Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der katholischen Kirche sämtliche Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. 2021 traf dies 1.376 Beschäftigte zu. Es gab 857 Vollzeitbeschäftigungen, bei 519 Kirchenmusiker*innen lag eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens 50 % vor. Ein abgeschlossenes Bachelor/B-Studium oder Master/A-Studium qualifiziert für eine hauptamtliche Tätigkeit. Da aber der Beschäftigungsumfang ausschlaggebend ist, werden bei entsprechendem Anstellungsverhältnis auch Kirchenmusiker*innen mit C-Examen zu den Hauptamtlichen gezählt.
Den hauptamtlichen Kirchenmusiker*innen der katholischen Kirche steht eine etwa neun Mal so hohe Anzahl an nebenamtlichen Kräften gegenüber (12.877), deren Beschäftigungsumfang entweder unter 50 % liegt oder deren Tätigkeit keine vertragliche Basis hat. Da insbesondere die kirchenmusikalischen Dienste ohne Vertrag nicht ohne Schwierigkeiten erfasst werden können, ist die Zahl aller nebenamtlichen Kirchenmusiker*innen nicht exakt zu beziffern. Die Daten zeigen dennoch, dass 2021 etwas mehr die Hälfte aller Kirchenmusiker*innen in der katholischen Kirche ohne Vertrag arbeitete.
Während die katholische Kirche einen kontinuierlichen Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen erlebte, blieb die Zahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker*innen relativ stabil.
Das Vollzeitäquivalent (VZÄ) aller hauptamtlichen Stellen lag 2021 bei rund 1.378. Das VZÄ beziffert das Arbeitsvolumen aller Voll- und Teilzeitkräfte, die hauptamtlich im kirchenmusikalischen Dienst tätig sind. Die zunehmende Angleichung der Beschäftigtenzahlen und des VZÄ weist auf eine Aufwertung der hauptamtlichen Teilzeitstellen hin.
Hinweis
Die vorliegenden Daten basieren auf einer jährlich durchgeführten Erhebung der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR). Erfasst werden sämtliche für den Bereich der Kirchenmusik relevanten Merkmale, von Mitgliedern und Ensembles des kirchlichen Amateurmusizierens bis zur Beschäftigung haupt- und nebenamtlicher Kirchenmusiker*innen. Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der vorliegenden Statistik Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. Somit beinhalten die Daten möglicherweise auch für eine nebenberufliche Tätigkeit ausgebildete Kirchenmusiker*innen (beispielsweise mit C-Examen), sofern ein Anstellungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % und mehr vorliegt. Eine weitergehende Ausdifferenzierung insbesondere nach A- und B-Stellen, wie sie für die Evangelische Kirche in Deutschland vorliegt, ist auf Grundlage des vorliegenden statistischen Materials nicht möglich. Zudem können die Daten im Bereich der nebenamtlichen Kirchenmusiker*innen nur etwaige Größenordnungen spiegeln, da deren Erfassung, insbesondere der Kirchenmusiker*innen ohne Vertrag, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Aufgrund von methodischen Änderungen in der Datenerfassung können keine weiter zurückreichenden Datenjahre berücksichtigt werden.
Fußnoten
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Für das Jahr 2008 wurden seitens der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands keine Daten erhoben.
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Durch Addition sämtlicher Stellenumfänge ermittelte fiktive Anzahl der Vollzeitstellen (ohne Verwaltungsstellen).
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Stand: 6. Oktober 2022. Die Diözesen haben während des ganzen Kalenderjahres noch die Möglichkeit, ihre Daten zu korrigieren.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands sowie des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz.