Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Deutsche Bundestag morgen voraussichtlich das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungs-rechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen – (Drs 15/3439) in zweiter und dritter Lesung verabschieden wird.

Damit wird der Forderung des Deutschen Kulturrates nach einer besseren Absicherung bei Unfällen von ehrenamtlich im Kulturbereich Tätigen entsprochen. Nutznießer dieser Gesetzes werden bürgerschaftlich Engagierte sein, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig werden.

Besonders in öffentlichen Museen und Bibliotheken übernehmen schon immer und in zunehmendem Maße ehrenamtlich Engagierte Aufgaben, ohne die die Einrichtungen ihren öffentlichen Auftrag nur noch schwer erfüllen können. Es ist deshalb ein richtiger Schritt, diese Personengruppe ab dem 1.1.2005 in die gesetzliche Unfallversicherung aufzunehmen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt auch, dass in der Zukunft Mandatsträger in den Vereinen des kulturellen Lebens freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert werden können.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Mit dem morgigen Beschluss des Deutschen Bundestags wird eine wichtige Forderung aus dem Kulturbereich und der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ erfüllt. Das kulturelle Leben beruht zu einem erheblichen Teil auf Bürgerschaftlichem Engagement. Es ist positiv, dass diese Engagierten in die Unfallversicherung einbezogen werden. Wichtig ist nun, dass jetzt auch gesetzliche Regelungen für den Haftpflichtversicherungsschutz für Bürgerschaftlich Engagierte gefunden werden.“

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