Für die Musikwirtschaft ist neben dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW‑Monitoring) der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung, der umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Umsätze auf Basis der Umsatzsteuerstatistik ausweist, die Studie Musikwirtschaft in Deutschland (MW-Studie 2020 und 2015) eine relevante Quelle.
Nach den Daten des KKW-Monitorings gehörten im Jahr 2019 insgesamt rund 15.100 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 17.500 Euro zum Musikmarkt. Ein Drittel der Unternehmen entfielen auf das Segment „Kreative“ (selbstständige Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen sowie Musik- und Tanzensembles), jeweils rund 20 % der Unternehmen waren den Segmenten „Musikinstrumente“ und „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“ zugeordnet. Der Gesamtumsatz aller im KKW-Monitoring berücksichtigten Unternehmen betrug knapp 9 Milliarden Euro. Ein Drittel des Gesamtumsatzes (32 %) erwirtschafteten die Musikveranstalter, 24 % die Musikinstrumentenhersteller und 18 % die Musikverlage und Verwertungsgesellschaften (GEMA). Im Vergleich zu 2014 hat sich die Unternehmenszahl um 10 %, der Gesamtumsatz um insgesamt 14 % erhöht. Die größten Umsatzsteigerungen wurden nach KKW-Monitoring durch die Live-Musikbranche sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst erzielt, während insbesondere die Tonträgerverlage zwischen 2014 und 2019 deutliche Umsatzverluste erlitten.
Wird die Abgrenzungsmethodik der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) 2020 zugrunde gelegt, haben die Unternehmen der Musikwirtschaft 2019 zusammen fast 13,6 Milliarden Euro Umsatz erzielt – ein Plus von 18 % gegenüber 2014. Auch die MW-Studie weist dem Musikveranstaltungssektor ein Drittel des Gesamtumsatzes der Musikwirtschaft zu – bei deutlichen Umsatzsteigerungen in Höhe von 46 %. Die im Vergleich zum KKW-Monitoring höheren Umsätze, die die MW-Studie ermittelt hat, sind teils auf die Berücksichtigung von Selbstständigen mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro sowie die Berücksichtigung des Segments „Musikunterricht“ zurückzuführen. Zudem werden Umsätze eines größeren Kreises an Unternehmen herangezogen. So berücksichtigt die MW-Studie beispielsweise im Einzelhandelssegment Anbieter*innen von sowohl physischen wie auch digitalen Musikformaten, während im KKW-Monitoring gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige ausschließlich der Einzelhandel mit physischen Tonträgern erfasst wird.
Hinweis
In der vorliegenden Darstellung werden die Daten für den Teilmarkt Musikwirtschaft im Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW-Monitoring) sowie die Ergebnisse der Musikwirtschaftsstudie (MW-Studie) 2020 und 2015 vollständig ausgewiesen. Die Gegenüberstellung der Daten orientiert sich an der Systematik Wolfgang Seuferts (Friedrich-Schiller-Universität Jena) im Beitrag Musikwirtschaft in: Deutsches Musikinformationszentrum (Hrsg.): Musikleben in Deutschland, Bonn 2019. Die Daten des KKW-Monitoring entstammen amtlichen Statistiken. Die Ergebnisse der MW-Studie basieren auf eigenen Berechnungen von DIW Econ (2020) bzw. der FSU Jena (2015) auf Grundlage amtlicher Statistiken und weiterer Quellen sowie Online-Befragungen von Selbstständigen und Unternehmen der Musikwirtschaft. In der den amtlichen Daten zu Unternehmen und Umsätzen zugrunde liegenden Umsatzsteuerstatistik erfolgt die Zuordnung der Unternehmen zu einzelnen Wirtschaftszweigen nach dem Schwerpunkt ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Öffentlich finanzierte Einrichtungen sind nicht in die Musikwirtschaft eingerechnet.
Fußnoten
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Teilsegmente nach Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).
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Im KKW-Monitoring sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 17.500 € (ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt. Die MW-Studie bezieht dagegen auch Selbstständige mit Jahresumsätzen unter 17.500 € ein.
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Teilsegment „Selbstständige Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.03.1 und fälschlicherweise als „Selbständige Musikerinnen/Musiker etc.“ ausgewiesen. Gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 umfasst dieser Wirtschaftszweig die selbstständigen Komponist*innen und Musikbearbeiter*innen, Tätigkeiten einzelner Musiker*innen sind explizit ausgeschlossen. MW-Studie: Textdichter*innen, Komponist*innen, davon 4.616 (2019) bzw. 4.281 (2014) in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherte Selbstständige.
