Zum rot-grünen Antrag "Für eine Selbstverpflichtung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunksender zur Förderung von Vielfalt im Bereich von Pop- und Rockmusik in Deutschland" erklären die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, und die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Antje Vollmer:
Der Antrag "Für eine Selbstverpflichtung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunksender zur Förderung von Vielfalt im Bereich von Pop- und Rockmusik in Deutschland" wurde von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen und wird am Freitag dieser Woche im Plenum zur Abstimmung gestellt. Dieser Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Musikszene in Deutschland und ein Erfolg für die kulturelle Vielfalt.
Mit dem Antrag fordern wir einerseits die Bundesregierung auf, erneut Gespräche mit den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender zu führen - mit dem Ziel einer freiwilligen Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten, mehr deutschsprachige beziehungsweise in Deutschland produzierte Pop- und Rockmusik zu spielen. Dabei sollten sich die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender insbesondere zu folgenden Maßnahmen verpflichten:
- in den Musikprogrammen einen Anteil von annähernd 35 Prozent deutschsprachiger beziehungsweise in Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik zu senden, wobei zur Hälfte Neuerscheinungen deutschsprachiger beziehungsweise in Deutschland produzierender Nachwuchsmusiker zu berücksichtigen sind;
- unter Berücksichtigung der musikalischen Ausrichtung der Sender eine breiter gefächerte Auswahl an Titeln zu spielen;
- Pop- und Rockmusik aus Deutschland und Nachwuchsmusiker aus Deutschland den Möglichkeiten der Sender entsprechend zu fördern, zum Beispiel durch spezielle der Nachwuchsförderung dienende Sendeformate und Wettbewerbe, angemessene Repräsentanz und Informationen über das Musikgeschehen in Deutschland, Beteiligung an Co-Produktionen oder Aktivitäten, die zur Förderung von Pop- und Rockmusik aus Deutschland geeignet sind;
- gemeinsam mit den Ländern diese freiwillige Selbstverpflichtung nach einem Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls erneut zum Thema zu machen;
- in dem Bemühen um mehr musikalische Vielfalt auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen insbesondere in den Bereichen Pop- und Rockmusik weiter auszubauen.
Des Weiteren werden die Verantwortlichen der Länder gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hinzuwirken, dass in der oben beschriebenen Form eine Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen und der privaten Sender zu Gunsten deutschsprachiger beziehungsweise in Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik festgeschrieben wird.