Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert Sozialministerin Ulla Schmidt, MdB auf, die Künstlersozialkasse in die organisatorische Selbständigkeit zu überführen.

Die Künstlersozialkasse ist zur Zeit eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven. Die Anbindung der Künstlersozialkasse zuerst an die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen und seit 2001 an die Unfallkasse des Bundes war gerade in den Anfangsjahren der Künstlersozialkasse sinnvoll, um die erforderliche Sachkenntnis entwickeln zu können. In den mehr als zwanzig Jahren ihres Bestehens hat sich die Künstlersozialkasse jedoch zu einer anerkannten Institution entwickelt, die unbestritten über die erforderlichen sachlichen und personellen Kompetenzen verfügt, um ihren Auftrag sachgerecht zu erfüllen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Selbständigkeit der Künstlersozialkasse.

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse geschaffen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute in Berlin: "Gerade jetzt ist es notwendig, die soziale Absicherung der Künstler dauerhaft zu sichern. Die Künstlersozialkasse ist seit mehr als 20 Jahren die wichtigste soziale Unterstützungseinrichtung für freiberufliche Maler, Schriftsteller, Musiker, Schauspieler, Designer, Filmemacher und Journalisten. Sie muss jetzt auf eigene Füße gestellt werden, damit sie gestärkt in die Auseinandersetzungen um die Bürgerversicherung und die Kopfpauschale gehen kann."

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