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Teilsegment „Musik- und Tanzensembles“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.01.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst Tätigkeiten von Musik- und Tanzensembles, Orchestern, Kapellen oder Chören.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (A)“: Ausübende Künstler*innen – davon 19.610 (2019) bzw. 17.753 (2014) in der KSK versicherte Selbstständige – sowie Artistmanagement/Musikberatung. In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Künstler*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten künstlerische Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 € jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Ausübende Künstler*innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich in selbstständiger Tätigkeit musizieren) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht berücksichtigt. In der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 werden die Tätigkeiten einzelner Musiker*innen nicht separat ausgewiesen; sie sind dem WZ 90.01.4 „Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler sowie sonstige darstellende Kunst“ zugeordnet. Im KKW-Monitoring ist dieser Wirtschaftszweig der Filmwirtschaft und dem Markt für Darstellende Kunst, nicht aber der Musikwirtschaft zugewiesen.
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Teilsegment „Theater- und Konzertveranstalter“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.04.1. Dieser Wirtschaftszweig umfasst Tätigkeiten von Theaterveranstaltern, Varieté- und Kleinkunstveranstaltern, Konzert- und Ballettveranstaltern. MW-Studie: Konzertveranstalter*innen (Tournee-, örtliche, Festivalveranstalter*innen).
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Teilsegment „Private Musical-/Theaterhäuser, Konzerthäuser etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.04.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Betrieb von (privaten) Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen. MW-Studie: Musiktheater (inkl. Konzerthäuser, Oper, Musical). Öffentliche Spielstätten sind nicht berücksichtigt.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (B)“: Künstler*innenagenturen, Veranstaltungs-Tourdienstleister*innen im Musikbereich, Club- und Hallenbetrieb , Betreiber von Veranstaltungshallen, Ticket-Dienstleister*innen (Vorverkauf).
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Teilsegment „Tonstudios etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.1. Dieser Wirtschaftszweig umfasst die Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen. MW-Studie: Tonstudios.
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Teilsegment „Tonträgerverlage“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.2. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronische Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads). MW-Studie: Hersteller*innen und Vermarkter*innen von Ton- und Bildtonaufnahmen (Label).
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Teilsegment „Einzelhandel mit bespielten Tonträgern etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 47.63. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Einzelhandel mit bespielten Tonbändern, Compact Discs und Musikkassetten, Videobändern und DVDs sowie unbespielten Ton- und Bildträgern. MW-Studie: Einzelhandel/Anbieter*innen physischer und digitaler Musikformate.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (C)“: Vertrieb und Vermarktung von physischen und digitalen Musikformaten, Presswerke, Musikproduzent*innen.
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Teilsegment „Musikverlage“ nach KKW-Monitoring: WZ 59.20.3. Dieser Wirtschaftszweig umfasst das Verlegen von Musikalien, d. h. den Erwerb und die Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien. Die Tätigkeiten führen die Rechteinhaber selbst oder autorisierte Rechteverwalter durch. Die GEMA wurde diesem Wirtschaftszweig mit der Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 zugeordnet. Durch einen Anstieg der im KKW-Monitor ausgewiesenen Umsätze der Musikverlage zwischen 2011 und 2013 in annäherendem Umfang des Umsatzes der GEMA (nach Geschäftsbericht) wird erkenntlich, dass die Zuordnung der GEMA zu diesem Wirtschaftszweig mit Verzögerung umgesetzt geworden sein muss.
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Teilsegment „Musikverlage“ erfasst nach MW-Studie ausschließlich die Musikverlage.
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MW-Studie: GEMA nach GEMA-Geschäftsbericht 2019 (Umsatzerlöse aus Verwertungsrechten und Vergütungsansprüchen, ohne sonstige Umsatzerlöse) und 2014 (sämtliche Erträge).
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Verortung der GVL im KKW-Monitoring: Obwohl die GVL nach Revision der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 den Tonträgerverlagen (WZ 59.20.2) zugeordnet wurde, ließ sich im KKW-Monitoring bislang kein entsprechender Anstieg der Umsätze dieses Wirtschaftszweigs beobachten. Aus Gründen des Steuergeheimnisses kann die Zuordnung nicht ermittelt werden; sie dürfte jedoch außerhalb der hier dargestellten Teilsegmente liegen. MW-Studie: GVL nach GVL-Transparenzbericht 2019 (Einnahmen aus Rechten) und GVL-Pressemitteilung 2015.
