Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisiert die vorläufige Neuregelung der Besteuerung ausländischer Künstler, über die das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 3. November 2003 informiert hat. Der Verband hält das vereinfachte Steuererstattungsverfahren für aufwendig und nicht weitreichend genug. Er setzt sich weiterhin für einen unmittelbaren Abzug der Betriebskosten auch bei ausländischen Künstlern ein.
Die Neuregelung der sogenannten Ausländersteuer war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni dieses Jahres die Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland als nicht mit dem europäischen Recht vereinbar bezeichnet hat. Bisher wurden ausländische Künstler in Deutschland im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen pauschal auf die Bruttogage besteuert und konnten Betriebskosten nur geltend machen, wenn diese die Hälfte der Einnahmen überstiegen haben. "Wir haben das Urteil des Europäischen Gerichtshof sehr begrüßt, da wir uns schon lange für eine Vereinheitlichung und Neuformulierung der Ausländerbesteuerung im Interesse der kulturellen Vielfalt in Deutschland einsetzen" erläutert Michael Russ, Präsident des VDKD.
Die vorläufige Neuregelung besteht in dem vereinfachten Steuererstattungsverfahren gemäß § 50a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG. Dieses ermöglicht dem ausländischen Künstler nachzuweisen, dass die von ihm auf das Honorar abzüglich Betriebsausgaben gezahlte Ausländersteuer höher ist als der normale Steuersatz. Die Differenz bekommt er dann nachträglich erstattet. Der VDKD kritisiert vor allem das aufwendige Verfahren: "Es ist ausländischen Künstlern nicht vermittelbar, warum sie ihre Betriebsausgaben erst im Rahmen eines Erstattungsverfahrens erhalten und nicht, wie es üblich ist, von den Einnahmen die Betriebsausgaben absetzen können. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand enorm, zumal die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Finanzen unseren Informationen nach zwischen sechs und neun Monaten beträgt" so Michael Russ. "Wir setzen uns weiterhin für eine Regelung ein, die ermöglicht, dass Betriebskosten unmittelbar abgezogen werden können und hoffen, auf den Gesetzgeber entsprechend einwirken zu können."
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet und gehört zu den ältesten Berufsverbänden in Deutschland. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Die angeschlossenen Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen setzen im E- und U-Musik Bereich jährlich rund 1,5 Milliarden Euro um und sprechen ein Publikum von rund 5,2 Millionen Besuchern an.
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