Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR weitere Fördermittel in Höhe von 19 Millionen Euro für Musikaufführungsstätten, Clubs und Festivals zur Verfügung. Die GEMA wurde bereits im Sommer 2020 mit der Koordination der Anträge und Verteilung der ersten 30 Millionen beauftragt. Bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte sich die GEMA für eine Aufstockung der Fördersumme eingesetzt, um 280 offene Anträge bewilligen zu können.

Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Bundesregierung die Fördermittel für das Programm "Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen – Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals“ um 19 Millionen Euro aufgestockt. Insgesamt stehen damit 49 Millionen für das Programm zur Verfügung. Die GEMA koordiniert die Verteilung der Gelder des Investitionsprogramms.  Dank der guten Marktkenntnis und Erfahrung bei der Ausschüttung von Geldern gingen die Arbeiten schnell voran. Rund fünf Millionen Euro konnten bereits ausgezahlt werden, der Rest folgt in den nächsten Wochen. Spätestens Ende Februar soll die Vergabe und Auszahlung der nunmehr bewilligten 49 Millionen Euro abgeschlossen sein.

Bereits kurz nach dem Start von NEUSTART KULTUR zeichnete sich ab, dass die bewilligten Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro nicht ausreichen würden, um die Kosten der coronabedingten Investitions- und Umbaumaßnahmen zu decken. Nachfrage und Investitionsbedarf überstiegen die für dieses Teilprogramm ursprünglich vorgesehenen Gelder bei Weitem. 280 Anträge konnten nicht mehr bewilligt werden. Um die von den coronabedingten Schließungen besonders hart getroffene Branche zu unterstützen, hat die GEMA sich frühzeitig bei der Kulturstaatsministerin für eine Aufstockung des Förderbudgets eingesetzt.

"In dieser schwierigen Zeit steht die GEMA als zuverlässiger Partner an der Seite ihrer Kunden. Wir danken der Staatsministerin für ihren Einsatz, die Fördermittel für Musikveranstalter aufzustocken. In den vergangenen Wochen haben wir erlebt, dass Musik und Kultur systemrelevant für unsere Gesellschaft sind. Durch das Verbot öffentlicher Veranstaltungen ist dieser Wirtschaftszweig in seiner Existenz bedroht. Deswegen müssen wir alles tun, um die vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland zu erhalten. Die GEMA wird die zusätzlichen Gelder so schnell wie möglich an die berechtigten Antragssteller verteilen“, sagt Dr. Harald Heker, Vorsitzender des GEMA-Vorstands.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: "Der Bundesregierung ist schmerzlich bewusst, wie groß die Not und wie hoch der Bedarf an Unterstützung im Kultur- und hier vor allem im Musikbereich sind. Wir brauchen die vielen kleinen und großen Bühnen, die Clubs und Festivals in unserem Land, damit Musikerinnen und Musiker jedes Genres möglichst bald wieder live vor Publikum auftreten können. Dabei wollen wir sie unterstützen und haben deshalb die Investitionsmittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR für Musikaufführungsstätten, Clubs und Festivals jetzt noch einmal aufgestockt, um die vielfältige Infrastruktur unserer Musiklandschaft zu sichern.“

Die Antragsphase für die Fördermittel ist bereits abgeschlossen. Bis zum Ende der Beantragungsfrist gingen 737 Anträge bei der GEMA ein. Darunter befinden sich auch 280 Anträge, die nach dem 27.10.2020 eingereicht wurden, und die zunächst auf eine Warteliste gesetzt wurden. Dank der nun bewilligten zusätzlichen 19 Millionen Euro kann die GEMA auch diese Anträge bei der Vergabe der Fördergelder berücksichtigen. Neue Anträge werden nicht mehr abgenommen.

Über NEUSTART KULTUR

Das Programm NEUSTART KULTUR gliedert sich in vier Teilprogramme. Die GEMA unterstützt die Bundesregierung bei der Abwicklung des mit insgesamt 49 Millionen Euro bedachten Programmteils "Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen – Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals“. Die einzelnen Fördersummen liegen zwischen 5.000 und 100.000 Euro und dienen zum Beispiel dazu Hygienekonzepte, Online-Ticketing-Systeme oder Modernisierungsmaßnahmen von Belüftungssystemen umzusetzen. Förderungsfähig sind alle – ab Antragsstellung – zukünftigen Musikvorhaben. Jeder Antragssteller muss bei Antragsstellung zehn Prozent an Eigenmitteln bereitstellen können.

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