Schwetziger SWR Festspiele  
Foto:  Elmar Witt / Schwetziger SWR Festspiele

Hörfunk und Fernsehen haben bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuletzt an Bedeutung verloren, doch ein Großteil der Deutschen nutzt weiterhin täglich Radio und Fernsehen und rezipiert somit auch Musikangebote im Rundfunk. Das Angebot hat sich jedoch im letzten Jahrzehnt durch digitale Kanäle und Plattformen vervielfältigt und sich dabei an immer speziellere Zielgruppen und Bedürfnisse angepasst. Schon heute hat die Musik einen weltweiten Marktplatz, auf dem dank Smartphones und Streamingdiensten jede*r zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort genau das findet, wonach ihm oder ihr gerade ist.

Musik stellt für Rundfunksender – insbesondere für Hörfunksender – eine prominente Kategorie im Programm dar. Mit Recht, denn Musik wird von der Bevölkerung in hohem Maß nachgefragt: Von den 16 Stunden, die wir im Durchschnitt pro Tag nicht schlafen, hören wir in der Regel mehr als fünf Stunden medial vermittelte Musik, den Großteil davon über Hörfunk und Fernsehen. [1] Rundfunkmusik spielt demnach für die meisten Deutschen eine zentrale Rolle im Alltagsleben, obwohl die Rundfunksender in den letzten zehn Jahren starke Konkurrenz hinsichtlich des medialen Musikangebots bekommen haben: „30 Millionen Lieder. Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music bieten unbegrenzten Zugriff auf die Songs der Menschheit. Nun können alle alles hören und das jederzeit“, titelte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel bereits Anfang 2016. Mittlerweile ermöglicht Amazon unter dem bezeichnenden Titel „Amazon Music Unlimited“ sogar den Zugriff auf 50 Millionen Songs. Allein das Onlinemusikangebot hat spätestens seit der Etablierung der Streamingdienste – darunter das Videoportal YouTube – eine Dimension erreicht, die sich mit deskriptiven Bestands- und Strukturdaten nicht mehr darstellen lässt. Da zudem auch die Rundfunksender selbst vermehrt Musik online bereitstellen, um einen zeit- und ortsunabhängigen Abruf und damit eine zeitgemäße Nutzung vieler Angebote zu ermöglichen, ist es mitunter sehr schwierig, analytisch zwischen Rundfunkangeboten im engeren Sinn sowie Telemedien im weiteren Sinn zu trennen. Hier wird daher die Struktur und Entwicklung solcher Musikangebote beschrieben, die zweifelsfrei dem Rundfunk zuzuordnen sind und die im klassischen Sinne – ob analog oder digital – im Rundfunk gesendet werden. 

Rechtlicher Rahmen und Aufgaben des Rundfunks

Die wichtigste Rechtsquelle für den Rundfunk in Deutschland ist zunächst das Grundgesetz: Neben Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit wird dort explizit auch Rundfunkfreiheit als ein Grundrecht gewährleistet, auf das sich Rundfunksender – ob öffentlich-rechtlich oder privat – berufen können. Das Grundgesetz ordnet die Kultur und damit auch den Rundfunk den Bundesländern zu: Sie sind also primär für die Gesetzgebung, die Verwaltung und Aufsicht des Rundfunks zuständig. Folglich konkretisieren Landesrundfunkgesetze den verfassungsrechtlichen Rahmen für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten; Landesmediengesetze bewerkstelligen dies für die privaten Rundfunkanbieter und regeln beispielsweise Zulassung und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Länderübergreifende Regeln und Gesetze werden in sogenannte „Staatsverträge“ gefasst, die dann von den beteiligten Bundesländern in Person der Ministerpräsident* innen unterzeichnet und von den Länderparlamenten ratifiziert werden müssen. 1987 wurde nach einer Reihe wegweisender Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit dem „Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens“ die duale Rundfunkordnung durch die Bundesländer besiegelt. Seit 1991 erstmals als gesamtdeutscher Staatsvertrag und seit Ende 2016 in Form des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags regelt er alle Details der Rundfunkordnung und des Rundfunkbetriebs in Deutschland, neben Programm- und Werbevorschriften vor allem die Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunksystem. [2] 

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Foto: Studioaufnahme beim WDR
Studioaufnahme beim WDR  
Foto:  Ines Kaiser  /  WDR

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben danach eine Grundversorgung im Sinne eines Kultur- und Bildungsauftrags zu leisten, d. h. ein vielfältiges, umfassendes und möglichst ausgewogenes mediales Angebot in den Bereichen Information, Bildung, Kultur, aber auch Unterhaltung sicherzustellen und dabei auch regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Um dies technisch, organisatorisch und personell leisten zu können, wird die Finanzierung im Gegenzug durch einen obligatorischen Rundfunkbeitrag (bis 2012: Rundfunkgebühr) sichergestellt, aus dem der öffentlich- rechtliche Rundfunk auch eine Bestands- und Entwicklungsgarantie ableiten kann bzw. die Gewähr, mit technischen und sozio-kulturellen Entwicklungen Schritt halten und ihnen gerecht werden zu können. In sehr eingeschränktem Maß darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch über Werbeeinnahmen finanzieren, was angesichts des Umfangs der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag (pro Jahr über acht Milliarden Euro, wovon die ARD ca. sechs, das ZDF ca. zwei Milliarden und das Deutschlandradio ca. 250 Millionen Euro erhält) mitunter auch kritisch gesehen wird, insbesondere von Interessensvertretungen des Privatrundfunks. Es erscheint aber dann legitim, wenn man als Teil einer umfassenden Grundversorgung auch eine Versorgung mit werbenden Informationen (über Produkte, Dienstleistungen, aber z. B. auch Parteien im Vorfeld von Wahlen) versteht.

