglieder der Findungskommission einzustudieren.
Die beiden eingeladenen Kandidaten sind: Clemens Flämig und Markus Teutschbein. Beide haben dem weiteren Verfahren zugestimmt. Das Findungsverfahren bleibt weiterhin ergebnisoffen und ist noch nicht beendet.
Am 18. April 2016 war die Findungskommission zur Nachfolge im Thomaskantorenamt unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Burkhard Jung zu einer Sitzung zusammen gekommen, nachdem am Sonntag, 17. April 2016, die letzte Probewoche der vier Kandidaten ein erfolgreiches Ende gefunden hatte.
Die Auswahlkommission unter der Leitung von Professor Jörg-Peter Weigle beschrieb der Findungskommission die Erfahrungen und Ergebnisse der Kandidatenwochen. Die intensive, musikalisch anspruchsvolle Probenarbeit mit dem Thomanerchor, dem Gewandhausorchester, Solisten und dem Thomasorganisten, wie auch die Erfahrungen aus den zahlreichen Gesprächen mit den Kandidaten und vor allem die Aufführungen in der Thomaskirche wurden detailliert und umfassend erläutert.
In die daran anschließende Empfehlung der Auswahlkommission sind die transparent vorgetragenen Voten der am Findungsverfahren Beteiligten eingeflossen, wie die der Mitglieder des Thomanerchores, der Musikerinnen und Musiker des Gewandhausorchesters, des Kirchenvorstandes der Thomaskirche, der Eltern der Thomaner, der pädagogisch, musikalisch und in der Verwaltung wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thomanerchores.