Die derzeit auf Grund der Coronavirus-Pandemie getroffenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind notwendig und erfordern solidarisches Handeln der ganzen Bevölkerung. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Soforthilfeprogramm für Freiberufler*innen und Solo-Selbstständige aufgelegt. Dies ist in einem beeindruckenden Tempo geschehen und spricht für unseren gut aufgestellten Sozialstaat.
Dieses Soforthilfeprogramm aber fängt viele freischaffende Musiker*innen und Kulturschaffende nicht auf.Im Gegenteil: Sie fallen hindurch. Wir als international tätige Künstler*innen gehören zu den Spezialisten, die auf unserem Gebiet weltweit führend sind.
Corona -Soforthilfeprogramm des Bundes: Das Soforthilfe-Programm des Bundes unterstützt Solo-Selbstständige ausschließlich für laufende Betriebskosten und bei der Überbrückung von betrieblichen Liquiditätsengpässen. Eine Kompensation von entgangenen Konzerthonoraren ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Wir als Solo-Selbstständige Musiker*innen haben aber kaum Liquiditätsengpässe in Bezug auf Betriebskosten. Wir haben selten Büros, wenn überhaupt vereinzelt Probenräume, keine Firmenautos und zur Zeit entstehen uns durch das Tätigkeitsverbot noch nicht einmal Reisekosten. Normalerweise erwirtschaften wir gerade in der Zeit vor Ostern und Pfingsten einen großen Teil unserer jährlichen Umsätze. Unsere Arbeitsleistung ist die Musik, die wir als unabhängige und künstlerisch eigenständige Spezialisten in Konzerten aufführen. Mit unseren Engagements erarbeiten wir unseren Lebensunterhalt. Wir leben - im wahrsten Sinne des Wortes - von der Hand in den Mund. Das Soforthilfe-Programm des Bundes greift in seiner derzeitigen Ausgestaltung in unserem Fall nicht, da eine Privatentnahme zur Deckung der Kosten des Lebensunterhalts nicht vorgesehen ist.
Sozialschutz-Paket: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (ALG II) ist für unseren Berufsstand keine Lösung, sondern geht mit teurer und aufwändiger Bürokratie einher. Die Grundsicherung schließt viele Kolleg*innen aus, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die finanziellen Ausfälle dieser Kolleg*innen werden nicht durch die Soforthilfe ausgeglichen. Gleichzeitig kann, aufgrund einer nicht berechtigten Bedarfsgemeinschaft, ALG II nicht in Anspruch genommen werden. Musiker*innen, die durch gutes Wirtschaften Rücklagen bilden konnten, um bspw. ein Instrument zu kaufen, sind unter Umständen von der Grundsicherung ausgeschlossen. Sie werden gezwungen, Ersparnisse aufzubrauchen. Darüber hinaus ist die Vermögensprüfung lediglich ausgesetzt. Eine zukünftige Prüfung und Rückforderung bedroht uns ebenso wie die Kreditlösung. Auch wenn viele von uns wenig verdienen, wollen wir unsere wirtschaftliche Eigenständigkeit behalten.
Kredite / Darlehen der Länder: Auch die Nothilfe mancher Bundesländer in Form eines zinslosen Darlehens ist keine realistische Option. Die Rückzahlung eines Kredits bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 14.500,-€ (Quelle: Künstlersozialkasse KSK) verlagert unsere derzeitigen Engpässe in die Zukunft und verschärft sie dort. Wie lange das uns betreffende Veranstaltungsverbot bestehen bleiben muss, ist derzeit überhaupt nicht absehbar. Wir fordern die Politik auf, das Soforthilfeprogramm nachzubessern und die Zuschüsse auch für uns freischaffende Musiker*innen und Kulturschaffende zugänglich zu machen. Konkret bedeutetes, dass nicht nur Betriebskosten, sondern auch wegen des Veranstaltungsverbots ausgefallene Einnahmen kompensiert werden müssen. Und das so lange, bis wieder Konzerte und Kulturveranstaltungen stattfinden dürfen. Zur gemeinsamen Lösungsfindung stehen wir gerne zur Verfügung.
(Aufruf der VAM, Vereinigung Alte Musik in Deutschland vom 04.04.2020)