Die privaten Sender haben nur einen sogenannten Grundstandard zu erfüllen, d. h. ihr Programmangebot folgt keinem Kultur- und Bildungsauftrag, keinem Vielseitigkeits- und Ausgewogenheitskriterium. Es muss trotzdem gewisse Regeln, beispielsweise mit Blick auf Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte und andere verfassungsrechtliche Grundsätze (z. B. die Unantastbarkeit der Würde des Menschen), einhalten. Dies wird durch die Kontrolle externer Gremien bzw. die Landesmedienanstalten, die ebenfalls über den Rundfunk- beitrag finanziert werden, sichergestellt – auch, um Meinungsmacht zu verhindern. Denn während der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Rundfunkräte mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Bereiche und damit auch des Musiklebens (vor allem durch die Landesmusikräte, aber auch z. B. durch Komponistenorganisationen beim BR oder die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung beim SR) in einem demokratischen Sinn aufgestellt ist und dadurch auch gesell- schaftlich kontrolliert wird, stehen hinter privaten Rundfunkveranstaltern zumeist ganz spezifische Wirtschafts-, Medien- oder Politikgruppierungen als Gesellschafter. Da sich der private Rundfunk allein über Werbeeinnahmen finanziert, kann sich das Programm komplett am Markt, an Einschaltquoten und lukrativen Zielgruppen orientieren. Pro Jahr nehmen die privaten Fernsehsender über Werbung ca. vier Milliarden Euro, die privaten Radiosender ca. eine halbe Milliarde Euro ein. Trotz Marktorientierung und fehlenden Bildungsauftrags sind jedoch auch die Programme der Privaten durch den Rundfunkstaatsvertrag aufgefordert, zur kulturellen Vielfalt in Deutschland beizutragen – dies kann und sollte zugleich ein zentrales Kriterium bei der Lizenzierung durch die Landesmedienanstalten sein. 

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Foto: MDR Kinderchor
MDR Kinderchor  
Foto:  Marco Prosch  /  MDR

Struktur und Programmangebot

Das Angebot an Rundfunkprogrammen – mal mit mehr, mal mit weniger Musikanteil – ist beachtlich, und dies sowohl im öffentlich-rechtlichen wie auch im privaten Rundfunk.

„Die nachwachsenden Generationen wollen sich ihren Alltag nicht mehr von fixen Sendezeiten der Hörfunk- und Fernsehanbieter strukturieren lassen.“
Autor
Holger Schramm

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die neun Landesrundfunkanstalten (WDR, BR, hr, SR, radiobremen sowie die Mehrländeranstalten NDR, MDR, SWR und rbb) betreiben in der Summe sieben regionale „Dritte“ Fernsehprogramme; gemeinsam bieten sie als Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) „Das Erste“ als nationales Fernsehprogramm an, daneben u. a. den digital empfangbaren Bildungs- und Kulturkanal ARD alpha. Die ARD verantwortet zudem u. a. in Kooperation mit dem ZDF den Kinderkanal KiKA, mit ZDF, ORF und dem Schweizer Fernsehen SRG SSR das Drei-Länder-Kulturprogramm 3sat und mit ZDF und France Télévisions das deutsch-französische Kulturprogramm ARTE. Das ZDF betreibt neben dem Zweiten Deutschen Fernsehprogramm die digitalen Programme ZDFinfo und ZDFneo. Das Programm ZDFkultur zu den Themenbereichen Musik, Darstellende Künste und Filmkultur, das durch Wiederholungen von Musikshow- Klassikern wie „Melodien für Millionen“, „Musik liegt in der Luft“, „Show Palast“ oder der „ZDF-Hitparade“ einen starken Nostalgiecharakter aufwies, wurde 2016 eingestellt.

Je nach Größe und kultureller Heterogenität des Sendegebiets bietet jede Landesrundfunkanstalt außerdem zwischen vier und acht analog empfangbare Hörfunkprogramme in ihrem Sendegebiet an, die mit Blick auf Programminhalte und Hörersegmente unterschiedlich konzipiert sind und dadurch in ihrer Gesamtheit zur Erfüllung des Programmauftrags beitragen. Alle Programme sind digital über DAB und als Live-Stream/Webradio auch bundesweit zu empfangen. Dazu kommen – außer bei hr, rbb und SWR – bis zu vier zusätzliche Hörfunkprogramme pro Landesrundfunkanstalt, die aufgrund der UKW-Frequenzknappheit im regionalen Stammsendegebiet ausschließlich digital über DAB zu empfangen sind. Insgesamt bieten die Landesrundfunkanstalten 69 Hörfunkprogramme an, 14 davon sind ausschließlich digital zu empfangen. Während das ZDF keine eigenen Hörfunkprogramme betreibt, trägt es aber gemeinsam mit der ARD die öffentlich-rechtliche Körperschaft Deutschlandradio mit den drei nationalen Hörfunkprogrammen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und dem digitalen Jugend-Pop-Programm Deutschlandfunk Nova. Die Deutsche Welle (DW) untersteht als Rundfunkanstalt des Bundesrechts der Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung und stellt den Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland dar – mit hohem Informations- und geringem Musikanteil.

Im Sinn des Kultur- und Bildungsauftrags gehören zu fast allen Landesrundfunk- anstalten eigene Musikensembles (vgl. Abbildung 3). Mit ihren über 20 Klangkörpern, darunter hochrangige Sinfonieorchester, Big Bands, Rundfunk- und Kammerchöre sowie ein Kinderchor (MDR), sind die Landesrundfunkanstalten laut einem Bericht der einstigen Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur Kultur in Deutschland weltweit der größte Musikproduzent. Sie tragen mit Kompositionsaufträgen, mitunter an junge und noch wenig etablierte Komponist* innen, sowie mit Aufführungen, Aufnahmen und Sendungen von jährlich über 1.000 Konzerten in allen Regionen Deutschlands – darunter viele Uraufführungen [3] – maßgeblich zur Vielfalt und Entwicklung der internationalen zeitgenössischen Musikszene bei. Sie treten nicht nur als Initiatoren und Träger von Konzertreihen (z. B. musica viva beim BR), sondern auch als Kulturveranstalter und -vermittler im Rahmen von Musikwettbewerben (Internationaler Musikwettbewerb der ARD [4]), Musikfestivals (Donaueschinger Musiktage, Wittener Tage für neue Kammermusik) oder schulischen Initiativen (Musikvermittlungsprojekt der ARD in Kooperation mit dem Deutschen Musikrat [5]) in Erscheinung und bringen sich in ihrer Rolle als gewichtiger Kulturförderer beständig in die Kulturpolitik von Bund und Ländern ein. 

