Die im Mikrozensus erfassten Berufsgruppen entsprechen der einheitlichen nationalen Berufsklassifikation. Für Tätigkeiten im Bereich Musik konnten im Mikrozensus 2016 Fallzahlen für drei Berufs- bzw. Berufsuntergruppen explizit ausgewiesen werden.
Der Mikrozensus 2016 schätz die Anzahl der Erwerbstätigen im Musikinstrumentenbau auf 9.000, zwei Drittel davon als selbstständig. Von den 54.000 Angehörigen der Berufsuntergruppe "Musikpädagogik" wurde die Zahl der Selbstständigen mit 32.000, die der abhängig Beschäftigten mit 22.000 angegeben.
Auch in der Berufsgruppe "Musik-, Gesang-, Dirigiertätigkeit", mit 73.000 Erwerbstätigen die größte innerhalb der betrachteten Musikberufe, überwiegen selbstständig Tätige (42.000) gegenüber den Arbeitnehmer*innen (32.000). Für diese Berufsgruppe konnte die Gesamtzahl der Erwerbstätigen nach Altersgruppe und monatlichem Nettoeinkommen aufgeschlüsselt werden. Die Hälfte der Berufstätigen war zwischen 35 und 55 Jahre alt, 5.000 waren auch mit 65 Jahren oder älter beruflich aktiv. Knapp ein Drittel (23.000) erzielte ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 bis unter 2.600 Euro, bei rund einem Viertel (18.000) lag das Einkommen oberhalb von 2.600 Euro. Geringere Nettoverdienste zwischen 900 und 1.500 Euro monatlich hatten ebenfalls rund ein Viertel (19.000) der Erwerbstätigen.
Hinweis
Berechnungsgrundlage des Mikrozensus ist eine repräsentative Stichprobe, die 1 % der Bevölkerung in Deutschland, d. h. ca. 830.000 Personen umfasst. Die Daten werden durch die Statistischen Landesämter kontinuierlich über das Berichtsjahr erhoben. Bei den angegebenen Bundesergebnissen handelt es sich um echte Jahresdurchschnitte, die durch das Statistische Bundesamt hochgerechnet werden. Berücksichtigt werden Personen ab 15 Jahren, darunter Selbstständige, Beamt*innen, Angestellte, Arbeiter*innen, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Der Mikrozensus bezieht sich bei Vorliegen mehrerer Tätigkeiten jeweils auf die Haupterwerbstätigkeit; nicht von Bedeutung ist dabei der zeitliche Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Die vorliegende Statistik unterscheidet sich damit sowohl hinsichtlich des Kreises der erfassten Erwerbstätigen als auch mit Blick auf die Erhebungsmethodik von der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Arbeitslose in Musikberufen“) und der Versichertenstatistik der Künstlersozialkasse (vgl. „Freiberuflich Tätige in der Sparte Musik nach Durchschnittseinkommen und Tätigkeitsbereich“). Ein Vergleich der Ergebnisse ist daher nicht möglich.
Die Gliederung der im Mikrozensus erfassten Musikberufe basiert auf der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010). Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf die Berufsgruppen „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“, „Musikinstrumentenbau“ sowie die Berufsuntergruppe „Musikpädagogik“; für andere Musikberufe (wie Berufe im Musikfachhandel und in Musikbibliotheken, Musikdramaturg*innen, Musikjournalist*innen und Musiktherapeut*innen) liegen entweder keine ausreichend großen Fallzahlen vor, oder sie werden im Mikrozensus nur in übergeordneten Kategorien aufgeführt und nicht gesondert ausgewiesen (z.B. Musiklehrer*innen an allgemein bildenden Schulen). Angaben zum Alter der Erwerbstätigen und zum monatlichen Nettoeinkommen liegen ausschließlich für die Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ vor.
Besetzungszahlen unter 5.000, d. h. weniger als 50 Fälle in der Stichprobe, werden wegen ihres geringen Aussagewerts nicht herangezogen und durch einen Schrägstrich „/“ ersetzt. Die hierdurch entstehenden Datenlücken erklären die Differenzen zwischen der in den Kategorien „Altersgruppen“ und „Monatliches Nettoeinkommen“ aufgeführten Anzahl der Erwerbstätigen im Bereich der „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeiten“ und ihrer Gesamtanzahl in der Kategorie „Status der Erwerbstätigkeit“. Durch die Angabe von gerundeten Werten ergeben sich innerhalb der Kategorie „Status der Erwerbstätigkeit“ ebenfalls Differenzen bei der Berechnung der Gesamtzahl der Erwerbstätigen dieser Berufsgruppe.
Fußnoten
-
Berufsgruppe „Musik-, Gesang-, Dirigententätigkeit“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), darunter Instrumental- und Orchestermusiker*innen, Rock-, Pop-, Jazzmusiker*innen, Kirchenmusiker*innen, Sänger*innen, Komponist*innen, Dirigent*innen, Chorleiter*innen, Audio-Designer*innen im Bereich Musik, Musikwissenschaftler*innen.
-
Berufsuntergruppe „Musikpädagogik“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), darunter Musiklehrer*innen, Singschullehrer*innen, Facherzieher*innen im Bereich Musik, Musikpädagog*innen und Rhythmiklehrer*innen in außerschulischen Bildungseinrichtungen.
-
Berufsgruppe „Musikinstrumentenbau“ nach der „Klassifikation der Berufe“ der Bundesagentur für Arbeit (2010), darunter Musikinstrumenten-bauer*innen sowie -restaurator*innen ohne Spezialisierung, Berufe im Streich- und Zupfinstrumentenbau, Holzblasinstrumentenbau, Metallblasinstrumentenbau, Klavier- und Cembalobau, Orgel- und Harmoniumbau, sowie im sonstigen spezifischen Musikinstrumentenbau.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit diverse Jahrgänge, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden.