Die außerschulische musikalische Bildung stellt neben dem Musikunterricht in den allgemeinbildenden Schulen einen gesonderten Bereich mit eigenen Zielen, Aufgaben, Strukturen und Institutionen dar. Während der schulische Musikunterricht einer obligatorischen „musikalischen Allgemeinbildung“ für alle dient, gibt es keinerlei Verpflichtung zu außerschulischem Musikunterricht; er ist grundsätzlich freiwillig. Außerdem geht es in ihm in der Regel bereits um eine individuelle Spezialisierung auf eine der vielfältigen Möglichkeiten, sich aktiv mit Musik zu beschäftigen. Häufig handelt es sich dabei um das Erlernen eines Instruments, eine große Bedeutung kommt jedoch auch dem Ensemblemusizieren zu.
Die jüngeren Entwicklungen lassen eine strikte inhaltliche Trennung zwischen schulischer und außerschulischer musikalischer Bildung gleichwohl fragwürdig erscheinen: Zum einen findet an allgemeinbildenden Schulen vielerorts Instrumentalunterricht in Kooperation mit Musikschulen und freiberuflichen Musikpädagog:innen statt, zum anderen gibt es hier auch Angebote zur musikalischen Betätigung in verschiedensten Ensembles. Dies gilt noch einmal mehr, seit der Bund im Jahr 2003 die Einrichtung von Ganztagsschulen zu fördern begann, auch wenn das Ineinandergreifen von schulischer und außerschulischer musikalischer Bildung durch die entsprechenden Umstellungen sicherlich zugenommen hat.
Grundsätzlich soll die außerschulische musikalische Bildung Menschen jeden Alters Gelegenheit geben, musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß den eigenen Interessen zu entwickeln und in das kulturelle Leben einzubringen. Im Sinne einer Breitenförderung sind hier wohnortnahe und finanziell erschwingliche Angebote notwendig. Aber auch die Ausbildung besonders interessierter und befähigter Kinder und Jugendlicher muss auf hohem Niveau gewährleistet sein. Schon vor dem Studium werden wichtige Weichen für den professionellen Nachwuchs gestellt. Das Angebotsspektrum der außerschulischen musikalischen Bildung ist vielfältig: Über das ganze Land verteilt finden sich öffentliche Musikschulen, privat getragene Musikschulen sowie freiberufliche Musikpädagog:innen, die auf dem freien Markt Unterricht anbieten. Auch die Tageseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter erlangen immer größere Bedeutung. Quer durch alle Altersgruppen engagieren sich zudem rund 3,6 Millionen Menschen allein in den Verbänden des weltlichen und kirchlichen Amateurmusizierens. [1] Hier wird die Unterweisung und Förderung des Nachwuchses häufig selbst organisiert und betrieben. Musikalische Angebote – etwa auch im Sektor des Tanzes oder der neuen Medien – finden sich auch an Jugendkunstschulen, die spartenübergreifend Möglichkeiten zur künstlerischen Gestaltung in Kursen, Workshops, Projekten oder Werkstätten bereitstellen. Außerdem gibt es musikbezogene Kurse an Volkshochschulen und Familienbildungsstätten, deren Angebote sich speziell an Erwachsene bzw. an Familien richten. Über 300 junge Orchester haben sich zudem in der Jeunesses Musicales Deutschland zusammengeschlossen, die mit ihren Initiativen und Projekten vielfältige Anstöße für die Ensemblearbeit gibt. Die außerschulische musikalische Bildung wird grundsätzlich von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen, denn ihre Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit und eine kulturelle Teilhabe stehen außer Zweifel. Sie zeigt sich nicht zuletzt in den Aktivitäten von Theatern, Konzerthäusern und Orchestern, die sich verstärkt auch dem jungen Publikum zuwenden. Besondere Anreize werden zudem durch spezielle Angebote des Deutschen Musikrats und seiner Mitgliedsorganisationen gesetzt: Seit 60 Jahren ist der bundesweite Wettbewerb „Jugend musiziert“ etabliert, der auf Regional-, Landes- und Bundesebene ausgetragen wird. Mehr als 16.500 Teilnahmen junger Menschen zählten die Regionalwettbewerbe 2023, mehr als 7.000 die Landeswettbewerbe und mehr als 2.200 der Bundeswettbewerb 2023.Weiter sind die Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ und der Wettbewerb „Jugend komponiert“ zu nennen sowie schließlich Ensembles zur Förderung des musikalischen Nachwuchses wie die Landesjugendorchester und Landesjugendchöre oder das Bundesjugendorchester und der Bundesjugendchor.
„Eine besondere Chance der Arbeit in Kindertageseinrichtungen liegt darin, die Musik organisch in das alltägliche Leben zu integrieren.“
Tageseinrichtungen für Kinder
Kinder im Vorschulalter kommen außerhalb des Elternhauses vor allem in den Tageseinrichtungen für Kinder mit Musik in Berührung, wo die „musische Bildung“ – so der Wortlaut in einem gemeinsamen Beschluss der Jugendministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz – als obligatorischer Bildungsbereich mittlerweile in allen Bundesländern verankert ist. [2] Ästhetische Erziehung und speziell die Musik werden in den jüngsten Bildungsplänen der einzelnen Bundesländer in unterschiedlichen Akzentuierungen thematisiert. Neben einem eigenständigen Bildungsbereich findet sich die Musik auch als Querschnittsaufgabe, die für andere Bildungsbereiche – wie Sprache, Denken, Sinne, Körper und Gefühle – fruchtbar werden kann. Grundsätzlich sollen dabei die Sinne und die Emotionen der Kinder angesprochen sowie ihre Kreativität und Fantasie gefördert werden. [3] Eine besondere Chance der Arbeit in Kindertageseinrichtungen liegt sicher darin, die Musik organisch in das alltägliche Leben zu integrieren. Sowohl an Fachschulen, an denen die Fachkräfte ihre Ausbildung erfahren, als auch an Fachhochschulen, die mittlerweile erste einschlägige Studiengänge anbieten, sollte auch die Musik eine Rolle spielen, zumal in den Kindergärten das Singen zu den bevorzugten Aktivitäten gehört. [4] Dementsprechend wird Musik in den Lehrplänen der Länder meist als Bildungsbereich gefasst. Dieser soll innerhalb eines Lernfeldes berücksichtigt werden, welches häufig „Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“ oder ähnlich heißt; wie viele Stunden dabei auf Musik entfallen, bleibt zumeist offen. [5] Aufs Ganze gesehen führt die Ausbildung im Fach Musik häufig nicht zu dem von den Trägern gewünschten Qualifikationsniveau.