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Teilsegment „Herstellung von Musikinstrumenten“ nach KKW-Monitoring: WZ 32.20. Dieser Wirtschaftszweig umfasst die Herstellung von mechanischen und elektronischen Musikinstrumenten, von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente, von Spieldosen, Metronomen, Stimmgabeln etc. sowie von mundgeblasenen Tonsignalinstrumenten wie Pfeifen oder Signalhörnern. MW-Studie: Herstellung und Vertrieb von Musikinstrumenten.
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Teilsegment „Einzelhandel mit Musikinstrumenten etc.“ nach KKW-Monitoring: WZ 47.59.3. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten. MW-Studie: Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien.
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Teilsegment „Sonstige nach MW-Studie (D)“: Herstellung und Vertrieb von Bühnen- und Studioequipment.
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Teilsegment „Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst“ nach KKW-Monitoring: WZ 90.02. Dieser Wirtschaftszweig umfasst spartenübergreifend die Tätigkeiten von Regisseur*innen, Produzent*innen, Bühnenbildner*innen, Bühnenarbeiter*innen, Beleuchter*innen u. a. sowie Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen. In der MW-Studie sind diese Tätigkeiten auf die einzelnen Teilsegmente aufgeteilt.
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Verortung des Musikunterrichts im KKW-Monitoring: WZ 85.52 (Kulturunterricht). Dieser Wirtschaftszweig ist im KKW-Monitoring dem Markt für Darstellende Kunst, nicht der Musikwirtschaft zugewiesen. Er umfasst neben dem Musik- u. a. auch den Kunst- und Tanzunterricht sowie Schauspiel- und Fotoschulen (ohne Kunsthochschulen).
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Private Musikschulen nach MW-Studie: Die Daten beruhen auf einer Umfrage unter den Musikschulen im Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm), an der sich rund 60 (MW-Studie 2020) bzw. knapp 100 (MW-Studie 2015) Einrichtungen beteiligten. Die Daten wurden auf die Gesamtheit der Mitgliedsschulen im bdfm (MW-Studie 2020: 420; MW-Studie 2015: rund 300) hochgerechnet. Nicht eruieren lässt sich, wie repräsentativ diese Angaben für den gesamten Sektor der privaten Musikschulen sind: Über die Mitgliedsschulen im bdfm hinaus existieren weitere private Musikschulen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen oder aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft im bdfm besitzen und über deren genaue Anzahl keine Daten vorliegen.
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Freie Musikpädagog*innen nach MW-Studie: Datengrundlage sind Angaben der Künstlersozialkasse (KSK). In der KSK versichert sind freiberufliche (selbstständige) Musikpädagog*innen, die einer überwiegend im Inland ausgeübten Haupttätigkeit in diesem Bereich nachgehen und deren Mindestverdienst 3.900 € jährlich überschreitet (Ausnahme: Berufsanfänger*innen). Musikpädagog*innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen (z. B. weil sie nebenberuflich Musikunterricht in selbstständiger Tätigkeit erteilen) oder aus anderen Gründen nicht in der KSK versichert sind, sind in den Daten nicht berücksichtigt.
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Gesamtwerte MW-Studie für das Jahr 2014: Infolge methodischer Änderungen weichen die in der MW-Studie 2020 aufgeführten Gesamtwerte für das Jahr 2014 von denen in der MW-Studie 2015 geringfügig ab; für die einzelnen Teilsegmente liegen keine nachträglichen Anpassungen vor. Grundlegend wurde in der MW-Studie 2020 die Methodik der Vorgängerstudie beibehalten, weshalb die Ergebnisse beider Studien miteinander verglichen werden können.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 2022; sowie: Musikwirtschaft in Deutschland, Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte, hrsg. vom Bundesverband Musikindustrie (u. a.), diverse Jahrgänge. Ergänzende Angaben zu den Wirtschaftszweigen nach: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2008; ergänzende Angaben zu den Verwertungsgesellschaften nach: GEMA Geschäftsberichts und Transparenzbericht 2019, hrsg. von der GEMA, Berlin und München 2020; GEMA Geschäftsbericht 2014, hrsg. von der GEMA, Berlin und München 2015; GVL Transparenzbericht 2019, hrsg. von der GVL.