Lehraufträge an deutschen Musikhochschulen sollten ursprünglich der Ergänzung des Lehrangebots dienen. In der Realität wird jedoch mehr als die Hälfte des Unterrichts von nebenamtlichen Hochschullehrern erteilt, die deutlich weniger verdienen als ihre fest angestellten Kollegen und arbeitsrechtlich nicht abgesichert sind. Um einen bundesweiten Diskussionsprozess in Gang zu setzen, haben die Lehrbeauftragtenvertreter aller deutschen Musikhochschulen auf ihrer ersten Bundeskonferenz die „Frankfurter Resolution“ verabschiedet.
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