Anteil der Ausgaben für Theater und Musik an den Kulturausgaben je Einwohner*in 2020

Abbildung: Anteil der Ausgaben für Theater und Musik an den Kulturausgaben je Einwohner*in 2020

Gemeinden und Länder tätigten 2020 Kulturausgaben i. H. v. insgesamt 11,26 Milliarden Euro. Für Theater und Musik stellte Berlin pro Einwohner*in 123 Euro bereit - der höchste Wert unter den Ländern.

Nach Angaben des Kulturfinanzberichts entsprachen die Kulturausgaben der Gemeinden und Länder 2020 durchschnittlich 135,47 Euro je Einwohner*in. 38,8 % der öffentlichen Mittel entfielen auf den Kulturbereich „Theater und Musik“ (pro Kopf: 52,35 Euro).

Von 250 Euro öffentlichen Kulturausgaben je Einwohner*in stellte Berlin rund 123 Euro für Theater und Musik bereit (49,2 %). Damit tätigte der Stadtstaat die höchsten pro‑Kopf-Ausgaben für diesen Kulturbereich. Auch in den Stadtstaaten Bremen (88 Euro) und Hamburg (103 Euro) waren die pro‑Kopf-Mittel für Theater und Musik vergleichsweise hoch.

Die gemeinsamen Ausgaben von Land und Gemeinden lagen in Sachsen pro Kopf bei 244 Euro. Der Anteil für den Bereich „Theater und Musik“ fiel hier – wie auch in den übrigen Flächenländern – im Vergleich zu den Stadtstaaten geringer aus (37,8 %). Auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt waren die Kulturgesamtausgaben je Einwohner*in überdurchschnittlich hoch.

Tabelle
Verteilung der öffentlichen Ausgaben für Kultur auf die verschiedenen Kulturbereiche nach Ländern
Tabelle: Verteilung der öffentlichen Ausgaben für Kultur auf die verschiedenen Kulturbereiche nach Ländern

Hinweis

Aufgrund anhaltender methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für das Jahr 2020 nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; Datenbasis ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Negative Werte bedeuten, dass die unmittelbaren Einnahmen die Nettoausgaben übersteigen.

Die Finanzdaten beziehen sich – mit Ausnahme der Mittel für öffentliche Kunsthochschulen – auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen. Datenquelle bei der Darstellung der öffentlichen Kunsthochschulen ist die Hochschulfinanzstatistik mit den darin ausgewiesenen Trägermitteln. Im Vergleich zu den Grundmitteln werden bei den Trägermitteln neben Drittmitteleinnahmen und Verwaltungseinnahmen auch Zuweisungen und Zuschüsse von den Ausgaben abgezogen.

Im Hinblick auf die aufgeführten Kulturbereiche ist zudem zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. Ausgaben für musikbezogene Anteile in Bibliotheken, Museen, Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, Sonstige Kulturpflege etc.).

Statistik

Fußnoten

  1. Einschließlich der Kulturausgaben der Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände.

  2. Euro je Einwohner*in nach Bevölkerungsfortschreibung.

  3. Brandenburg weist im Kulturbereich „Theater und Musik“ keine Theaterausgaben aus; diese werden im Landeshaushalt unter „Sonstige Kulturpflege“
    veranschlagt.

  4. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken, ohne Hochschulbibliotheken.

  5. Ein Teil der Aufwendungen des Landes Hessen für Museen wird im Landeshaushalt unter „Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten“ ausgewiesen.

  6. Die Ausgaben der Gemeinden in Sachsen für „Sonstige Kulturpflege“ enthalten den Erwerb einer Beteiligung. Zudem werden unter „Sonstige Kulturpflege“ auf staatlicher Ebene Ausgaben anderer Kulturbereiche (Kulturbauten) veranschlagt.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2022, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2022.

Weitere Versionen dieser Statistik

Das könnte Sie auch interessieren

Das könnte Sie auch interessieren