Foto: Familienkonzert „Orchester-Detektive“
Familienkonzert „Orchester-Detektive“  
Foto:  Micha Neugebauer  /  NDR
Foto: NDR Radiophilharmonie
NDR Radiophilharmonie  
Foto:  Micha Neugebauer  /  NDR
Foto: Kinderkonzert „Käpt'n Kruso“
Kinderkonzert „Käpt'n Kruso“  
Foto:  Micha Neugebauer  /  NDR

Privater Rundfunk
Der private Rundfunk wird im Bereich des Fernsehens vor allem von zwei Konzernen bestimmt: der ProSiebenSat.1 Media SE und der RTL Group SA (zu 75,1 Prozent im Besitz der Bertelsmann SE & Co. KGaA, die zu den 15 größten Medienkonzernen der Welt gehört). Zur ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in München gehören die nationalen Fernsehsender Sat.1, ProSieben, kabel eins und sixx sowie weitere kleinere Sender. Zur RTL Group SA mit Sitz in Köln zählen zu 100 Prozent der Sender RTL und der Nachrichtensender n-tv, außerdem anteilig die Sender RTL II, Super RTL und VOX. Aus den Spartensendern sind Deluxe Music, MTV und VIVA (bis 2018) als reine Musiksender hervorzuheben. Daneben existierten laut Jahrbuch der Landesmedienanstalten Anfang 2017 noch 214 regionale und lokale Fernsehsender, die zur lokalen Kulturberichterstattung durchaus beitrugen. [6] Die Zahl der Sender ist jedoch seit Jahren rückläufig. Ein Hauptgrund dürfte in der Schwierigkeit liegen, dass die Sender aufgrund der geringen Reichweite meist eine negative Erlös-Kosten-Bilanz aufweisen – mit anderen Worten: Viele Programme lassen sich am lokalen Markt nicht ausreichend kapitalisieren – und gerade Kulturprogramm ist in der Regel kostenintensiv. 

Auch der Großteil der 268 privaten Radioprogramme, die über UKW und/oder DAB ausstrahlen, ist lokal bis regional ausgerichtet. Nur ca. jedes vierte Programm sendet landesweit. Hinzu kommen 20 bundesweite Privatprogramme, die über DAB und/oder Satellit empfangbar sind. [7] Hervorzuheben sind Sender wie Schlagerparadies oder Klassik Radio, deren Programmangebot schon anhand des Namens zu erkennen ist und die als bundesweite Digital-Sender operieren, aber mitunter auch lokale UKW-Stützfrequenzen nutzen können. 

Musik in den Hörfunkprogrammen

Musik war seit den Anfängen des Hörfunks in Deutschland ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Baustein in den Rundfunkprogrammen. Am 29. Oktober 1923 wurde mit einem Klassikkonzert aus dem Vox-Haus in Berlin die erste Musiksendung im Hörfunk ausgestrahlt und der sogenannte „Unterhaltungsrundfunk“ begründet. Die Hörfunksender ließen in den ersten Jahren die Musik von sendereigenen Musikensembles – meist live – spielen. Obwohl diese Praxis zunächst beibehalten wurde – in den nachfolgenden Jahrzehnten sollten sich mit den sendereigenen Sinfonieorchestern gar Ensembles bilden, die sich mit den besten Klangkörpern der Welt messen und entsprechend namhafte Dirigenten verpflichten konnten –, setzten sich die Vorteile der Schallplattenradioprogramme schnell durch (s. dazu auch den Beitrag „Orchester, Rundfunkensembles und Opernchöre“ von Gerald Mertens). Zusammen mit der Entwicklung von Beat- und Popmusik in den 1960er Jahren bewirkte die hohe Nachkriegsgeburtenrate eine große Nachfrage jugendlicher Radiohörer* innen nach Sendern wie Radio Luxemburg. So wurde schließlich in den 1970er Jahren – mit beachtlichem zeitlichem Verzug – auch in Deutschland die programmliche Entwicklung jugendorientierter und poplastiger Programme wie SWF 3 vorangetrieben. Die sogenannten Servicewellen der Siebziger boten ein durchhörbares Programm mit einem klar definierten und in der Regel am Mainstream orientierten Musikspektrum an. Die Wortbeiträge wurden zu festen Zeitpunkten einer Sendestunde mit maximal drei Minuten Länge gesendet, sodass den Hörer*innen ein einfaches und verlässliches Programmschema geboten wurde.

In der deutschen Radiolandschaft wurden ab Mitte der 1980er Jahre drei Typen von Hörfunkprogrammen unterschieden: 

  1. Informations-, News- und Talk-basierte Programme,
  2. Full-Service-Programme (z. B. „Middle of the Road“ bzw. MOR) und
  3. die musikbasierten Programmtypen, die sich im Vergleich zu den zwei erstgenannten am weitesten ausdifferenziert haben.

Bei der Konzeption von Musikprogrammen werden folgende drei Aspekte herangezogen:

  1. die Musikfarbe bzw. das Musikgenre,
  2. die Zielgruppe (meist in Form von Altersspannen, hin und wieder auch in Form von Einkommen, Bildung und kulturellem Background) und
  3. der Moderationsstil, die Präsentationsform sowie mitunter die klangliche Gesamtanmutung.