Die Bedeutung frühkindlicher kultureller Bildung und die Defizite der musikalischen Bildung im Kindergarten sind inzwischen auf vielen Ebenen ins öffentliche Bewusstsein gedrungen. Dies kommt in den erwähnten Bildungsplänen der Bundesländer und in einer Reihe einschlägiger Projekte zur Verankerung von Musik in Kindertageseinrichtungen ebenso zum Ausdruck wie in Appellen und Stellungnahmen von Fachverbänden und politischen Gremien. [6] Auch wird dem Dilemma ungenügender musikalischer Anregungen in Kindertagesstätten zunehmend mit Weiterbildungsprojekten für Erzieher:innen entgegenzuwirken versucht. Eine Studie zur Zusammenarbeit von Erzieher:innen und Musiker:innen deutet auf ein negatives Selbstbild der Erzieher:innen in Bezug auf ihre musikalischen Kompetenzen sowie auf ihr Bedürfnis nach Grundwissen und praktischen Kenntnissen hin. [7] Nicht selten engagieren sich daher auch Stiftungen auf dem Gebiet der musikalischen Förderung in Kindertageseinrichtungen. An einigen Orten sind seit einiger Zeit Kindergärten mit einem Profil als Musikkindergarten ausgestattet worden, diese werden teilweise mit Forschungen oder Konzeptentwicklungsprozessen begleitet wie z. B. der von Daniel Barenboim initiierte Musikkindergarten in Berlin und der MusikKinderGartenWeimar. Auch von Seiten der Fachverbände besteht ein großes Engagement in Bezug auf kulturelle Bildung im frühen Kindesalter.
Häufig kommen auch Lehrkräfte von Musikschulen oder freiberufliche Musikpädagog: innen zum Unterrichten in die Kindergärten. Nicht immer lassen die Rahmenbedingungen dies zu. Dennoch kooperiert etwa jede zwölfte Tageseinrichtung für Kinder mit einer öffentlichen Musikschule. [8]
Öffentliche Musikschulen
Unter den Anbietern außerschulischer Musikerziehung kommt den öffentlichen Musikschulen eine herausragende Bedeutung zu. Sie nehmen als gemeinnützige Einrichtungen bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitische Aufgaben wahr und sind aus der Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken.
Mehr als 900 öffentliche Musikschulen sind derzeit im Verband deutscher Musikschulen (VdM) organisiert. [9] Zentrale Werte des Verbands sind die Ermöglichung musikalischer Teilhabe für alle, die Gewährleistung von Kontinuität und gemeinschaftlichen Bildungserlebnissen, die Sicherung der Angebote in struktureller Hinsicht, der Mitvollzug gesellschaftlicher Entwicklungen und das Bekenntnis zu musik-kultureller Vielfalt. [10] Viele Schulen bieten Unterricht in unterschiedlichen Zweigstellen an; insgesamt waren Ende 2019 etwa 21.000 Unterrichtsstätten gemeldet. Diese streuen breit über alle Bundesländer, wenngleich die regionale Verteilung unterschiedlich ist. Im Durchschnitt liegen die Unterrichtsstätten knapp fünf Kilometer auseinander und ermöglichen so eine Grundversorgung, auch und vor allem in den ländlich geprägten Regionen, wenngleich der Abstand in gering besiedelten Gebieten mit rund neun Kilometern fast doppelt so groß wie im Durchschnitt ausfällt. [11] Voraussetzung für die Aufnahme einer Schule in den VdM ist die Erfüllung zahlreicher Qualitätsstandards, die gegenüber der Politik und den Eltern ein gewisses fachliches Niveau garantieren: So sind für die Lehrkräfte ein musikpädagogisches Fachstudium oder eine vergleichbare Qualifikation und für die Leitung ein musikalisches Fachstudium obligatorisch. Der Verband entwickelt Lehrpläne, führt Fortbildungen und Kongresse durch und berät die Mitgliedsschulen. Nicht wenige Schulen haben zusätzlich besondere Programme zur Qualitätssicherung entwickelt.
Die öffentlichen Musikschulen haben sich in der Vergangenheit immer wieder für neue inhaltliche Aspekte geöffnet und damit gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen. So sind Kurse der Musikalischen Früherziehung mit Kindern in den beiden Jahren vor der Einschulung sowie Gruppen mit jüngeren Kindern und ihren Bezugspersonen mittlerweile fester Bestandteil des Angebots geworden. Auch erwachsenen Anfängern und Wiedereinsteigern hat sich der VdM seit den 1990er Jahren verstärkt zugewandt: Inzwischen sind rund 11 Prozent der Schüler:innen an öffentlichen Musikschulen 19 Jahre und älter (vgl. Abbildung 2). Aufgrund der demografischen Entwicklung ist inzwischen ebenfalls die musikalische Bildung für Menschen im späteren Erwachsenenalter in den Fokus gerückt (zurzeit liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei 2,4 Prozent). Einschlägige Publikationen unterstreichen die Bedeutung ausreichender und qualifizierter Angebote für diesen Bereich nachdrücklich. [12]
Schon seit den frühen 1980er Jahren erarbeitet der VdM Materialien zur Integration ausländischer Kinder. Von 2006 bis 2010 ging es dem Verband im Rahmen des Projekts „Musikalische Bildung von Anfang an“ angesichts der Bevölkerungsentwicklung verstärkt um Konzepte interkultureller Musikpädagogik sowie darum, Familien mit unterschiedlichem kulturellen, sprachlichen und sozialen Hintergrund anzusprechen. [13] Nachdem in den Jahren 2015 und 2016 die Zahl der Geflüchteten und Asylsuchenden in Deutschland sprunghaft angestiegen war, regte das erneut zur Positionierung an. [14] In diesem Zuge sind an Musikschulen des VdM zahlreiche Angebote im Hinblick auf geflüchtete Menschen entstanden. Nach Kriegsausbruch in der Ukraine erklärte sich der VdM solidarisch mit der Ukraine. Die Musikschulen unterstützten mit Angeboten und Aktionen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene. [15] Über zwei Drittel der Musikschulen bieten auch Unterricht für Menschen mit Behinderungen an. Dazu führt der Verband selbst mit dem Lehrgang BLIMBLAM eine berufsbegleitende Ausbildung für Musikschullehrer:innen durch (vgl. auch den Beitrag von Irmgard Merkt „Wege in ein inklusives Musikleben“). In jüngster Zeit hat er sich schließlich intensiv mit Schutzkonzepten gegen Machtmissbrauch beschäftigt, um Musikschulen insbesondere im Hinblick auf sexuellen Missbrauch zu sicheren Orten zu machen; hierzu hat er 2023 eine Arbeitshilfe und Materialsammlung veröffentlicht. [16]
Die Vielfalt musikalischer Genres ist an Musikschulen stetig gewachsen, und längst ist hier auch populäre Musik fester Bestandteil. Spezielle Studiengänge an den Hochschulen bieten die Möglichkeit einer entsprechenden musikpädagogischen Qualifikation. Neben Instrumenten wie E-Gitarre, E-Bass, Saxofon und Keyboard kann auch Ensemblespiel im Rock-, Pop- oder Jazzbereich belegt werden. In ländlichen Gebieten werden ebenso selbstverständlich Instrumente und Ensembles aus dem Bereich der Volksmusik angeboten. Auch traditionelle Instrumente aus anderen Ländern – etwa die türkische Bağlama – können inzwischen an vielen Musikschulen erlernt werden.
