Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Berichtsjahr 2021 an Hochschulen in Deutschland rund 10.900 Männer und Frauen als wissenschaftliches und künstlerisches Personal im Fachbereich „Musik/Musikwissenschaft“ angestellt. Der Frauenanteil lag bei 38,4 %.
Unter den hauptberuflich Tätigen ist die Personalgruppe der Professor*innen mit zuletzt 1.660 Beschäftigten die größte Gruppe, die mit 26,3 % zugleich den geringsten Frauenanteil aufweist: 1.223 Professuren waren mit Männern, 437 mit Frauen besetzt. Etwa gleich viele Frauen arbeiteten 2021 als Dozentinnen, Assistentinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerische Mitarbeiterinnen; sie machten damit 45,8 % dieser Personalgruppen aus, die insgesamt 950 Angestellte umfasste. Unter den 611 Lehrkräften für besondere Aufgaben waren 367 Männer (60,1 %) und 244 Frauen (39,9 %).
Zwei von drei Hochschulangestellten im Fachbereich „Musik/Musikwissenschaft“ waren 2021 nebenberuflich tätig, überwiegend als Lehrbeauftragte, Honorarprofessor*innen oder Privatdozent*innen (7.251). In dieser größten Personalgruppe waren 39,6 % Frauen. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften und Tutor*innen entspricht das Geschlechterverhältnis etwa dem der Studierendenschaft in Studiengängen für Musikberufe – hier sind Männer leicht in der Minderheit.
Seit dem Berichtsjahr 2010 stieg der Frauenanteil im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal im Musikbereich insgesamt um 2,7 Prozentpunkte von 35,7 % auf zuletzt 38,4 %. Im Vergleich zur Gesamtentwicklung an deutschen Hochschulen war dies ein geringer Anteilszuwachs: Im selben Zeitraum stieg der Frauenanteil im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal sämtlicher Fachbereiche um das Doppelte (um 5,3 Prozentpunkte von 35,8 % auf zuletzt 41,1 %). Auffällig ist der geringere Anteilszuwachs besonders bei den Professor*innen. Gab es 2010 im Fachbereich „Musik/Musikwissenschaft“ noch einen deutlich überdurchschnittlichen Frauenanteil unter den Professor*innen (23,3 % gegenüber 19,2 % insgesamt), befand er sich 2021 trotz Frauenzuwachs mit 26,3 % gegenüber 27,2 % auf leicht unterdurchschnittlichem Niveau.
Beim Blick auf die Hochschularten zeigen sich teils unterschiedliche Entwicklungen der Geschlechterverhältnisse. An den Musikhochschulen, die mehr als 70 % des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals im Fachbereich „Musik/Musikwissenschaft“ stellen, stieg der Frauenanteil zwischen 2010 und 2021 um 3,7 %. Jenseits der Musikhochschulen – an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen – stagnierte hingegen der Frauenanteil im Personal des Fachbereichs (2010 und 2021 jeweils 38,9 %). Je nach Beschäftigungsverhältnis gab es dabei gegenläufige Entwicklungen. In den hauptberuflichen Personalgruppen des Fachbereichs gab es an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen einen Anteilszuwachs der Frauen von 29,5 % auf zuletzt 36,8 %. Im personalstarken nebenberuflichen Personal war der Anteilswert dagegen leicht rückläufig.
Das Verhältnis von hauptberuflichen zu nebenberuflichen Beschäftigten beträgt in allen Hochschularten ca. 3 zu 7.
Hinweis
Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsdaten der einzelnen Hochschulen, die für administrative Zwecke erhoben und anschließend an die Statistischen Landesämter gemeldet werden. Stichtag der Datenerfassung ist der 1. Dezember des jeweiligen Berichtsjahrs. Die Daten umfassen das gesamte haupt- und nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal; sie spiegeln nicht den Umfang des von ihnen erteilten Unterrichts.
Die Zuordnung des hauptberuflich tätigen Personals wird durch Regelungen im Hochschulrahmengesetz bundeseinheitlich bestimmt. In der Statistik umfasst es folgende Personalgruppen: Professor*innen, Dozent*innen und Assistent*innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Für das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal gelten je Land unterschiedliche Regelungen. Die Zuordnung der Bundesstatistik kann daher in Einzelfällen von derjenigen des Landes oder der Hochschulen abweichen. Dem nebenberuflich tätigen Personal werden in der Bundesstatistik folgende Personalgruppen zugeordnet: Lehrbeauftragte, Honorarprofessor*innen und Privatdozent*innen, emeritierte Hochschulprofessor*innen und Gastprofessor*innen, wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte und Tutor*innen. Studentische Hilfskräfte sind nicht berücksichtigt.
In Bezug auf das Geschlecht werden vier Merkmalsauspägungen erhoben: „weiblich“, „männlich“, „divers“ und „ohne Angaben“. Da das Statistische Bundesamt zur Wahrung der Geheimhaltung letztere nicht explizit veröffentlichen kann, ordnet es für Veröffentlichungen die Merkmalsausprägungen „divers“ und „ohne Angabe“ den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zu. Dies geschieht per Zufallsprinzip (ohne proportionale Quotierung, mit einem Erwartungswert von 0,5).
Fußnoten
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Einschließlich des Personals an den Kirchenmusikhochschulen in Regensburg, Bayreuth, Dresden und Halle. Seit 2016 ebenfalls einschließlich des Personals der Barenboim-Said Akademie Berlin.
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Einschließlich des Personals an Theologischen Hochschulen.
Quelleninformationen
Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Personal an Hochschulen, Fachserie 11, Reihe 4.4, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, diverse Jahrgänge.