Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der evangelischen Kirche sämtliche Kirchenmusiker*innen bezeichnet, die eine A- oder B‑Stelle innehaben, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang. 2020 waren dies insgesamt 1.876 Beschäftigte.
Die deutliche Mehrheit (73 %) ist Inhaber*in einer B‑Stelle, für die ein abschlossenes kirchenmusikalisches Bachelorstudium (B‑Studium) die Voraussetzung ist. Von den 1.365 hauptamtlichen Kirchenmusik*innen auf einer B‑Stelle waren 723 in Vollzeit und 642 in Teilzeit beschäftigt, davon die meisten mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % und mehr.
511 Kirchenmusiker*innen hatten zuletzt eine A‑Stelle, für welche ein Masterabschluss (A‑Studium) qualifiziert. Hier überwiegt die Vollzeitanstellung (456) deutlich gegenüber der Teilzeitbeschäftigung (55).
Im Unterschied zu den Mitgliederzahlen in der evangelischen Kirche blieb die Gesamtzahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker*innen in den vergangenen Jahren relativ stabil. Im Vergleich zu 2010 zählte die Evangelische Kirche zuletzt 14,4 % weniger Mitglieder, beschäftigte aber nur 3,5 % weniger hauptamtliche Kirchenmusiker*innen. Im selben Zeitraum nahm die Anzahl der Vollzeitbeschäftigungen sogar um 4,2 % zu.
Entsprechend blieben auch die Vollzeitäquivalente aller hauptamtlichen A- und B‑Stellen stabil.
Hinweis
Die vorliegenden Daten basieren auf einer jährlich zum 1. Januar des angegebenen Jahres durchgeführten Erhebung der Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der vorliegenden Statistik – anders als in der katholischen Kirche – Kirchenmusiker*innen bezeichnet, die eine A- oder B‑Stelle innehaben, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang. Aufgrund von methodischen Änderungen in der Datenerfassung können keine früheren Datenjahre berücksichtigt werden.
Footnotes
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Für die Jahre 2007 und 2008 liegen im Bereich der Gliedkirchen teilweise keine vollständigen Differenzierungen nach Beschäftigungsumfängen vor; dies kann gegebenenfalls zu einer Diskrepanz zwischen den dagestellten Summen und den zugrunde liegenden Einzelwerten führen. Darüber hinaus bedingt dieser Umstand möglicherweise eine geringfügige Verzerrung im Verhältnis zwischen der Zahl der Kirchenmusiker*innen und dem entsprechenden Vollzeitäquivalent.
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Angegeben ist die Anzahl der Kirchenmitglieder zum 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Kirchenmitgliederzahlen nach: Evangelische Kirche in Deutschland, Die Äußerungen des kirchlichen Lebens, hrsg. vom Kirchenamt der EKD, diverse Jahrgänge, sowie: Evangelische Kirche in Deutschland, Kirchenmitgliederzahlen Stand 31.12.2019, hrsg. vom Kirchenamt der EKD, 2020.