Struktur
Für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen hat der VdM einen verbindlichen Strukturplan erstellt, der zuletzt im April 2023 aktualisiert wurde. [17] Er gliedert die Ausbildung in vier Stufen, die als Elementarstufe/Grundstufe, Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe bezeichnet werden. Inhalt der Elementarstufe/Grundstufe, für die ein eigener Bildungsplan vorliegt, [18] ist ein grundlegender Musikunterricht, der für sich genommen schon ein sinnvolles Bildungsangebot, gleichzeitig aber auch die Basis einer möglichen späteren Spezialisierung darstellt. Das Spezifikum der Elementarstufe/Grundstufe ist die breite Fächerung der Inhalte: Lieder und Stimmimprovisationen decken den Bereich des Singens ab. Freies und gebundenes Spiel auf verschiedenen Instrumenten, zumeist kleinem Schlagwerk bzw. dem sogenannten „Orff-Instrumentarium“, repräsentiert die Kategorie des Instrumentalspiels. Der Bereich der Bewegung beinhaltet Tänze, freies Bewegen und Körperperkussion. Eng verwoben mit den genannten Bereichen ist das Wahrnehmen und Erleben, das von sensorischer Sensibilisierung über das Hören verschiedenster Musikstücke bis zum Erleben von Instrumenten reicht, die die Kinder später erlernen könnten. Auch das musikbezogene Denken hat seinen Platz, wenn etwa über musikalische Eindrücke gesprochen wird oder Strukturen und Notationsformen thematisiert werden. Schließlich wird Musik auch mit anderen Ausdrucksformen verbunden, so im szenischen Spiel, im rhythmischen Sprechen, in der Visualisierung von Musik durch Bilder und im Instrumentenbau. Instrumentalunterricht sieht der Strukturplan in den Niveaustufen Unter, Mittel- und Oberstufe vor. Besonders in der Unterstufe kommt neben dem Einzelunterricht auch Gruppen- oder Klassenunterricht in Betracht.
Für Schüler:innen, die ein Musikstudium anstreben, wird nach Angabe des VdM an knapp 57 Prozent der Musikschulen eine studienvorbereitende Ausbildung angeboten, die außer dem Hauptfach auch den Unterricht im Nebenfachinstrument sowie eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung in Musiktheorie und Gehörbildung umfasst. Im Durchschnitt stellen Absolvent:innen der studienvorbereitenden Ausbildung rund ein Viertel der Musikstudierenden im ersten Semester. Neben den Stufen der Ausbildung sieht der Strukturplan des VdM verbindlich auch Ensembles und Ergänzungsfächer vor. Gerade die Ensemblearbeit stellt im Selbstverständnis des VdM eine unverzichtbare Säule der öffentlichen Musikschulen dar, die diese häufig von privat erteiltem Unterricht unterscheidet. Im Jahr 2021 fanden an jeder Musikschule durchschnittlich rund 25 Wochenstunden Ensembleunterricht statt, die von 210 Schüler:innen besucht wurden. Dabei ist zu bedenken, dass die Corona-Pandemie besonders auch Ensembles in ihrer Arbeit einschränkte, was den Rückgang der Schülerzahlen gegenüber den Vorjahren erklärt. Daneben findet sich eine breite Palette an Ergänzungsfächern von Hörerziehung über Musiklehre bis hin zu Musik und Bewegung. Projekte und Veranstaltungen sollen das Angebot ergänzen. Im Durchschnitt standen an jeder der VdM-Musikschulen im Jahr 2021 ungefähr 21 Veranstaltungen pro Jahr an, auch in Hinblick auf diese Zahl sind die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Pandemie zu bedenken. Schließlich sind auch Kooperationen in der kommunalen Bildungslandschaft im Strukturplan vorgesehen.
Kooperationen
Wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen hat auch der Stellenwert der Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen, schon allein wegen der wachsenden täglichen Verweildauer von Schüler:innen in den Schulen, insgesamt zugenommen. Etwa jede dritte Kooperation wurde nach Angaben des VdM mit einer Grundschule vereinbart, zuletzt rund 4.100; mehr waren es nur bei den Kindergärten/Kinderhorten. Gut drei Viertel der im VdM organisierten Musikschulen arbeiteten demnach mit Grundschulen zusammen. Kooperationen mit Gymnasien unterhielten etwa 42 Prozent der Mitgliedsschulen, mit Gesamtschulen und mit Förderschulen kooperieren jeweils gut 20 Prozent. Insgesamt betreffen Kooperationen der öffentlichen Musikschulen hauptsächlich die Elementarstufe/Grundstufe, das Klassenmusizieren sowie Angebote im Rahmen der Ganztagsschulen. In der Elementarstufe/Grundstufe haben insbesondere auch Modelle der Zusammenarbeit mit Grundschulen neue Perspektiven eröffnet. Eine besondere und intensive Kooperation ergibt sich durch das Programm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits), dem die Idee zugrunde liegt, jedem Grundschulkind – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten seines Elternhauses – das Erlernen musikalischer Ausdrucksformen zu ermöglichen. Das Programm wurde ursprünglich in Nordrhein-Westfalen anlässlich des Kulturhauptstadtjahrs 2010 im Ruhrgebiet unter der Bezeichnung „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) ins Leben gerufen und mit öffentlichen Geldern bzw. Stiftungsmitteln finanziert. Seit dem Schuljahr 2015/16 wählt jede teilnehmende Schule einen der drei Schwerpunkte Instrumentalspiel, Singen oder Tanzen. Im ersten Jahr wird im Klassenverband verpflichtend eine musikalische bzw. tänzerische Grundbildung verfolgt. Das zweite bis vierte Jahr beinhaltet Unterricht im gewählten Schwerpunkt sowie die Teilnahme an einem entsprechenden Ensemble.
Mittlerweile werden vergleichbare Programme mit regionalen Varianten in verschiedenen Gemeinden und Bundesländern verfolgt, sodass der Gruppenunterricht an Grundschulen zu einem neuen Aufgabenfeld für Lehrkräfte der Musikschulen und des freien Markts zu werden scheint. Neben JeKi in Hamburg, Hessen und Sachsen existieren auch andere Programme an Grundschulen, die den Instrumentalunterricht oder das Singen ins Zentrum stellen.
Durch die geförderte Entwicklung der Ganztagsschulen haben sich für die Musikschulen neue Organisationsformen, Aufgaben und Schülergruppen ergeben. Rahmenvereinbarungen zwischen dem VdM und den zuständigen Ministerien einzelner Bundesländer zielen darauf ab, die Qualität musikbezogener Wahlangebote an Ganztagsschulen zu sichern und die Musikschulen des VdM als bevorzugte Partner dafür festzuschreiben. [19] Für solche Kooperationen eignen sich u. a. Ensemble- und Ergänzungsfächer, Angebote aus dem Bereich der Elementaren Musikpraxis sowie Projektarbeit. Neben festen Kooperationen streben die öffentlichen Musikschulen auch die Vernetzung mit anderen Institutionen der Kommunen – wie etwa Bibliotheken, Museen, Kirchen, Jugendzentren und Theatern – an.