Die wichtigsten musikbasierten Programmtypen in der deutschen Hörfunklandschaft sind im Folgenden aufgeführt, jeweils – wenn möglich – mit Beispielen von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern (vgl. Abbildung 1).

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Foto: Wolfgang Niedecken
Wolfgang Niedecken, Sänger der Band BAP, als Moderator im WDR-Hörfunk  
Foto:  Herby Sachs  /  WDR

Der Musikanteil bei den Musikprogrammen liegt im Schnitt bei ca. 70 Prozent. [8] Bei privaten Hörfunksendern ist er im Durchschnitt höher als bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, was aber auch daran liegt, dass die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten neben AC-, CHR- und Melodieradio-Wellen auch die informationslastigeren Kulturprogramme und – ganz entscheidend – reine Informations- und Nachrichtenwellen im Portfolio haben. So ergibt sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendern über alle Wellen hinweg ein Musikanteil von durchschnittlich 60 Prozent (beim Deutschlandradio mit seinem Informationsund Nachrichten-„Flaggschiff“ Deutschlandfunk von 40 Prozent). Fast die Hälfte davon entfällt auf Pop- und Rockmusik, etwa ein Viertel auf die sogenannte Unterhaltungsmusik (Schlager, Evergreens, Operettenmelodien, Volksmusik) und ein Fünftel auf die klassische Musik (vgl. Abbildung 2). Diese hat in den letzten Jahren – auch durch die digitalen Programme – kontinuierlich an Anteil verloren. Ein Blick auf entsprechende Musiksendezeiten zeigt deutlich, dass viele Rundfunkanstalten durch ihre digitalen Wellen die tägliche Sendeleistung an Pop- und Rockmusik massiv erhöhen, manche sogar nahezu verdoppeln. Etwas anders ist dies bei der Unterhaltungsmusik, die auf den digitalen Wellen einiger Anstalten gar nicht gesendet wird, dagegen bei Anstalten wie dem BR, der große Teile seiner Unterhaltungsmusik in den digitalen Bereich auf Wellen wie BR Heimat (Volksmusik) und Bayern plus (Schlager und Evergreens) verschoben hat, sogar eine überragende Rolle spielt. Die klassische Musik findet beim überwiegenden Teil der Landesrundfunkanstalten im digitalen Programm nicht statt. Eine Ausnahme ist hier der MDR mit seiner Digital-Welle MDR Klassik und 502 zusätzlichen Sendeminuten pro Tag. [9] 

Abbildung 1
Differenzierung von Musikprogrammen im Hörfunk
Abbildung 1: Differenzierung von Musikprogrammen im Hörfunk

Im Zuge der Diskussion um kulturelle und musikalische Vielfalt in den Hörfunkprogrammen und vor dem Hintergrund, dass in vielen europäischen Ländern eine Quotenregelung für einheimische Musik existiert, stellt sich auch hierzulande seit Jahren immer wieder die Frage, welchen Anteil deutschsprachige Musik oder zumindest von deutschen Autor*innen und Komponist*innen kreierte Musik in den Hörfunkprogrammen haben sollte und welche Effekte dies zeitigen würde. [10] Nicht zu übersehen und zu überhören ist, dass deutschsprachige Musik aktuell in den Charts und den Programmen der reichweitenstarken Sender prominent vertreten ist. Laut GEMA-Daten lag bereits 2014 der Sendeanteil deutscher Musik im U-Segment (Pop- und Rockmusik sowie Unterhaltungsmusik) bei 28 Prozent, im E-Segment, also der Klassik, waren es sogar 32 Prozent. [11] 

Abbildung 2
Musik und Wort in den ARD Hörfunkprogrammen
Abbildung: Musik und Wort in den ARD Hörfunkprogrammen
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Musik-Marktforschung der Hörfunksender

Im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Radiosendern sind private Radiosender komplett auf Werbeeinnahmen angewiesen. Und je höher die Einschaltquoten und Reichweiten von Radioprogrammen, desto mehr Werbeerlöse lassen sich erwirtschaften. Es ist also nicht verwunderlich, dass die meisten Privatradiosender auf ein AC-Programm setzen und aktuelle Hits sowie die Superhits der letzten 30 Jahre spielen. Dies ist die Musikmischung, die den 14- bis 49-Jährigen, also der werberelevanten Zielgruppe, am besten gefällt. Da ein 14-Jähriger jedoch in der Regel nicht den gleichen Musikgeschmack hat wie eine 49-Jährige, ist es nicht leicht, Musikprogramme zu entwickeln, die von einem möglichst großen Personenkreis positiv bewertet und in der Folge regelmäßig genutzt werden. Dennoch wird versucht, dies auf der Basis von Marktforschung umzusetzen. Ermittelt wird, welche Musik von welchen Personen akzeptiert wird (daher auch „Akzeptanzforschung“ genannt); das Ergebnis ist neben der Expertise der Musikredakteure der wichtigste Faktor für die Entscheidung, welche Musiktitel gespielt werden bzw. auf die sogenannte „Playlist“ kommen. [12] Diese umfasst alle Titel, die der Sender in sein Programm integrieren möchte – unabhängig davon, ob sie häufig (bis zu mehrmals täglich) oder selten (etwa nur zwei- oder dreimal im Jahr) gespielt werden. Die Playlist stellt das Musikrepertoire eines Radioprogramms dar und umfasst bei AC-Sendern nur noch selten mehr als 1.000 Titel, in der Regel nur zwischen 200 und 500. Der Trend geht dabei zu noch kleineren Playlists – vor allem bei den CHR-Sendern, welche die „Top-40“-Idee oft sehr wörtlich nehmen. 

