Aufgrund der Corona-Pandemie haben die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) im April 2020 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglichte, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art einzublenden. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die Berechtigung, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen über das Internet den Gläubigen zur Verfügung zu stellen.
Nachdem diese Sondervereinbarung zum 31. Dezember 2023 abgelaufen ist, unterzeichneten die VG Musikedition und der VDD jetzt eine Anschlussvereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2025 Gültigkeit hat. Somit können die Gemeinden der katholischen Kirche in Deutschland auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen ähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeeigenen Internetseiten.
Hintergrund
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.