Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet.
Dazu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung so rasch gehandelt hat und damit den zügigen Ratifizierungsprozess der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt befördert. Deutschland verfügt über ein hohes Maß an kultureller Vielfalt. Die kulturelle Vielfalt wird durch die föderalen Strukturen und die Migrantenkulturen befördert. Gerade in ihren differenzierten Ausprägungen ist sie von unschätzbarem Wert auf dem Weg in eine Wissens- und Kreativgesellschaft. Zudem kann sie Schutz vor den fortschreitenden Liberalisierungstendenzen der Kulturmärkte liefern.
Kulturelle Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Reichtum zu erkennen, ist eine der zentralen Anliegen des 2. Berliner Appells, den inzwischen über 200 Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Wirtschaft als Erstunterzeichner unterstützen.“
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