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Foto: Serie „Babylon Berlin“
Der Titelsong der Serie „Babylon Berlin“ wurde auch im Radio und Internet millionenfach gehört  
Foto:  Frédéric Batier  /  ARD Degeto/X-Filme/Beta Film/Sky Deutschland

Insbesondere zwei Testverfahren kommen in der Marktforschung zur Anwendung: Call-Outs sind schnell und günstig durchzuführen, werden daher von den meisten Radiosendern verwendet und stellen die zentrale Planungsbasis für das Musikprogramm dar. Dabei werden wöchentlich oder zumindest alle zwei Wochen ca. 50 Hooks (markanter Ausschnitt eines Titels mit einer Länge von ca. acht bis zwölf Sekunden und mit dem vermeintlich höchsten Wiedererkennungswert) knapp 100 bis 200 zufällig ausgewählten Personen der Zielgruppe in randomisierter Reihenfolge über das Telefon vorgespielt. Jeder Titel wird von diesen Personen auf mehrere Kriterien hin beurteilt. In der Regel handelt es sich um die drei Aspekte Bekanntheit („Haben Sie diesen Titel schon einmal gehört?“), Gefallen („Wie gefällt Ihnen dieser Titel?“) und Sättigung („Würden Sie diesen Musiktitel in Ihrem meistgehörten Radioprogramm gerne häufiger hören?“). Über die Sättigung (auch Burn-out genannt) wird primär ermittelt, ob sich die Hörer*innen an dem entsprechenden Titel überhört haben. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden zusätzliche Fragen, z. B. nach der vermuteten Senderzugehörigkeit oder nach der gewünschten Tageszeit, zu der ein Titel gespielt werden soll, gestellt. Bei den Call- Outs werden insbesondere solche Titel getestet, die sehr häufig im Radio gespielt werden, sich also in einer hohen Rotationsstufe befinden und bei denen Sättigungstendenzen wahrscheinlicher sind. Titel können so bei bestimmten Kennwerten zeitnah in das Programm aufgenommen oder ausgeschlossen werden.

Auditorium-Tests hingegen sind zeitlich aufwändiger, kostenintensiver und werden deshalb auch nur ein- bis zweimal pro Jahr von den Radiosendern finanziert. Eine Gruppe von 150 bis 300 Personen wird nach bestimmten Quoten – meist entsprechend der soziodemografischen Zusammensetzung der Zielgruppe des Senders – rekrutiert und in ein Hotel, einen Kino- oder Hörsaal eingeladen. Dort bekommen die Gäste mehrere hundert Hooks (in Einzelfällen sogar bis zu 1.000 Hooks) vorgespielt und müssen Bewertungen anhand der oben genannten drei Kriterien vornehmen. Die Auditorium-Tests eignen sich zum Testen großer Teile der Playlist, also auch derjenigen Titel, die sich nicht in der höchsten Rotationsstufe befinden.

Die „Scores“ der drei Kriterien Bekanntheit, Gefallen und Sättigung werden bei beiden Testverfahren für jeden Titel zu Gesamt-Scores verdichtet und in zielgruppenspezifische Ranglisten bzw. soziodemografische Splittings überführt, aus denen leicht abzulesen ist, welcher Titel bei welchen Hörer*innen gut oder weniger gut abschneidet. Das Maß, in dem die gewonnenen Ergebnisse in die Programmgestaltung einfließen, variiert von Sender zu Sender. Sowohl private wie öffentlich-rechtliche Sender verwenden für ihre reichweitenstarken Programme im AC- und CHR-Bereich diese Art der Marktforschung sowie zunehmend auch Daten, die sie über eigene Online-Rückkanäle bzw. die eigene Webpräsenz einsammeln. [13] Programmmacher von Kultursendern benutzen die Standardtestverfahren in der Regel gar nicht. Sie bauen vor allem auf die Expertise und Erfahrung ihrer Musikredakteure. 

Abbildung 3
Sendegebiete und Ensembles der ARD-Landesrundfunkanstalten
Karte Sendegebiete und Ensembles der ARD-Landesrundfunkanstalten
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Musikangebot über Webradios

Seit Mitte der 1990er Jahre sind zahllose Musikradiosender und -programme im Internet dazu gekommen. Die Vorteile des Internets als Radiomedium liegen klar auf der Hand: Es bietet unbegrenzten Raum und hat nicht mit Frequenzknappheit zu kämpfen. Ein Radiosender im Internet bedarf keiner großen Investition und keiner Lizenzierung, sodass die Markteintrittsbarrieren für Programmmacher sehr niedrig sind. Mit geringen Kosten bedarf es außerdem nur geringer Erlöse, um rentabel zu bleiben. Insofern benötigen die Anbieter keine großen Reichweiten und können mit Sparten- und Special-Interest-Angeboten auch sehr kleine Zielgruppen anvisieren.

In Deutschland waren es im Jahr 1994 die Deutsche Welle und ein Jahr später B 5 aktuell, der Informationssender des Bayerischen Rundfunks, die mit ihrem terrestrischen Radioprogramm als erste online gingen. DSL und Flatrate haben die Entwicklung von Internetradios in Deutschland begünstigt, deren Klangqualität aufgrund der hohen Übertragungsleistung mittlerweile annähernd CD-Standard erreicht und damit die Qualität der terrestrischen Sender sogar übertrifft. Smartphone, Laptop oder internetfähige Radios ermöglichen den mobilen Empfang jederzeit und an jedem Ort.

Folgende Angebotsformen haben sich etabliert: 

  1. Livestream (das Programm wird zu einem bestimmten Zeitpunkt im Stream gesendet; alle Hörer*innen hören zu einer bestimmten Zeit dasselbe),
  2. On-Demand-Streaming (Programme können individuell zu jedem Zeitpunkt über Streaming abgerufen werden; alle hören zu einer bestimmten Zeit nicht dasselbe),
  3. Podcasting (Programme in Form von Audiodateien werden über einen Web-Feed bezogen und auf dem Endgerät, z. B. Smartphone, iPod oder Laptop, gespeichert).

