Auf der GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin wies Prof. Dr. Reinhold Kreile als Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft das Vorgehen der EU-Kommission zurück: Der EU lägen "keinerlei gerechtfertigte Beanstandungen über die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften" vor. Dies gelte "insbesondere für die GEMA". Die EU-Kommission hatte kürzlich eine Untersuchung des Tätigkeitsbereichs der Urheberrechtsgesellschaften und den Erlass einer Richtlinie angekündigt. Kreile befürchtet nun aufgrund einzelner Formulierungen der EU, "dass die Kommission bei ihrer Initiative weniger die genuinen Interessen der Urheber, sondern die der Nutzer zu stärken beabsichtigt". Angesichts der Schwierigkeiten etwa von Betreibern von Downloadshops, grenzübergreifende Rechte für ihre Angebote zu erhalten, hatte die EU gerade im digitalen Geschäft Hindernisse ausräumen wollen: "Die Verwertungsgesellschaften sind dagegen der Auffassung, dass die von ihnen vorgenommene kollektive Rechtewahrnehmung, auch auf der Basis der Gegenseitigkeitsverträge, den Binnenmarkt nicht nur nicht stören, sondern fördern", erklärte Kreile.
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