Die größten Handelsanteile nach Wert hatten in der Ausfuhr Tasteninstrumente (24,2 %), Teile und Zubehör (23,4 %), elektronische Musikinstrumente (20,6 %) sowie Blasinstrumente (13,1 %). In der Einfuhr überwogen die elektronischen Musikinstrumente deutlich mit einem Handelsanteil von 41,4 %, gefolgt von Teilen und Zubehör (20,1 %). Alle anderen Musikinstrumente wiesen im Außenhandel Anteile von weniger als 10 % auf.
Der Wert der exportierten Tasteninstrumente lag 2019 bei 167,0 Millionen Euro und überstieg damit deutlich den Wert der importierten Flügel, Klaviere, Cembali, Orgeln und Harmonien (51,5 Millionen Euro). Größere Handelsbilanzüberschüsse wiesen auch Streichinstrumente, Blasinstrumente, Mundharmonikas sowie Teile und Zubehör auf. Bei elektronischen Musikinstrumenten sowie bei Zupfinstrumenten überwog hingegen der Wert der importierten Waren deutlich gegenüber dem Export. Bei Schlaginstrumenten und sonstigen Musikinstrumenten hielten sich Aus- und Einfuhrwerte in etwa die Waage.
Die folgenden Abbildungen zeigen die Entwicklung der Aus- und Einfuhrwerte seit 2010.
Die folgenden Tabellen geben Auskunft über den Außenhandel mit spezifischen Musikinstrumenten nach Wert und Stückzahl.
Hinweis
Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d. h. alle körperlich ein- und ausgehenden Waren (sowie elektrischer Strom) werden erfasst und nachgewiesen. Die Außenhandelsstatistik ist als Totalerhebung konzipiert, auskunftspflichtig sind hierbei grundsätzlich alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Von der Auskunftspflicht befreit sind lediglich Unternehmen, deren Warenverkehre innerhalb der EU im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 € bei der Versendung und 800.000 € bei den Eingängen (bis 2015: 500.000 € je Verkehrsrichtung) nicht überschreiten. Die Erfassung erfolgt entweder über die Zollverwaltung für Nicht−EU−Mitgliedstaaten (Extrahandel) oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel). Im Handel mit Nicht−EU−Mitgliedstaaten werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Importe und Exporte erfasst; die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die aber durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden.
Dargestellt sind endgültige Jahresergebnisse der Außenhandelsstatistik für Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für diese Instrumente (Warenverzeichnis Kap. 92). Nicht dazugezählt werden u. a. Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben, Musikspielzeuginstrumente sowie Zubehör wie Behältnisse für Musikinstrumente, Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer und Stative.
Nicht veröffentlichte bzw. gesperrte Daten sind in den vorliegenden Tabellen durch einen Punkt, nicht vorhandene Werte durch einen Strich und nicht mögliche bzw. nicht sinnvolle Berechnungen durch einen Schrägstrich gekennzeichnet.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Außenhandelsstatistik, Fachserie 7 Reihe 1, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, diverse Jahrgänge.
Fußnoten
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Zuschätzungen für Antwortausfälle und für Befreiungen von der Auskunftspflicht.