Der Landesmusikrat Berlin fordert den Senat auf, die Arbeitsfähigkeit der Öffentlichen Musikschulen sicherzustellen. In Folge des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sich auf eine Neuausrichtung der Praxis von Sozialversicherungsprüfungen verständigt. Danach ist eine Beschäftigung von Musikschullehrer:innen als Honorarkräfte in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Viele Gemeinden und Städte in der Bundesrepublik haben daraufhin von Honorartätigkeit auf Festanstellung umgestellt. Da dies in Berlin noch nicht erfolgt ist, werden in mehreren Öffentlichen Musikschulen keine Honorarverträge mehr abgeschlossen. Die Arbeitsfähigkeit der Musikschulen ist damit gefährdet.
Der Landesmusikrat unterstützt den Beschluss des Musikschulbeirates, die Honorarverträge von Musikschullehrkräften in tarifliche Anstellungsverhältnisse umzuwandeln bei Erhalt des bestehenden Unterrichtsangebotes und bezahlbarer Entgelte für Musikschulunterricht insbesondere für schwächere Einkommensgruppen.
Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrats Berlin e.V. sagt: „Wir fordern den Senat von Berlin auf, umgehend Entscheidungen zu treffen, um den Weiterbetrieb der Öffentlichen Musikschulen und auch die Versorgungsdichte der Berliner Bevölkerung mit Musikschulunterricht abzusichern.“