Anteile der Einnahmen und Ausgaben am Gesamtetat (VdM-Statistiken 2022, 2020 und 2000, Rechnungsjahr: Kalendervorjahr)

Anteile der Einnahmen und Ausgaben am Gesamtetat (VdM-Statistiken 2022, 2020 und 2000, Bezugsjahr: Kalendervorjahr)

Der Gesamtetat öffentlicher Musikschulen blieb im zweiten Pandemiejahr auf Vorjahresniveau. Dem Rückgang an Einnahmen aus Unterrichts­gebühren stand eine Erhöhung öffentlicher Mittel gegenüber.

Die aktuellen Finanzdaten der öffentlichen Musikschulen wurden in der Verbandsstatistik 2022 veröffentlicht und beruhen auf den Angaben sämtlicher Mitgliedsschulen des VdM für das Kalendervorjahr 2021. Die öffentlichen Musikschulen verfügten zuletzt über einen Gesamtetat von 1.084 Millionen Euro, rund 620.000 Euro weniger als im Vorjahr. Im letzten Rechnungsjahr vor Beginn der COVID-19-Pandemie belief sich der Gesamtetat auf 1.090 Millionen Euro .

Als gemeinnützige Einrichtungen müssen die öffentlichen Musikschulen im VdM einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Auf der Seite der Einnahmen liegen die größten Anteile am Gesamtetat bei den öffentlichen Mitteln und den Unterrichtsgebühren. Da es 2021 infolge der COVID‑19-Pandemie ganzjährig zu Unterrichtsausfällen kam, wurden im Vergleich zum Vorjahr mit 399,2 Millionen Euro rund 11 Millionen Euro weniger Einkünfte aus Unterrichtsgebühren erzielt. Im Vergleich zum letzten vorpandemischen Rechnungsjahr beläuft sich das Minus bei den Unterrichsgebühren auf 60,3 Millionen Euro. Um rund 66,2 Millionen Euro aufgestockt wurden seit Pandemiebeginn die öffentlichen Mittel: Insgesamt waren es im Kalenderjahr 2021 642,8 Millionen Euro. Der Anteil öffentlicher Mittel am Gesamtetat stieg damit auf 59,3 %.

Auf der Ausgabenseite dominieren die Personalkosten für die Lehrkräfte mit einem Anteil von zuletzt 81,6 % am Gesamtetat. Einschließlich der Verwaltung beliefen sich die Personalkosten auf 967,6 Millionen Euro, was 89,3 % des Gesamtetats entspricht. Weitere 9,2 % des Etats entfielen auf die Sachkosten.

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Abbildung: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM

Tabelle
Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM
Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen im VdM

Hinweis

Grundlage der Daten ist eine jährliche Vollerhebung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) unter seinen Mitgliedsschulen.

Statistik

Footnotes

  1. Sämtliche Jahresdaten zu Einnahmen und Ausgaben beziehen sich auf das jeweils vollständige Kalendervorjahr.

  2. Die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie werden seit dem VdM-Jahresbericht 2021 (Finanzdaten des Kalendervorjahres 2020) erfasst.

  3. Ohne Unterdeckung, Fehlbetrag, Entnahme aus Betriebsmittelreserve, etc.

  4. Ohne Überschuss, Zuführung zur Betriebsmittelreserve, etc.

  5. Stichtag zur Zählung der öffentlichen Musikschulen im VdM ist jeweils der 1. Januar des Folgejahres.

  6. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung und -auswertung für das Jahr 2003 waren die Musikschulen des Landesverbands Berlin nicht Mitglied im Verband deutscher Musikschulen.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: VdM-Jahresbericht 2022 hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, 2023; sowie: Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, hrsg. vom Verband deutscher Musikschulen, diverse Jahrgänge.

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