Schüler*innen und Lehrkräfte
Derzeit werden die öffentlichen Musikschulen von knapp 1,4 Millionen Schüler:innen besucht, etwa zwei Drittel davon im Alter zwischen sechs und 18 Jahren (vgl. Abbildung 2). Einen bedeutenden Anteil verzeichnen mit knapp 16 Prozent ebenfalls die unter 6-Jährigen, die zahlreiche Angebote im Bereich der Elementarstufe/ Grundstufe wahrnehmen, während die Erwachsenen mit insgesamt rund zehn Prozent vertreten sind.
Die an öffentlichen Musikschulen am häufigsten unterrichteten Instrumente waren zuletzt in absteigender Reihenfolge: Klavier, Gitarre, Violine, Schlagzeug, Blockflöte und Querflöte (vgl. Abbildung 4). Mittlerweile nehmen mehr als 45.000 Kinder über die Musikschulen an Bläserklassen und rund 16.000 an Streicherklassen teil; daneben singen über 21.000 Kinder in Chorklassen. Über 13.700 spielen in Perkussionsklassen, gut 9.400 in Zupfklassen und fast 5.500 in Bandklassen; Klassenunterricht auf Tasteninstrumenten nehmen gut 1.400 in Anspruch. Bis zum Jahr 2019 lässt sich insgesamt eine Zunahme des Klassenunterrichts beobachten, von da an sind die Zahlen leicht rückläufig; hier könnte Corona mancherorts die Neueinrichtung solcher Klassen behindert haben.
An den öffentlichen Musikschulen unterrichten rund 37.000 Fachlehrkräfte, davon rund 54 Prozent in einem Anstellungsverhältnis und rund 46 Prozent als freie Mitarbeiter:innen bzw. Honorarkräfte. Knapp 13 Prozent der Angestellten sind vollzeitbeschäftigt, die große Mehrheit arbeitet in Teilzeitbeschäftigung. Die absolute Anzahl der Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen dürfte jedoch etwas niedriger ausfallen, da diejenigen, die an mehreren Musikschulen unterrichten, auch mehrfach in die Statistik eingehen.
Nach den Richtlinien des VdM sollen Lehrkräfte und Schulleitung Angestellte der Musikschulträger sein und damit nach dem geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Diensts vergütet werden. Der Anteil solchermaßen vergüteter Lehrkräfte schwankte 2021 unter den Bundesländern zwischen knapp elf Prozent in Berlin und gut 88 Prozent in Bremen; bundesweit liegt er bei gut 42 Prozent; zwölf Prozent sind Angestellte mit anderer Vergütung. Bedenkt man, dass zwischen 80 und 90 Prozent der angestellten Lehrkräfte an einer Musikschule in Teilzeit arbeiten, ist davon auszugehen, dass viele von ihnen zusätzlichen Tätigkeiten – unter Umständen auch an weiteren Musikschulen – nachgehen, um so ihr Einkommen zu sichern. In diesem Zusammenhang ließ ein Urteil des Bundessozialgerichts aufhorchen, das im Sommer 2022 bei der Honorarkraft einer Musikschule eine selbstständige Tätigkeit mit der hierfür charakteristischen frei gestalteten Tätigkeit und Arbeitszeit nicht gegeben sah und eine abhängige Beschäftigung mit dem Merkmal der Weisungsgebundenheit feststellte. [20]
Finanzierung
Das Betreiben von Einrichtungen zur außerschulischen musikalischen Bildung stellt rechtlich eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand dar. Diese trägt im Bundesdurchschnitt knapp 60 Prozent der anfallenden Kosten für öffentliche Musikschulen. Dabei entfällt der größte Teil der öffentlichen Finanzierung auf die Kommunen, während der Länderanteil am Gesamtetat sehr unterschiedlich ausfällt: Er liegt in den Flächenländern zwischen gut vier und mehr als 14 Prozent. In einigen Bundesländern sind Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Musikschulen gesetzlich festgelegt worden, sodass Landesmittel an Vorgaben des VdM gebunden werden.
Die Musikschulen des VdM befinden sich zu über 60 Prozent in kommunaler Trägerschaft. Ein gutes Drittel ist als gemeinnütziger Verein organisiert, wird aber dennoch maßgeblich von der öffentlichen Hand finanziert. Der Gesamtetat der VdM-Musikschulen betrug zuletzt rund eine Milliarde Euro. Knapp 37 Prozent der Ausgaben werden dabei durch Unterrichtsgebühren abgedeckt. Diese streuen wiederum sehr stark. Deutliche Unterschiede finden sich auch für die Durchschnittswerte der verschiedenen Bundesländer: Die durchschnittlichen Monatsgebühren für eine Instrumentalstunde von 45 Minuten im Einzelunterricht bewegen sich in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein zwischen 90 und 100 Euro. In Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland beträgt der Durchschnittswert ungefähr 80 Euro, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gut 60 Euro, in Brandenburg und Thüringen rund 55 Euro. Mit durchschnittlich 49,50 Euro pro Monat für eine wöchentliche Einzelstunde von 45 Minuten liegen die Gebühren in Sachsen-Anhalt am unteren Ende, während Baden-Württemberg mit 101,25 Euro den höchsten Wert zu verzeichnen hat. Nach den Kriterien für die Mitgliedschaft im VdM muss eine Gebührenordnung vorliegen, die nach sozialen Gesichtspunkten auch Ermäßigungen vorsieht.
Private Musikschulen
Neben den Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft existieren in Deutschland zahlreiche private bzw. freie Musikschulen. Darunter befinden sich große Firmen und Franchise-Unternehmen, die teilweise eigenes Unterrichtsmaterial verwenden. Manchmal wird auch in Filialen des Musikalienhandels Unterricht auf verschiedenen Instrumenten angeboten. Andersherum können einige freie Musikschulen auch Instrumente und Instrumentenservice anbieten. Schließlich betreiben vielerorts Privatmusiklehrer:innen auf eigene Initiative hin kleinere Schulen, die meist auf eine einzige Unterrichtsstätte sowie manchmal auch auf einzelne Genres – etwa aus dem Bereich der populären Musik – oder bestimmte Instrumente begrenzt sind. Somit unterscheiden sich solche Schulen teils stark von der Struktur öffentlicher Musikschulen, denn der Begriff „Musikschule“ ist nur in Bayern geschützt und an bestimmte Vorgaben gebunden. Da sich privat betriebene Musikschulen wirtschaftlich rentieren müssen, geht es für sie darum, mehr einzunehmen, als an Ausgaben anfällt. Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn die Kommune kleinere Zuschüsse gewährt, etwa weil sie keine eigene Musikschule unterhält.
