Für den hauptberuflichen kirchenmusikalischen Dienst in der evangelischen Kirche qualifiziert ein Studium an einer Hochschule. Zu unterscheiden ist hier zwischen einem B-Studium (Bachelor) und einem A-Studium (Master), das mit vier Semestern vertiefend auf den Lehrinhalten des achtsemestrigen Bachelor-Studiums aufbaut. Zuletzt meldeten die Hochschulen der Direktorenkonferenz Kirchenmusik für das Studienjahr 2017 im B-Studium/Bachelor 294 belegte Studienplätze und im A-Studium/Master 77 belegte Studienplätze.
389 Student*innen belegten im Studienjahr 2009 einen B- oder A-Studiengang für evangelische Kirchenmusik. Die Studierendenzahl sank bis 2011, stieg in den Folgejahren aber wieder an. Da die Angaben für 2017 nicht vollständig waren (insbesondere von Hochschulen mit großen Kirchenmusikabteilungen fehlten einige Rückmeldungen) und die Direktorenkonferenz Kirchenmusik die Statistik in dieser Form nicht weiter fortgeschrieben hat, bleibt offen, ob sich dieser positive Trend im Jahr 2017 und darüber hinaus fortgesetzt hatte.
Hinweis
Die Daten zu Studierenden und Studienanfänger*innen umfassen jeweils das Sommer- sowie das darauffolgende Wintersemester eines Studienjahres; die Zahl der Absolvent*innen hingegen bezieht sich auf das jeweils angegebene Kalenderjahr.
Footnotes
-
Vorläufige Angaben der Direktorenkonferenz Kirchenmusik: Für das Jahr 2017 lagen die Rückmeldungen der Hochschulen nicht vollständig vor. Die Angaben sind daher als Mindestwerte zu interpretieren.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland.