"Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Es ist unverständlich, dass diese Musikaufnahmen in Europa weniger geschützt werden als in vielen anderen Ländern der Welt. Auch die Musikunternehmen brauchen deswegen eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre."
Während innerhalb der EU eine Schutzdauer von 50 Jahren für die Leistungsschutzrechte an Musikaufnahmen gilt, weist das Urheberrecht in zahlreichen anderen Staaten bereits eine deutlich längere Schutzfrist auf.
So gewähren u.a. die USA (95/120 Jahre), Mexiko (75 Jahre), Australien, Chile, Brasilien, Peru, die Türkei (je 70 Jahre) und Indien (60 Jahre) bereits einen deutlich längeren Schutz. Weltweit ist die Notwendigkeit erkannt worden, die Schutzfristen zu verlängern.
Unterschiede in den Schutzfristen behindern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und verfälschen die Wettbewerbsbedingungen.
Musikaufnahmen können ohne weiteres weltweit übertragen werden, vorzugsweise dann natürlich aus Ländern, in denen eine kürzere Schutzfrist besteht. So können Musikaufnahmen, die in Deutschland nicht mehr geschützt sind, Ausgangspunkt für Musikangebote werden, die in vielen anderen Staaten sehr wohl noch geschützt sind und deswegen dort als Piraterie bewertet werden.
Auf europäischer Ebene wird außerdem seit einigen Jahren die Liste von Produkten diskutiert, für die die Mitgliedsstaaten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz erheben können. Während für Zeitungen, Bücher und gedruckte Noten ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt, wird er Tonträgern vorenthalten. Während also für Noten von Beethovens Klaviersonaten der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% erhoben wird, ist für Musikaufnahmen desselben Werkes der volle Satz von 16% fällig. Die derzeitige Regelung ist eine kulturpolitisch ungerechte Wertentscheidung, die der Bedeutung von Musik nicht gerecht wird.
Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im Herbst 2002 hatte Staatsministerin Dr. Christina Weiss am Rande der Tagung des Kulturministerrats in Brüssel bereits auf die Ungerechtigkeit hingewiesen - bisher allerdings ohne Folgen.
Es hat auf europäischer Ebene bereits mehrere Initiativen gegeben, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen - ausgerechnet die Bundesregierung hat sich dem aber immer widersetzt.
Die Musikwirtschaft fordert deswegen die Bundesregierung auf, sich für die Aufnahme von Musikmedien in den Annex H (für Produkte mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz) der Mehrwertsteuerrichtlinie einzusetzen und sich dafür zu engagieren, dass auf europäischer Ebene eine Anhebung der Schutzdauer für die Leistungen von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf das Niveau des US-amerikanischen Urheberrechts (95 Jahre ab Veröffentlichung des
Tonträgers) vorgenommen wird.
Gerd Gebhardt: "Beide Maßnahmen können dazu beitragen, den Wert der Kreativität besser zu schützen und der Bedeutung von Musik für das kulturelle Erbe Europas gerecht zu werden."
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