Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der durch hauptamtliche Kirchenmusiker*innen besetzten Stellen beziffern das Arbeitsvolumen aller Voll- und Teilzeitkräfte, die hauptamtlich im kirchenmusikalischen Dienst tätig sind. Ein Vollzeitäquivalent errechnet sich aus der Anzahl der insgesamt gearbeiteten Stunden aller Angestellten geteilt durch die übliche Vollzeit.
Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der evangelischen Kirche sämtliche Kirchenmusiker*innen bezeichnet, die eine A- oder B‑Stelle innehaben, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang. Im Jahr 2020 gab es bei den B-Stellen 1.132 VZÄ, bei den A‑Stellen 488 VZÄ. Die Gesamtzahl der kirchenmusikalischen Vollzeitäquivalente blieb in der evangelischen Kirche bereits über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren relativ stabil.
Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der katholischen Kirche – anders als in der evangelischen Kirche – sämtliche Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. Dies schließt auch solche Kirchenmusiker*innen mit ein, die nach abgeschlossener C-Ausbildung eine Teilzeitstelle von mehr als 50 % angetreten haben. Das Vollzeitäquivalent aller hauptamtlichen Stellen von Gemeindekirchenmusiker*innen lag im Jahr 2020 bei 621. Das Arbeitsvolumen der Seelsorgebereichskirchenmusiker*innen entsprach 300 VZÄ. Der Größe nach folgen 152 VZÄ bei den Regionalkirchenmusikstellen, 128 VZÄ bei den Dekanatskirchenmusikstellen , 72 VZÄ bei Domstellen, 54 VZÄ bei Sonderstellen sowie 35 VZÄ im Bereich Amt/Referat. Damit lag die Gesamtzahl der kirchenmusikalischen Vollzeitäquivalente in der katholischen Kirche zuletzt bei rund 1.362, ein Höchstwert.
Hinweis
Die Daten der evangelischen Kirche basieren auf einer jährlich zum 1. Januar des angegebenen Jahres durchgeführten Erhebung der Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dabei spiegeln die hier aufgeführten Daten die Vollzeitäquivalente der durch hauptamtliche Kirchenmusiker*innen besetzten Stellen, d. h. das Arbeitsvolumen aller Voll- und Teilzeitkräfte, die hauptamtlich im kirchenmusikalischen Dienst tätig sind. Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der evangelischen Kirche – anders als in der katholischen Kirche – Kirchenmusiker*innen bezeichnet, die eine A- oder B‑Stelle innehaben, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang. Aufgrund von methodischen Änderungen in der Datenerfassung können keine weiter zurückreichenden Datenjahre berücksichtigt werden.
Die Daten der katholischen Kirche basieren auf einer jährlich durchgeführten Erhebung der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands (AGÄR). Erfasst werden sämtliche für den Bereich der Kirchenmusik relevanten Merkmale, von Mitgliedern und Ensembles des kirchlichen Amateurmusizierens bis zur Beschäftigung haupt- und nebenamtlicher Kirchenmusiker*innen. Die vorliegende Darstellung spiegelt die Vollzeitäquivalente der durch hauptamtliche Kirchenmusiker*innen besetzten Stellen, d. h. das Arbeitsvolumen aller Voll- und Teilzeitkräfte, die hauptamtlich im kirchenmusikalischen Dienst tätig sind. Als hauptamtliche Kirchenmusiker*innen werden in der katholische Kirche – anders als in der evangelischen Kirche – Kirchenmusiker*innen bezeichnet, deren Beschäftigungsumfang mehr als 50 % umfasst. Somit beinhalten die Daten auch für eine nebenberufliche Tätigkeit ausgebildete Kirchenmusiker*innen (beispielsweise mit C‑Examen), sofern ein Anstellungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von mehr als 50 % vorliegt. Ebenfalls fließen möglicherweise Anstellungsverhältnisse von Kirchenmusiker*innen mit ein, bei denen das Tätigkeitsfeld unterschiedliche, auch außermusikalische Bereiche umfasst.
Footnotes
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Für die Jahre 2007 und 2008 liegen im Bereich der Gliedkirchen teilweise keine vollständigen Differenzierungen nach Beschäftigungsumfängen vor; dies kann gegebenenfalls zu einer Diskrepanz zwischen den dargestellten Summen und den zugrunde liegenden Einzelwerten führen. Darüber hinaus bedingt dieser Umstand möglicherweise eine geringfügige Verzerrung im Verhältnis zwischen der Zahl der Kirchenmusiker*innen und dem entsprechenden Vollzeitäquivalent.
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Für das Jahr 2008 wurden seitens der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands keine Daten erhoben.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach Angaben der Direktorenkonferenz Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands