Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Reform des Gemeinnützigkeitsrechts die Trennung des Status der Gemeinnützigkeit von der Steuerbegünstigung zu prüfen. Heute streben vielfach Vereine nur deshalb die Gemeinnützigkeit, d.h. die Steuerbegünstigung, an, um öffentliche Mittel beantragen, Zivildienstleistende beschäftigen oder Plätze für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur anbieten zu können. Sie erwirtschaften aber keine steuerbaren Umsätze, so dass sie eigentlich die Steuerbegünstigung nicht bräuchten. Würde der Status der Gemeinnützigkeit von der Steuerbegünstigung getrennt, müssten diese Vereine keine Steuerbegünstigung mehr anstreben. Bürokratie könnte abgebaut werden!
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die geplante Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss dazu genutzt werden, die Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagements zu verbessern. Die Trennung des Status der Gemeinnützigkeit von der Steuerbegünstigung könnte in diesem Zusammenhang eine sehr sinnvolle Maßnahme sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Trennung des Status der Gemeinnützigkeit von der Steuerbegünstigung in den jetzt angelaufenen Reformprozess aufzunehmen und damit einen deutlichen Beitrag zu Entbürokratisierung des Ehrenamtes in Deutschland zu leisten.“
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