In seiner Sitzung am 19. März 2024 hat sich der Senat mit den möglichen Auswirkungen des „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 in Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte an den bezirklichen Musikschulen befasst. Neben dem Beschluss, die Bezirke finanziell bei eventuellen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu unterstützen, hat der Senat Handlungsempfehlungen ausgesprochen und sich zur Sicherstellung der Musikschulleistungen für die Berliner:innen im gewohnten Umfang bekannt. Die Erarbeitung einer dauerhaften Beschäftigungslösung wurde ebenfalls angekündigt.
Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrats Berlin e. V., begrüßt dies: „Wir sehen in der Reaktion des Senats einen ersten Schritt, auch in Bezug auf die in der letzten Woche abgehaltene Pressekonferenz des Landesmusikrats zu diesem Thema. Diese Regelung kann eine bedingte Rechtsicherheit, aber keine tragfähige Finanzierung für die Bezirke schaffen. Der Landesmusikrat steht zu baldigen Gesprächen bereit, um die angekündigte Entwicklung eines Berliner Musikschulmodells, das von festangestellten Lehrkräften getragen wird, voranzubringen.“
Der Landesmusikrat Berlin e.V. setzt sich für die Institutionen und Verbände ein, die das Berliner Musikleben prägen. Er vertritt und koordiniert die musikpolitischen Interessen seiner Mitglieder und berät den Senat und die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus. In eigenen Projekten wirkt der Landesmusikrat selbst in die Kulturlandschaft Berlin hinein. Dabei nimmt er besonders den musikalischen Nachwuchs in den Blick.