Von Internetradios, deren Programm eins zu eins auch terrestrisch über UKW oder DAB zu hören ist (Simulcast-Webradios), lassen sich die „reinen“ Internetradios (Online-Only-Webradios) unterscheiden. Aggregatoren (z. B. liveradio.de) bündeln und strukturieren wiederum dieses große Angebot an Internetradios, stellen aber keine eigenen Programme zur Verfügung. Musikportale arbeiten ähnlich, sind aber meist heterogener und bündeln nicht nur Internetradios, sondern alle möglichen Musikangebote. Hervorzuheben sind Streamingdienste wie Apple Music oder Spotify, die darüber hinaus eigene, von Redakteuren zusammengestellte und betreute Musikprogramme anbieten. Die Online-Only-Webradios werden zunehmend auch in Form von User-Generated-Radio-Streams befüttert. Hier können einzelne User ihr individuell zusammengestelltes Musikprogramm anderen zum Abruf anbieten und sich so eine regelrechte Fan-Base aufbauen. Der Webradiomonitor, eine Studie, die seit 2009 im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) jährlich den Bestand der Internetradios auf dem deutschen Online-Audio-Markt ermittelt, weist für das Jahr 2017 eine Gesamtzahl von 2.399 Webradio-Programmen aus, davon 349 Programme von UKW-/DABSimulcast- Webradios, weitere 429 Sub-Programme dieser Simulcast-Webradios und 1.624 Online-Only-Programme. Dazu kommen 9.476 User-Generated-Radio-Streams und redaktionell kuratierte Playlists der Streaming-Plattformen. Insgesamt stehen den Nutzern somit fast 12.000 Musikprogramme als Streams zur Verfügung. [14] Der Trend ist dabei unverkennbar: Die Gesamtanzahl von Anbietern bzw. Plattformen stagniert, geht im Bereich der klassischen Webradios sogar leicht zurück, aber die Anzahl der Angebote und Streams, die über Streaming- Plattformen laufen, steigt nach wie vor an – und zwar vor allem im Bereich der User-Generated- und kuratierten Streams. Im Ergebnis werden die Angebote immer spezieller, Musiknischen und kleinste Zielgruppen können adressiert werden. Radiohörer*innen können damit heute zeitsouverän und ortsunabhängig bzw. jederzeit und überall gezielt das Musikprogramm hören, das ihrem aktuellen individuellen Bedürfnis am besten entspricht.

Die Musikvielfalt wird auch anhand folgender Zahlen sehr deutlich: Während im Bereich der Simulcast-Webradios die AC- und CHR-Programme dominieren, gehen die Online-Only-Webradios mit ihren Programmen auch in solche Bereiche, die sich für klassische UKW-Sender finanziell nicht tragen, und spielen Musikgenres wie Dance (267 Angebote), Schlager/Volksmusik (255 Angebote), Rock (164 Angebote), Weltmusik (72 Angebote) oder auch Black Music (42 Angebote). Mit anderen Worten: Allein im Dance-Genre entspricht die Programmfülle quantitativ dem gesamten terrestrischen deutschlandweiten UKW-Radiomarkt des privaten Rundfunks. 

Musik in den Fernsehprogrammen

Musiksendungen zählen seit der Gründung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in den 1950er Jahren zum festen Programminventar. Unvergessen sind Kultsendungen wie der „Beat-Club“ (1965– 1972), „Disco“ (1971 – 1982), „Die ZDF-Hitparade“ (1969–2000) und die Sendung „Formel Eins“ (1983– 1990), in der bereits vier Jahre vor dem Start von MTV Europe (1987) und zehn Jahre vor dem Start von VIVA in Deutschland (1993) Musikvideoclips zu bestaunen waren. Unvergessen sind für viele Deutsche auch die großen Samstagabendshows wie „Anneliese Rothenberger gibt sich die Ehre“ (1971 – 1981), „Ein Kessel Buntes“ (1972–1992), „Musik ist Trumpf“ (1975– 1981), „Musikantenstadl“ (1983– 2015), das „ARD-Wunschkonzert“ (1984– 1998) oder „Melodien für Millionen“ (1985–2007). Die Übertragung des „Eurovision Song Contests“ oder „Die Helene-Fischer-Show“ am ersten Weihnachtstag gehören – gemessen an Einschaltquoten und gesellschaftlicher Anschlusskommunikation – alljährlich zu den Fernsehhighlights vieler Deutscher. Die mehrmals jährlich stattfindenden Feste der Volksmusik und die wöchentlich ausgestrahlten Musikcastingshows („The Voice of Germany“, „Deutschland sucht den Superstar“) finden ebenso nach wie vor ihr treues Millionenpublikum. [15]

Mit Blick auf Fernsehangebote, bei denen die Musik im Mittelpunkt steht und die folglich unzweifelhaft den Musiksendungen zuzuschreiben wären, können folgende Programmkategorien unterschieden werden: 

  • Konzertübertragung (z. B. Opern, Festspiele, Live Aid),
  • Musikshow, Wunschkonzert (z. B. „Musikantenstadl“),
  • Hitparade, Chart-Show (z. B. „Die ZDF-Hitparade“, „Die ultimative Chart-Show“),Nostalgieshow (z. B. Die 70er / 80er /90er Show),
  • Musikfilm (z. B. „Amadeus“),
  • Musikquiz (z. B. „Erkennen Sie die Melodie?“),
  • Musikwettbewerb (z. B. „Eurovision Song Contest“),
  • Musikcastingshow (z. B. „The Voice of Germany“).

Daneben gibt es zahlreiche Programme, bei denen Musik zwar prominent, vordergründig und über große Teile der Sendung zu hören ist, bei denen aber beispielsweise Tanzwettbewerbe („Let’s Dance“, „Got to Dance“) oder andere Show- und Unterhaltungselemente im Fokus stehen können und die meistens in Sendestatistiken schon nicht mehr unter „Musik“, sondern unter „Unterhaltung“ geführt werden.

