Prof. Dr. Thomas Hoeren hält eine gesetzliche Quotenregelung für möglich.
Eine Hörfunkquote wird von Politik und Musikindustrie diskutiert, weil sie Neuerscheinungen und deutschsprachige Künstler bekannter machen könnte. Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster untersucht in einem Artikel für die Zeitschrift "MultiMedia und Recht" (8/2003), ob eine solche Quote rechtlich zulässig und einforderbar ist. Dem Text liegt ein unabhängig erstelltes Gutachten des Autors für den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e. V. zugrunde.