Mit dem Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) existiert ein Zusammenschluss freier Musikschulen, der sich auf Standards für eine zertifizierte Mitgliedschaft verständigt hat. Prüfkriterien betreffen die vertraglichen Regelungen, die Räumlichkeiten, die Mitwirkung am öffentlichen Musikleben sowie die Qualifikation der Lehrkräfte, wobei ein einschlägiges Studium hier nicht zwingend erforderlich ist. Bei Quereinstieg aus einer anderen Qualifikation heraus wird die Lehrbefähigung anhand einer Lehrprobe überprüft. Dabei delegiert der bdfm die Prüfung für die Lehrbefähigung ab dem Jahr 2020 an die privaten Berufsfachschulen für Rock, Pop und Jazz in Hannover und in Gießen. In vielen Bundesländern gibt es Landesgruppen und -verbände des bdfm, dem derzeit ca. 450 Schulen angehörten. 2016 erhielten an den seinerzeit noch 340 Mitgliedsschulen des bdfm rund 127.000 Schüler:innen bei etwa 6.300 Lehrkräften Unterricht, wie aus den Hochrechnungen einer auf freiwilliger Basis erhobenen Stichtagserfassung des Verbands hervorgeht. [21] Obgleich hierbei nur eine Teilnahmequote von 36 Prozent zu verzeichnen war, lassen die Ergebnisse einen gewissen Aufschluss über die Situation der Mitgliedsschulen des bdfm zu. Wie auch die Musikschulen des VdM kooperiert demnach eine große Zahl freier Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen sowie anderen Institutionen, darunter Kitas, Musikvereine, Kirchengemeinden, aber auch Chöre, Senioreneinrichtungen und Volkshochschulen, und band zum damaligen Zeitpunkt so insgesamt rund 31.000 Kooperationsschüler: innen in ihre Unterrichtstätigkeit ein.
Hinsichtlich der Altersstruktur ihrer Schüler:innen unterscheiden sich die freien Musikschulen wesentlich von den öffentlichen Musikschulen. Während Menschen im Alter von über 26 Jahren an den Mitgliedsschulen des VdM lediglich einen Anteil von rund sieben Prozent ausmachen, sind es bei den im bdfm organisierten Musikschulen mit 18 Prozent mehr als doppelt so viele. Die beliebtesten Unterrichtsfächer im instrumentalen Bereich weist der bdfm nur nach Instrumentengruppen aus. Knapp in Führung liegen hier die Zupfinstrumente, gefolgt von den Tasteninstrumenten; an dritter Stelle der Beliebtheitsskala steht das Elementare Musizieren und zwar noch deutlich vor Schlag-, Holzblas- und Streichinstrumenten sowie Gesang und Blechblasinstrumenten (vgl. Abbildung 5). Hier zeigen sich teilweise klare Unterschiede zu den Daten des VdM, besonders, was etwa die Beliebtheit von Streichinstrumenten angeht. Zusätzlich zur Instrumentalausbildung finden sich an Musikschulen des bdfm auch ergänzende Angebote wie Band, Musiklehre, Kammermusik, Chor und Orchester, aber auch Unterricht für Senior:innen und Menschen mit Behinderung.
Im Vergleich zu den Musikschulen des VdM beschäftigen die Mitgliedsschulen des bdfm deutlich seltener fest angestellte Lehrkräfte. Diese finden sich nur an rund sieben Prozent der Schulen, während an über 90 Prozent ausschließlich Honorarkräfte arbeiten. Von diesen erhalten gut 40 Prozent bis zu 18 Euro pro Unterrichtsstunde, etwa 40 Prozent erhalten zwischen 18 und 24 Euro, rund jede sechste Honorarkraft erhält mehr als 24 Euro. Höher fallen die Honorare für Unterrichtstätigkeiten im Rahmen der Gruppenfächer bzw. des Elementaren Musizierens aus.
Die mit Abstand meisten der im bdfm organisierten Musikschulen sind Einzelunternehmen (68,3 Prozent), teilweise werden sie aber auch als gemeinnützige GmbH (9,8 Prozent), als GbR (6,5 Prozent) oder als gemeinnütziger Verein (5,7 Prozent), seltener als nicht gemeinnützige GmbH (3,3 Prozent) oder nicht gemeinnütziger Verein (ein Prozent) geführt. Insgesamt haben 15,5 Prozent der Mitgliedsschulen den Status der Gemeinnützigkeit inne. Unterstützung durch Fördermittel erhält nur rund ein Viertel der im bdfm organisierten Musikschulen.
Freiberufliche Musikpädagog*innen
Eine wesentliche Säule der außerschulischen musikalischen Bildung stellten immer schon die selbstständig unterrichtenden Lehrkräfte dar. Ihre teilweise hohe Qualifikation verdeutlicht allein die Tatsache, dass 2019 rund ein Sechstel aller Kinder und Jugendlichen, die am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ teilnahmen, von privaten Musikpädagog:innen außerhalb von Institutionen wie Musikschulen unterrichtet wurden. [22] Sie versorgen alle Niveaustufen vom Anfangsunterricht bis zur Studienvorbereitung und betreuen in Einzelfällen sogar professionelle Musikschaffende. Manche von ihnen können auch dem Wunsch nach terminlicher Flexibilität oder unregelmäßigem Unterricht nachkommen. Nicht selten stellen sie sich auch insoweit auf die Bedürfnisse ihrer Schüler:innen ein, als sie zum Unterricht in deren Wohnung kommen. Ein erweitertes Unterrichtsangebot wie etwa Ensembleunterricht kann durch den Zusammenschluss mehrerer freiberuflicher Musikpädagog:innen ermöglicht werden. Manchmal organisieren auch Schulen oder Kirchengemeinden Privatunterricht und stellen dafür entsprechende Räume zur Verfügung. Generell tragen private Lehrkräfte zu einer dezentralen und kundennahen Versorgung mit Musikunterricht bei. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass nicht alle Schüler:innen einen Platz an öffentlichen Musikschulen finden; 2020 hätten dort rund 70.000 Plätze mehr vergeben werden können als zur Verfügung standen. [23]
Oft schaffen sich selbstständig unterrichtende Lehrkräfte aus Elementen wie Privatunterricht, Honorartätigkeiten an Musikschulen und eigener Konzerttätigkeit ein persönliches Berufsmosaik. Bei Nachweis einer überwiegend selbstständigen einschlägigen Erwerbstätigkeit gibt es für sie die Möglichkeit, von der Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen zu werden. Diese finanziert dann wie ein Arbeitgeber die Hälfte der anfallenden Sozialabgaben. Da das Erteilen von privatem Musikunterricht unabhängig von formalen Qualifikationen jedem offensteht, treten viele selbstständige Lehrkräfte dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) bei, der wiederum in Landesverbände gegliedert ist. Die Mitgliedschaft setzt eine berufsmusikalische Qualifizierung voraus und stellt so ein Markensiegel dar. Der Verband schließt Rahmenverträge mit Versicherungen, organisiert Tagungen und Kurse und agiert im Sinne seiner Mitglieder auch im politischen Raum. So beteiligen sich Präsidium und Landesverbände etwa auch an der Diskussion um das Thema Ganztagsschule.
