Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat zu den Plänen des Bayerischen Rundfunks bezüglich seiner Klassikwelle folgende Resolution beschlossen:

Die Überlegungen des Bayerischen Rundfunks, das Hörfunk-Programm „Bayern 4 Klassik“ nicht mehr auf UKW auszustrahlen, würde weite Bevölkerungsteile von dem Empfang klassischer Musik ausschließen. Der Bayerische Rundfunk wäre dann die erste ARD-Sendeanstalt, die auf die Ausstrahlung von klassischer Musik auf UKW de facto verzichten würde.

Die Umsetzung dieses Planes hätte bundesweite Signalwirkung. Wenn dieses Beispiel Schule machte, hätte dies fatale Auswirkungen nicht nur auf die Empfangsmöglichkeit von Programmen mit klassischer Musik für weite Bevölkerungsteile, sondern auch auf die Rundfunkklangkörper und auf die Hörfunkpräsenz regionaler Kulturveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung. Zudem wäre dies, wenn auch nicht formal, so doch de facto, ein schwerwiegender Verstoß gegen den Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der Erschließung zusätzlicher Hörerschichten durch digitale Angebote wird sich niemand verschließen, solange diese nicht zu Lasten der bestehenden analog ausgestrahlten Kulturprogramme geht.

Der Deutsche Musikrat appelliert an den Bayerischen Rundfunk, weiterhin seinem Bildungsauftrag gerecht zu bleiben und keine Hörerschichten auszugrenzen. Er fordert deshalb, dass „Bayern 4 Klassik“ auch weiterhin über UKW empfangbar bleibt.

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