Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Haftungsregelungen für ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen zu präzisieren.
Der ehrenamtliche Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung haftet unbeschränkt, persönlich und mit seinem gesamten Vermögen - gegenüber der Stiftung bzw. dem Verein als solchen, oder gegenüber Dritten, insbesondere der Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern. Diese Haftungsrisiken sind für ehrenamtlich Engagierte unzumutbar.
Oftmals stellt sich erst Jahre nach der Ausstellung einer Spendenbescheinigung im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung heraus, dass aus steuerrechtlicher Sicht die Spenden nicht richtig verwandt wurden. Der ehrenamtliche Vorstand kann nach geltendem Recht schon bei leichter Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Spenden im Rahmen der Verästelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts nicht gesetzeskonform verwandt oder entgegengenommen wurden.
Ehrenamtliche Vorstandmitglieder können die hierfür geforderten steuerlichen Fragen selten beurteilen. Ein solches unangemessen überzogenes Haftungsrisiko ohne Entlastungsmöglichkeit wirkt kontraproduktiv zu dem Bestreben, mehr Bürger zu ehrenamtlichem Engagement in spendensammelnden Organisationen zu bewegen. Bereits die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement" des Deutschen Bundestags hat in ihrem Abschlussbericht empfohlen, unter Berücksichtigung des Rechtsschutzes Dritter das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vereinsvorstände bei der zweckwidrigen Verwendung von Spendenmitteln neu zu regeln.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die verschuldensunabhängige Haftung der ehrenamtlichen Stiftungs- und Vereinsvorstände bei der zweckwidrigen Verwendung von Spendenmitteln auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzuschränken. Nur durch diese Maßnahme kann sichergestellt werden, dass ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen. Wer die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements ernst nimmt, darf engagierte Bürgerinnen und Bürger nicht weiterhin diesem unangemessenen Haftungsrisiko aussetzen."
Die Resolution zur Spendenhaftung kann abgerufen werden unter: http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/spendenhaftung.htm
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