Die finanzielle Situation ausschließlich selbstständig unterrichtender Lehrkräfte kann durchaus prekär sein. Einige von ihnen beschränken ihre Tätigkeit aufgrund anderer – beruflicher oder privater – Prioritäten auf vergleichsweise wenige Schüler:innen. Viele jedoch sind darum bemüht, die Anzahl ihrer Unterrichtsstunden weiter auszubauen. Einzelne schaffen es, sich innerhalb ihres Einzugsbereichs einen guten Ruf und einen entsprechenden Stamm an Schüler:innen aufzubauen, der ihnen ein Auskommen ermöglicht, das dem einer angestellten Musikschullehrkraft entspricht. Die meisten aber bleiben mit ihrem Verdienst weit hinter den angestellten Kolleg:innen zurück. Nach Ergebnissen einer Umfrage, die 2017 bereits zum dritten Mal von der für die Musikschullehrkräfte zuständigen Fachgruppe der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, stellen die Unterrichtshonorare für jeweils ein knappes Drittel der freien Mitarbeiter:innen an Musikschulen das einzige bzw. das hauptsächliche Haushaltseinkommen dar. [24]
Amateurmusizieren
Deutschlandweit gibt es rund 21.000 verbandlich organisierte weltliche Amateurchöre und fast ebensoviele Instrumentalensembles. [25] Zahlreiche Musikvereine organisieren den Unterricht für den Nachwuchs in eigener Regie und Verantwortung. In speziellen Lehrgängen können Übungsleiter-Lizenzen verschiedener Grade erworben werden. Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV), die ihrerseits Mitglied im 2019 gegründeten Bundesmusikverband Chor & Orchester ist, erarbeitet u. a. Richtlinien für die Ausbildung von Musiker:innen und erstellt Literaturlisten für Wertungsspiele. Die Jugendorganisation des BDMV ist die Deutsche Bläserjugend (DBJ), der 350.000 Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr in Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszügen angehören. Die Ausbildung am Instrument nehmen vereinsangehörige Musiker:innen, freiberufliche Instrumentalpädagog:innen oder Musikschulen wahr. Die Prüfungen – bezeichnet als D1, D2 und D3 – führen zu Bronze-, Silber- bzw. Goldabzeichen und umfassen Vortragsstücke eines festgelegten Schwierigkeitsgrads, verschiedene Übungen sowie schriftliche Aufgaben aus der Musiklehre. Analoge Lehrgänge und Prüfungen bieten auch der Bund Deutscher Zupfmusiker (BDZ), der Deutsche Zithermusik-Bund (DZB) sowie der Deutsche Harmonika-Verband (DHV) an. Schließlich bilden Amateurmusikverbände ausgewählte Schüler:innen ab dem 15. Lebensjahr zu sogenannten Musikmentoren für die musikalische Jugendarbeit in den Vereinen aus. Kooperationspartner für die Ausbildungen der Amateurmusikverbände sind häufig die Bundes- und Landesmusikakademien, die über ganz Deutschland verstreut ein vielfältiges Kursangebot bereithalten.
Auch in den Kirchengemeinden finden Interessierte regelmäßige Angebote zur musikalischen Betätigung und zur Entwicklung musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Leiten von Chören und Ensembles zählt seit jeher zu den Aufgaben von Kirchenmusiker:innen und stellt auch einen gewichtigen Teil ihrer Ausbildung dar. In dieser Arbeit durchdringen sich pastorale und musikpädagogische wie auch künstlerische Aspekte. Von zentraler Bedeutung für die Gestaltung von Gottesdiensten und des Gemeindelebens sind die Kirchenchöre, darunter zahlreiche Kinder- und Jugendchöre: 2021 waren in der katholischen und evangelischen Kirche insgesamt rund 28.000 Chöre organisiert. [26] Nicht selten gibt es auch offene Singkreise für Senior:innen sowie schließlich kirchliche Instrumentalensembles. Eine besondere Tradition haben hierunter die Posaunenchöre in der Evangelischen Kirche. Insgesamt sangen und musizierten 2021 etwa 674.000 Menschen in kirchlichen Ensembles, der Großteil davon in Chören. Kinder und Jugendliche machten etwas mehr als ein Sechstel der Mitglieder kirchlicher Chöre und Instrumentalkreise aus. Mancherorts werden darüber hinaus besondere musikpädagogische Angebote organisiert.
Volkshochschulen und Familienbildungsstätten
Neben der Musikschule ist gelegentlich auch die Volkshochschule kommunaler Anbieter von Musikunterricht. Aufgabe der Volkshochschulen ist die Bereitstellung von Kursen jeder Art für Erwachsene. Entgegen dem Namensteil „Hochschule“ geht es dabei nicht um reguläre Studiengänge, sondern um verschiedene Formen der individuellen Weiterbildung. So können hier etwa Sprachen erlernt, Einführungen in bestimmte Bereiche der Computernutzung belegt oder Schulabschlüsse nachgeholt werden. Die Kunden buchen den Unterricht auch im Bereich der Musik jeweils wie einen Kurs für ein Semester bzw. für eine bestimmte Anzahl von Stunden. Die Lehrkräfte sind nicht angestellt, sondern erhalten ein Honorar.
Im musikpraktischen Bereich finden sich Angebote zum gemeinsamen Musizieren ebenso wie Kurse zum Erlernen eines Instruments. Die Zahl der jährlich angebotenen musikpraktischen Kurse war jahrelang weitgehend konstant, 2019 lag sie bei 13.400. Mit der Corona-Pandemie halbierte sich die Zahl im Jahr 2021. Durchschnittlich umfassten die Kurse 2021 etwa 16 Unterrichtsstunden und wurden von 5,6 Personen besucht. Daneben wurden vor Corona jährlich gut 450 bis 500 musiktheoretische Kurse mit mehr als doppelt so großen Gruppen an Volkshochschulen angeboten. Im Zuge der Pandemie fiel auch diese Zahl ab; 2021 wurden ca. 320 musiktheoretische Kurse angeboten. [27]
Schließlich finden sich insbesondere intergenerationelle Angebote wie Eltern- Kind-Gruppen auch an Familienbildungsstätten. Grundsätzlich mit den Volkshochschulen vergleichbar werden diese häufig kirchlich, daneben aber auch von Vereinen oder Kommunen getragen und halten ihre Angebote in der Regel in Form von zeitlich begrenzten Kursen bereit. Dabei decken sie verschiedene Inhalte ab – etwa aus den Bereichen der Gesundheit, der Erziehungs- und Lebenshilfe, der sozialpädagogischen Fort- und Weiterbildung, aber auch des kreativen Gestaltens. Hier finden sich je nach Einrichtung auch Angebote zum Tanzen, Gitarrenkurse und Gruppen im Bereich der Elementaren Musikpraxis. Familienbildungsstätten wollen mit ihren Angeboten allgemein zur Unterstützung der Familien sowie zur persönlichen Orientierung und Bildung beitragen. Ihre soziale Ausrichtung zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Kurse in der Regel kostengünstig angeboten werden. Musik hat hier an vielen Einrichtungen ihren Platz als Möglichkeit zur Entfaltung kreativer Potenziale und zur Bereicherung des familiären Miteinanders.
Übergreifende Entwicklungen
Der Bereich der außerschulischen musikalischen Bildung ist schließlich von Entwicklungen betroffen, welche die Gesellschaft als Ganzes kennzeichnen. Zu nennen sind hier für die vergangenen Jahre insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Digitalisierung und der Fachkräftemangel.
