Die Hälfe der professionellen Jazzmusiker*innen verfügt über ein Gesamtjahreseinkommen von weniger als 12.500 Euro. Neben Live-Auftritten ist der Musikunterricht wesentlicher Teil der Berufspraxis.

Die 2016 veröffentlichte Jazzstudie liefert empirische Daten zur Lebens- und Arbeitssituation professioneller Jazzmusiker*innen. Als Grundlage diente eine Online-Befragung mit über 2.000 Teilnehmer*innen. Auftraggeber der von Thomas Renz vom Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim verfassten Studie waren das Darmstädter Jazzinstitut, die Union Deutscher Jazzmusiker und die Interessengemeinschaft Jazz Berlin.

Abbildung: Cover der Jazzstudie 2016

Laut Studie verfügt die Hälfte der Jazzmusiker*innen über ein absolutes Gesamtjahreseinkommen von weniger als 12.500 Euro. Allein mit Jazz-Auftritten und Unterrichtstätigkeiten verdienen sogar zwei Drittel der Befragten ein Jahreseinkommen unterhalb dieses Werts.

Die Einnahmen durch Live-Auftritte mit Jazz-Musik sind dabei gering. Die Gründe liegen zum einen in der geringen Häufigkeit an Auftritten: Nur 4 % der Befragten haben mehr als 100 Jazz-Auftritte im Jahr, während 54 % auf eine Gesamtzahl von nur maximal 25 Auftritten im Jahr kommen. Zum anderen fallen auch die Gagen für Auftritte mit Jazzmusik oftmals gering aus. 84 % der Auftrittshonorare liegen unterhalb der in der Studie als Norm angesetzten Einstiegs- bzw. Mindestgage von 250 Euro pro Auftritt. Zwei Drittel der Befragten absolvieren neben Konzerten mit Jazz-Musik auch Live-Auftritte in anderen Musiksparten.

Ein weiterer Teil der Berufspraxis von Jazzmusiker*innen ist der Musikunterricht: 70 % der Befragten arbeiten als Musik-, Gesangs-, oder Instrumentallehrer*in. Häufig unterrichten sie Jazz (90 % der Befragten, die Musikunterricht erteilen), Elementar- bzw. Anfangsunterricht (61 %) und/oder Klassik (41 %). Viele Musiker*innen gehen ihren Unterrichtstätigkeiten in mehreren Arbeitsverhältnissen nach. Oft geschieht dies im Rahmen der Selbstständigkeit (69 %) oder einer Honorartätigkeit an privaten (30 %) und kommunalen (26 %) Musikschulen. Ein Angestelltenverhältnis an einer kommunalen Musikschule haben lediglich 15 % der unterrichtenden Musiker*innen, 9 % sind an einer (Musik-)Hochschule angestellt.

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