Die GEMA unterstützt alle legislatorischen Initiativen, ob national, europaweit oder international, die den Schutz der wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Urheber stärken. Sie hat sich darüber hinaus auch stets für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und den Nutzern ihrer Werke stark gemacht, denn in einem geordneten Markt besteht zwischen beiden ein symbiotisches Verhältnis.
Das deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das die kollektive Rechtewahrnehmung in Deutschland regelt, hatte in dieser Zielrichtung bislang Vorbildcharakter. Vergleichbare Regelungen z.B. in Frankreich, Großbritannien, Spanien oder in den Niederlanden stehen den Zielrichtungen des deutschen Urheberrechtswahrnehmungsgesetztes in Nichts nach. Die von der Kommission aufgeführten „Fragen, die gesetzgeberische Maßnahmen erfordern“ (Ziff. 3.5.) sind aus der Sicht der GEMA in Deutschland in vorbildlicher Weise bereits beantwortet.
Wenn die von der EU-Kommission nunmehr vorgelegte Communication dazu beiträgt, in dem gerade zu Beginn des Mai 2004 größer werdenden Europas und des europäischen Marktes eine Harmonisierung der kollektiven Rechtewahrnehmung voranzubringen, begrüßen dies die Urheber und ihre Verwertungsgesellschaften. Allerdings muss jede Harmonisierungsregelung den Schutz des geistigen Eigentums in den Vordergrund stellen. Das Recht der Urheber muss auch im großen europäischen Markt die entscheidende Rolle spielen. Dann haben auch die Musikindustrie und die Verbraucher ihren wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen an diesem immer größer werdenden Europa.
Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorsitzender des Vorstands der GEMA
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