Die Corona-Pandemie hat seit dem März 2020 weite Teile des gesellschaftlichen Lebens zum Stillstand gebracht. So überrascht es nicht, dass auch die außerschulische musikalische Bildung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Unterricht an Musikschulen und bei selbstständigen Lehrpersonen fiel zeitweise aus oder wurde digital abgehalten. Verluste in der Qualität des Unterrichts ergaben sich hierbei durch den unzureichenden Höreindruck unter den gängigen technischen Voraussetzungen sowie durch die Zeitverzögerung, mit der Signale übertragen werden konnten, was ein gemeinsames Musizieren deutlich erschwerte, wenn nicht unmöglich machte. Mit dem Fernunterricht konnten Musikschulen in Zeiten von Schulschließungen bei ihren Schüler:innen immerhin für einen regelmäßigen Termin in der Woche sorgen. Außerdem wurde auf das Versenden von Video- oder Audio-Dateien zurückgegriffen, sei es, dass Schüler:innen Aufnahmen von sich anfertigten und den Lehrpersonen schickten, oder sei es, dass die Lehrpersonen Unterrichtsvideos erstellten, wie es vielfach für die Elementare Musikpraxis praktiziert wurde. Bei alledem traten auch Vorteile zutage: So konnten durch Unterrichtsvideos zustätzlich die Familien der Kinder erreicht werden, und es ergab sich eine größere Autonomie bei der Nutzung der Angebote, da die Videos zu frei gewählten Zeiten oder auch mehrmals zu Hause angeschaut werden konnten. [28] Vor allem Ensembles – ob an Musikschulen oder im Amateurbereich – litten unter den Einschränkungen und verloren Mitglieder, vielfach kam die Probenarbeit vollständig zum Erliegen.
Gerade in Zeiten der Pandemie zeigten sich grundsätzlich die Möglichkeiten digitaler Medien für die musikalische Bildungsarbeit. Diese beschränken sich gleichwohl nicht auf Formate des Unterrichts, sondern betreffen auch Aspekte der Vernetzung und Kommunikation sowie inhaltliche Dimensionen. So forderte der VdM 2021 in einem Positionspapier eine „Digitalisierungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen für die Musikschulen in der kommunalen Bildungslandschaft“. [29] Auch wenn der Präsenzunterricht weiterhin als prägend angesehen wird, könne dieser digital gestützt werden. Genannt werden in diesem Zusammenhang Videostreaming, Video-Tutorials, Online-Unterricht oder Cloudformate. Eine digital gestützte Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Schüler:innen, Eltern und Verwaltung entspricht einerseits den Kommunikationsgewohnheiten der Beteiligten im privaten und gesellschaftlichen Bereich, muss aber andererseits auch konform mit den Anforderungen des Datenschutzes gestaltet werden. [30] Im Unterricht selbst kommen nicht nur digitale Hilfsmittel wie Apps zum Stimmen oder als Metronom zum Einsatz, sondern Smartphones und Tablets werden auch zur Musikproduktion sowie als eigenständige Musikinstrumente genutzt. [31]
Zunehmend wird schließlich der Fachkräftemangel als Problem für die außerschulische musikalische Bildung erkannt. Schon jetzt ist abzusehen, dass die durch Renteneintritt frei werdenden Stellen an öffentlichen Musikschulen in den nächsten Jahren kaum mit Absolvent:innen künstlerisch-pädagogischer Studiengänge zu besetzen sein werden. Die Musikschulen werden dadurch in der Erfüllung ihres Auftrags gefährdet. In seiner Kasseler Erklärung von 2023 führt der VdM dies in der Hauptsache auf die mangelnde Attraktivität des Berufsbilds zurück, verweist auf die seit 1987 unverändert gebliebenen Tarifmerkmale für Musikschullehrkräfte und fordert eine Überprüfung des Tarifgefüges. [32] Darüber hinaus ist wohl auch der demografische Wandel für die Entwicklung mit verantwortlich. [33] Zu befürchten ist, dass die Qualifikationsstandards für die außerschulische musikalische Bildung ihre Verbindlichkeit einbüßen. Da die Wohnortnähe von Angeboten und die Belegungszahlen zusammenhängen, [34] könnte sich Deutschland überdies weiter als bisher von einer flächendeckenden Versorgung entfernen.
Fazit
Von den Eltern-Kind-Gruppen, die bereits Säuglinge ansprechen, über das Vorschul- und Schulalter bis hin zu den Angeboten für Erwachsene und ältere Menschen finden sich im Bereich der außerschulischen musikalischen Bildung vielfältige Möglichkeiten für alle Altersgruppen. Private Anbieter ergänzen das Programm öffentlicher Träger. Insbesondere in ländlichen Regionen übernehmen nicht selten Vereine des Amateurmusizierens die Aufgaben einer außerschulischen Musikerziehung. Öffentliche und private Musikschulen mit ihren jeweiligen Standards existieren gleichwohl dicht über alle Bundesländer gestreut. In Deutschland steht den Menschen so ein differenziertes Netz von Möglichkeiten zur musikalischen Betätigung sowie zum Erwerb und Ausbau musikalischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verfügung. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen betreffen die Digitalisierung ebenso wie einen steigenden Fachkräftemangel.
Fußnoten
Vgl. die Statistik „Mitglieder in den Verbänden des instrumentalen und vokalen Amateurmusizierens“ des Deutschen Musikinformationszentrums (Zugriff 17. Januar 2024).
Vgl. Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen. Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 13./14.05.2004 / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03./04.06.2004. Online unter: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_03-Fruehe-Bildung-Kindertageseinrichtungen.pdf (Zugriff: 18. Januar 2024).
Vgl. Bildungspläne der Bundesländer für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen. Online unter: https://www.bildungsserver.de/Bildungsplaene-der-Bundeslaender-fuer-die-fruehe-Bildung-in-Kindertageseinrichtungen-2027-de.html (Zugriff: 18. Januar 2024).
Vgl. Peter Brünger: Singen im Kindergarten, in: Andreas Lehmann-Wermser, Anne Niessen (Hrsg.): Aspekte des Singens. Ein Studienbuch, Augsburg 2008, S. 65-77.
Vgl. Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Online unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_06_18-RVFS-RLP-Sozpaed.pdf (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Vgl. Föderation musikpädagogischer Verbände Deutschlands: Positionspapier zur musikalischen Bildung, Trossingen 2021 (Zugriff: 3. Dezember 2023); Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (Hrsg.): Spiel und Kunst von Anfang an. Kulturelle Bildung für junge und sehr junge Kinder. Positionen und Ziele, Remscheid/Berlin 2016 (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Lars Oberhaus, Alexis Kivi: Musiker und Erzieherinnen in Kitas. Spannungsfelder ihrer Zusammenarbeit
im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung, in: Bernd Clausen, Susanne Dreßler (Hrsg.): Soziale Aspekte des Musiklernens, Münster [u. a.] 2018, S. 207-220, hier: S. 212, 215. Online unter: https://www.pedocs.de/volltexte/2020/20733/pdf/AMPF_2018_Band_39_Oberhaus_Kivi_Musiker_und_Erzieherinnen.pdf (Zugriff: 29. Januar 2024).Mit einer öffentlichen Musikschule kooperierten im Kalenderjahr 2021 4.765 Kindergärten/Kinderhorte. Dies entspricht 12,3 Prozent der 58.500 Tageseinrichtungen, die das Statistische Bundesamt zum 1. März 2021 ausweist. Vgl. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege am 01.03.2021. Online unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Publikationen/Downloads-Kindertagesbetreuung/tageseinrichtungen-kindertagespflege-5225402217004.pdf (Zugriff: 2. Dezember 2023); vgl. die Statistik „Kooperationen von Musikschulen im VdM mit allgemeinbildenden Schulen und anderen Partnern“ des Deutschen Musikinformationszentrums, Bezugsjahr 2021 (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Alle nachfolgend im Abschnitt „Öffentliche Musikschulen“ genannten Daten zu den öffentlichen Musikschulen sind den Statistiken des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) entnommen, die dieser regelmäßig fortschreibt und veröffentlicht. Vgl. Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland, Bonn 2021; Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): VdM Jahresbericht 2022, Bonn 2023.