Definitiv nicht unter „Musik“ geführt werden in den Statistiken Filme, Serien, Gameshows, Quizsendungen, Dokumentationen und Werbespots, obwohl Musik hier zu großen Teilen funktional im Hintergrund läuft und auf diese Weise maßgeblich nicht nur zur Ausgestaltung des Programmangebots, sondern auch zum Rezeptionserlebnis und damit zum täglichen Musikkonsum beiträgt. Allein 90 Prozent der Werbespots verwenden mittlerweile Musik. [16] 

Foto: Schwetzinger SWR Festspiele
Foto:  Elmar Witt  /  Schwetzinger SWR Festspiele
Foto: Schwetzinger Festspiele
SWR und ARTE übertragen die Konzerte bei den Schwetzigeer Festspielen im Radio, Fernsehen und Internet.  
Foto:  Elmar Witt  /  Schwetziger SWR Festspiele
Foto: Schwetziger SWR Festspiele
Foto:  Elmar Witt  /  Schwetzinger SWR Festspiele

Mit den üblichen Sendeleistungsstatistiken wird also der Stellenwert der Musik im Rundfunk massiv unterschätzt; der Sendeanteil liegt bei den meisten öffentlichrechtlichen Sendern nur bei unter einem Prozent. Selbst ein reiner Bildungsund Kulturspartensender wie ARD alpha, der sich explizit auch der Musik verpflichtet fühlt, kommt nur auf einen vermeintlichen Anteil von 2,7 Prozent, was – weil die anderen ARD-Sender noch wesentlich geringere Anteile aufweisen – ganze 35 Prozent der Gesamtsendezeit von Musiksendungen in der ARD ausmacht.

Das ZDF unterscheidet innerhalb der Kategorie „Konzert- und Bühnendarbietungen“ nicht zwischen Konzert, Musiktheater, Schauspiel, Kleinkunst, Kabarett und Varieté und subsumiert viele Musiksendungen unter der Kategorie „Unterhaltung“, sodass Musiksendungen sogar nur einen angeblichen Anteil von 0,3 Prozent besitzen. 3sat als Kultursender differenziert zumindest zwischen Musiktheater, Musikshows und Konzerten und kommt über alle drei Kategorien hinweg auf einen Sendeanteil von 3,4 Prozent – Tendenz in den letzten Jahren jedoch fallend. Bei ARTE erreicht die Musik, wie eine Sonderauswertung der Kategorien Oper, Klassikkonzerte, Popkonzerte, Maestro, Musica und Performing Arts (Konzerte, Show, Zirkus und Ballett) für das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) zeigt, immerhin einen Sendeanteil von 6,3 Prozent (vgl. Abbildung 5). Auch hier wird der Stellenwert von Musik jedoch unterschätzt, da einige Musiksendungen in den Bereichen „Dokumentation“ bzw. „Kultur“ erfasst sind. Und statistisch ebenfalls nicht berücksichtigt ist das Online-Musikangebot ARTE Concert (concert.arte.tv), das allein jährlich mehr als 900 Aufführungen und Konzerte zeigt, davon ca. die Hälfte im Livestream. 

Abbildung 4
Musiksendungen in den Fernsehprogrammen der ARD
Abbildung: Musiksendungen der ARD-Fernsehprogramme 2017
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Eine Besonderheit stellen nach wie vor die reinen Musikspartensender wie MTV, VIVA oder Deluxe Music dar. Ihr Programm besteht größtenteils aus Musikvideoclips und somit unzweifelhaft aus Musiksendungen. Sie machen also einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtmusikangebot im Fernsehen aus. Ihr Stern sinkt jedoch seit zehn Jahren. Während MTV und VIVA in den 1990er Jahren noch das tagesbegleitende „visuelle Radio“ vieler Jugendlicher waren und selbst im Jahr 2006 – also direkt vor dem Smartphonezeitalter – noch auf stolze 2,2 bis 2,3 Prozent Marktanteil bei den 14- bis 29-Jährigen kamen, stellte MTV Germany im Jahr 2011 den herkömmlichen Betrieb ein und war von da an bis Ende 2017 nur noch im Pay- TV zu empfangen. Inzwischen ist das Programm wieder im Free-TV sowie als Livestream über die Homepage und für die MTV Play App zugänglich. [17] VIVA, obwohl durchgehend im Free-TV zu empfangen, musste sich in den letzten Jahren die Sendezeit auf den zugewiesenen Kanälen immer wieder mit wechselnden Sendern wie Nickelodeon und Comedy Central teilen, lief daher nur noch zwölf Stunden am Tag und wurde zum Jahresende 2018 nach 25 Jahren Sendebetrieb eingestellt. 

Abbildung 5
Musiksendungen in den Programmen ZDF, 3sat und ARTE
Tabelle: Musiksendungen in den Programmen ZDF, 3sat und ARTE
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Ausblick

Obwohl Hörfunk und Fernsehen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten zehn Jahren an Bedeutung verloren haben, nutzen weiterhin 80 Prozent der Deutschen täglich Radio und Fernsehen und rezipieren somit unweigerlich auch Musikangebote im Rundfunk. Diese Zahlen sind vor allem auf die ältere Hälfte der Bevölkerung zurückzuführen, die in den 1950er bis 1980er Jahren mit analogen Medien sozialisiert wurde und ihre Mediennutzung weitestgehend beibehalten hat. Andererseits hat sich das Angebot von Musik im Rundfunk im letzten Jahrzehnt durch digitale Kanäle und Plattformen vervielfältigt und sich dabei an immer speziellere Zielgruppen und Bedürfnisse angepasst. Schon heute hat die Musik im Prinzip einen weltweiten Marktplatz, auf dem dank Smartphones und Streamingdiensten jede*r zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort genau das findet, wonach ihm oder ihr gerade ist. Mehr Flexibilität und Individualität ist momentan kaum vorstellbar. Dass sich die Menschen in Zukunft mit weniger zufriedengeben, ist ebenso wenig vorstellbar.

