Der Bundesverband der Freien Musikschulen setzt sich für ein duales System der Beschäftigung von Honorarkräften und angestellten Lehrkräften an Musikschulen ein.
Das Recht auf Selbstständigkeit muss für die gestärkt werden, die gerne selbstständig sind und es auch bleiben wollen. Musikschulen müssen freiberufliche Musiker:innen unbürokratisch und rechtssicher als Lehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigen können.
Hierzu fordern wir eine Anpassung des Kriterienkataloges der Deutschen Rentenversicherung, damit Freiberufler und ihre Auftraggeber ohne ein Statusfeststellungsverfahren rechtssicher einschätzen können, ob das Arbeitsverhältnis eine selbstständige Tätigkeit ist oder nicht. Branchenspezifische Besonderheiten sind hierbei zu berücksichtigen.
Eine selbstbestimmte Existenzsicherung gehört zu einer künstlerischen Persönlichkeitsentwicklung.
Die musikalischen und künstlerischen Impulse, die freiberufliche Musiker:innen als Honorarkräfte in die Lehre geben, sind vom hohen Wert und dürfen nicht durch eine Einschränkung der freien Wahl des Arbeitsverhältnisses bedroht werden.