Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ führt gemeinsam mit dem Kulturausschuss des Sächsischen Landtags in Dresden eine öffentliche Anhörung durch. Thema der ersten auswärtigen Sitzung der Enquete-Kommission ist das sächsische Kulturraumgesetz. Über Zielstellung und Umsetzung des Gesetzes berichten wird u.a. der Sächsische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Dr. Matthias Rößler.

Der Sitzungsort für eine Anhörung zur Umlandfinanzierung und interkommunalen Zusammenarbeit ist mit Bedacht gewählt: Das sächsische Kulturraumgesetz gilt als modellhaft für die Idee, dass sich die umliegenden Kommunen an der Finanzierung des kulturellen Angebots einer Großstadt zu beteiligen haben. Seit zehn Jahren in Kraft, soll eine Zwischenbilanz der Probleme und Perspektiven des sächsischen Kulturraumgesetzes gezogen und ein Vergleich mit anderen Konzepten regionaler Kooperation angestellt werden. Auch für die Frage, wie Kultur als Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden kann, hat das sächsische Kulturraumgesetz große Bedeutung.

Die öffentliche Anhörung findet statt am:

Montag, den 24. Mai 2004,
10.30-12.00 Uhr: Sächsischer Landtag, Raum A 600,
13.30-16.00 Uhr: Villa Tiberius, Internationales Forum für Kultur und Wirtschaft.

Um 12 Uhr findet im Saal der Landespressekonferenz im Sächsischen Landtag eine Pressekonferenz statt.

Eingeladene Experten:

  • BUDZINSKI, Gisela (Verwaltungsleiterin des Nordharzer Städtebundtheaters)

  • HANIKA, Karin (Geschäftsführerin der KulturRegion Stuttgart / Interkommunale Kulturförderung Region Stuttgart e.V.)

  • KRAEMER, Reinhard (Leiter Gruppe VI B, Regionale Kulturpolitik, Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen)

  • MARTIN, Olaf (Geschäftsführer des Landschaftsverbandes Südniedersachsen e.V.)

  • VOGT, Prof. Dr. Matthias Theodor (Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen)


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