Es spricht also alles dafür, dass die mobile Streamingwelt an Bedeutung weiter massiv gewinnen wird, insbesondere in den Teilen der Welt, die zurzeit an der technischen Entwicklung noch nicht partizipieren. Und wenn, wie es die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, auch zunehmend Hörfunkmusikprogramme, Musikfernsehsendungen und Musikvideoclips ins Streaming abwandern und dort nachgefragt werden, dann wird deutlich: Die nachwachsenden Generationen wollen sich ihren Alltag nicht mehr von fixen Sendezeiten der Hörfunk- und Fernsehanbieter strukturieren lassen. Sie werden sich nicht mit weniger zufriedengeben, als jegliche Medienangebote – auch die klassischen Rundfunkangebote – jederzeit und überall verfügbar zu haben. Die Rundfunksender in Deutschland haben dies erkannt und sich in den letzten zehn Jahren sukzessive an diese Veränderungen angepasst. 

Über den Autor

Holger Schramm ist Professor für Medien- und Wirtschaftskommunikation am Institut Mensch-Computer-Medien der Universität Würzburg. Er forscht und lehrt u. a. zum Thema Musik und Medien.
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Fußnoten

  1. Vgl. auch Holger Schramm [u. a.]: Medien und Musik, Wiesbaden 2017, hier S. 2 f.

  2. Für eine Dokumentation der aktuellen rundfunkrechtlichen Staatsverträge inkl. Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio- Staatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vgl. Media Perspektiven 1 / 2018. Online unter: https://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/dokumentation/rundfunkrechtliche-staatsvertraege/ (Zugriff: 13. November 2018).

  3. Vgl. Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten, April 2004, S. 45. Online unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/3000/13_3141_D.pdf (Zugriff: 13. November 2018).

  4. Der Internationale Musikwettbewerb der ARD, veranstaltet seit 1952 und inzwischen ausgerichtet vom BR, ist einer der renommiertesten und größten Wettbewerbe für klassische Musik weltweit. Zahlreiche heute weltberühmte Künstler*innen wurden durch ihn gefördert. Im Jahr 2018 traten 257 Musiker*innen aus 36 Ländern und fünf Kontinenten in den Kategorien Gesang, Viola, Trompete und Klaviertrio an.

  5. Alle zwei Jahre sind bundesweit Schüler*innen ab der fünften Klasse aufgerufen, im Musikunterricht eigene Stücke zu komponieren – inspiriert von der Musik eines Komponisten (2014: Dvořák, 2016: Vivaldi, 2018: Händel, 2020: Beethoven). Die Landesrundfunkanstalten unterstützen das Projekt mit kostenfreien Unterrichtsmaterialien, Video-Tutorials und einer speziellen Komponier-Software. Die besten Werke werden in einem Abschlusskonzert aufgeführt, das in allen Kulturwellen der Landesrundfunkanstalten, den Dritten Fernsehprogrammen sowie als Video-Livestream im Netz übertragen wird.

  6. Vgl. die medienanstalten Jahrbuch 2016 / 2017, S. 120.

  7. Ebd., S. 136.

  8. Vgl. Wolfgang Gushurst: Popmusik im Radio. Musik-Programmgestaltung und Analysen des Tagesprogramms der deutschen Servicewellen 1975–1995, Baden-Baden 2000, S. 231.

  9. Seit 2017 bündelt der MDR unter der Marke MDR Klassik seine Klassikaktivitäten in den Bereichen Hörfunk, Online und Social Media. Zur Marke gehören auch die Klangkörper MDR-Sinfonieorchester, MDR-Rundfunkchor und MDR-Kinderchor sowie das Festival MDR Musiksommer und das Musiklabel MDR Klassik.

  10. Im Überblick vgl. hierzu bereits Klaus Goldhammer [u. a.]: Musikquoten im europäischen Radiomarkt. Quotenregelungen und ihre kommerziellen Effekte, München 2005.

  11. Vgl. die Darstellung des Deutschen Musikinformationszentrums: Auslandsanteile bei Musiksendungen im Hörfunk, Bonn 2016. Online unter: http://www.miz.org/de/media/216283/download (Zugriff: 22. November 2018). Jüngere Daten liegen bei der GEMA derzeit nicht vor.

  12. Vgl. Holger Schramm [u. a.]: Wie kommt die Musik ins Radio? Stand und Stellenwert der Musikforschung bei deutschen Radiosendern, in: Medien & Kommunikationswissenschaft, 2002, S. 227 – 246.

  13. Vgl. Holger Schramm, Johannes Knoll: Wandel der Musikprogrammierung im Radio? Stand und Stellenwert der Musikforschung bei deutschen Radiosendern 2011, in: Medien & Kommunikationswissenschaft, 2012, S. 561 – 576.

  14. Siehe den Webradiomonitor unter https://www.online-audio-monitor.de/studie/webradiomonitor-2017. In Zukunft wird die Studie „Online-Audio-
    Monitor“ heißen.

  15. Zur Historie von Musiksendungen im Fernsehen s. Irving Benoît Wolther: Musikformate im Fernsehen, in: Holger Schramm (Hrsg.): Handbuch Musik und Medien. Interdisziplinärer Überblick über die Mediengeschichte der Musik, 2. Aufl., Wiesbaden 2018 (i. Dr.).

  16. Für einen historischen Überblick über Musik in der Werbung s. Benedikt Spangardt [u. a.]: Musik in der Werbung, in: Schramm (Hrsg.), Handbuch Musik und Medien, Wiesbaden 2018 (i. Dr.).

  17. Zu Musikfernsehsendern vgl. Daniel Klug, Axel Schmidt: Musikfernsehsender, in: Schramm (Hrsg.), Handbuch Musik und Medien, Wiesbaden 2018 (i. Dr.).