Vgl. Verband deutscher Musikschulen: Grundsatzprogramm [2016] (Zugriff: 26. September 2018).
Vgl. Deutsches Musikinformationszentrum: Öffentliche Musikschulen in Deutschland. Infrastruktur und Nutzung öffentlicher Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen, Bonn 2022, S. 13-14 (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Musik – Ein Leben lang! Grundlagen und Praxisbeispiele. Bonn 2009; Theo Hartogh, Hans Hermann Wickel: Musizieren im Alter. Arbeitsfelder und Methoden. Mainz 2008.
Vgl. Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Kulturelle Vielfalt in der Elementarstufe/Grundstufe. Bonn 2010.
Vgl. Robert Wagner: Der Beitrag öffentlicher Musikschulen zur Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden, in: Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Spektrum Inklusion. Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen. Bonn 2017, S. 322–326. Zur Zahl der Geflüchteten und Asylsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Asylanträge in Deutschland. Infografiken zu Asylanträgen und Asylsuchenden, Bonn 2023. Online unter: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265708/asylantraege-in-deutschland/#node-content-title-2 (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Vgl. Solidarität mit der Ukraine. Aufruf des Verbandes deutscher Musikschulen zur Hilfe für die Ukraine und die Geflüchteten in Deutschland, Bonn 2022. Online unter: https://www.musikschulen.de/aktuelles/fluechtlinge/index.html (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Vgl. Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Musikschule: ein sicherer Ort! Arbeitshilfe und Materialsammlung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes. Bonn 2023.
Vgl. Verband deutscher Musikschulen: Strukturplan des VdM. Die öffentliche Musikschule: Konzept, Aufbau und Struktur, Bonn 2023. Online unter: https://www.musikschulen.de/musikschulen/strukturplan/index.html (Zugriff: 19. Januar 2024).
Vgl. Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Bildungsplan Musik für die Elementarstufe / Grundstufe, Bonn 2010; zur Neufassung vgl. Michael Dartsch [u. a.]: Der neue Bildungsplan für frühe musikalische Bildung in und mit Musikschulen. Ein Beitrag zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen?, in: üben & musizieren research, Sonderausgabe Artistic Citizenship, 2023, S. 114-123. Online unter https://uebenundmusizieren.de/wp-content/uploads/sites/4/2023/08/8-Dartsch-et-al.pdf (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Vgl. Verband deutscher Musikschulen: Rahmenvereinbarungen / Richtlinien der Länder. Online unter: https://www.musikschulen.de/kooperationen/allgemeinbildende-schulen/rahmenvereinbarung-richtlinien/index.html (Zugriff: 19. Januar 2024).
Vgl. Bundessozialgericht, BSG Az.: B 12 R 3/20. Online unter: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/2022/2022_06_28_B_12_R_03_20_R.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff : 3. Dezember 2023).
Hier und zu den im Folgenden genannten Daten zum bdfm vgl. Bundesverband der Freien Musikschulen: Statistik 2016 (Zugriff: 19. Januar 2019).
Vgl. Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland 2019, Bonn 2020, S. 27. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden wegen der Corona-Pandemie keine entsprechenden Daten erhoben, vgl. Verband deutscher Musikschulen, Statistisches Jahrbuch 2021, S. 33.
Vgl. Verband deutscher Musikschulen, Statistisches Jahrbuch 2021, S. 19.
Vgl. Jürgen Simon: Einkommenssituation und Arbeitsbedingungen von Musikschullehrkräften und Privatmusiklehrern 2017. Ergebnisse der Umfrage der Fachgruppe Musik der ver.di von Juli 2017-September 2017, hrsg. v. ver.di | Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Berlin 2017 (Zugriff: 18. Juli 2018).
Vgl. die Statistik „Mitglieder in den Verbänden des instrumentalen und vokalen Amateurmusizierens“ des Deutschen Musikinformationszentrums, Bezugsjahr 2019/20 (Zugriff: 19. Januar 2024).
Vgl. die Statistiken „Chor und Instrumentalgruppen in der evangelischen Kirche“, Bezugsjahr 2021 sowie „Chor und Instrumentalgruppen in der katholischen Kirche“, Bezugsjahr 2022 des Deutschen Musikinformationszentrums (Zugriff: 19. Januar 2024).
Zu den Daten über die Volkshochschulen hier und im Folgenden vgl. die Statistik „Musikangebote der Volkshochschulen“, Bezugsjahr 2021 des Deutschen Musikinformationszentrums (Zugriff: 4. Dezember 2023 [die Statistik wird fortgeschrieben, Anm. d. Red.]).
Vgl. Michael Dartsch: Auf neuen Wegen. Elementare Musikpraxis im Zeichen von Digitalisierung und Kontaktbeschränkung, in: üben & musizieren, 38, 2021, 2, S. 14–19.
Verband deutscher Musikschulen: Musikschulen dürfen digital nicht abgehängt werden – Musikalische Kinder- und Jugendbildung in Gefahr! O.O. 2021, S. 3 (Zugriff: 4. Dezember 2023).
Vgl. Michael Dartsch, Auf neuen Wegen. Elementare Musikpraxis im Zeichen von Digitalisierung und –Kontaktbeschränkung, in: üben & musizieren 2/2021, S. 14-19, hier: S. 16, 18.
Vgl. Rainer Kotzian: Digitale Medien, in: Michel Dartsch [u. a.] (Hrsg.): EMP kompakt. Kompendium der Elementaren Musikpädagogik, Teil 1, Lexikon, Innsbruck [u. a.] 2020, S. 70-75
Vgl. Verband deutscher Musikschulen: Kasseler Erklärung der Bundesversammlung des VdM. Bedrohlichem Mangel an Fachkräften entgegenwirken! Kassel 2023 (Zugriff: 19. Januar 2024).
Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fachkräfte für Deutschland. O. J. Online unter: https ://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/fachkraeftesicherung.html (Zugriff: 3. Dezember 2023).
Vgl. Deutsches Musikinformationszentrum, Öffentliche Musikschulen in Deutschland, 2022, S. 17-18 (Zugriff: 3. Dezember 2023).