Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Programm wird auch die Initiative Musik – als die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Für die Künstler*innenförderung werden ergänzende Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: "Mit dem rund 1 Milliarde Euro schweren Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR wollen wir die Kultur- und Kreativwirtschaft stützen und das künstlerische Arbeiten und kulturelle Leben wieder ermöglichen. Die Aufstockung der etablierten ‚Künstler*innenförderung der Initiative Musik' mit zusätzlichen 10 Millionen Euro ist hier ein weiterer wichtiger Baustein zum Erhalt und zur Stärkung der einzigartigen Musikszene in Deutschland. Damit unterstützen wir direkt die künstlerische Arbeit der Musikerinnen und Musiker, die unsere Hilfe in der Corona-Pandemie so dringend brauchen.“

Prof. Dieter Gorny, Aufsichtsratsvorsitzender der Initiative Musik: "Durch die Aufstockung der Mittel für die Künstler*innenförderung ist die Initiative Musik in der Lage, Musikerinnen und Musiker sowie deren musikwirtschaftliche Partnerunternehmen noch effektiver zu unterstützen. Trotz der pandemiebedingt schwierigen Bedingungen können so innovative Projektideen entstehen und umgesetzt werden."

Für die 51. und 52. Runde der Künstler*innenförderung wurden deshalb die Förderbedingungen angepasst. Ab sofort können auch Autor*innen Anträge stellen. Neu ist ebenso, dass die künstlerische Kreativarbeit und ihre notwendigen Ausgaben als förderfähig anerkannt werden. Gleiches gilt für die Vorproduktion.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Anhebung des Förderanteils von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Das bedeutet, der Eigenanteil der Künstler*innen und Autor*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen beträgt 10 Prozent in den NEUSTART-KULTUR-Förderrunden. Die maximale Fördersumme pro Projekt steigt auf 67.500 Euro. Dies entspricht einem Eigenanteil von lediglich 7.500 Euro. Die aktualisierten Programmbedingungen sind ab sofort online zu finden. Der Abgabeschluss für Anträge zur 51. Förderrunde der Künstler*innenförderung ist der 11. August 2020. Die 52. Runde ist für Oktober geplant.

Zahlreiche Solokünstler*innen und Bands aus allen Genres der Popularmusik, wie Rock, Hip-Hop, elektronische Musik, experimentelle Popmusik oder Jazz, konnten mit der finanziellen Unterstützung aus diesem Förderprogramm wunderbare Musikprojekte realisieren. Insbesondere Newcomer*innen war es so möglich, sich am deutschen und in internationalen Musikmärkten erfolgreich zu positionieren. Unterstützte Musiker*innen aus den ersten 50 Förderrunden sind unter anderem Alin Coen, Andromeda Mega Express Orchestra, AnnenMayKantereit, Axel Bosse, Balbina, BOY, Eva Klesse Quartett, Fiva, Fritz Kalkbrenner, Gemma Ray, Get Well Soon, Hundreds, Johannes Oerding, Kadavar, Kat Frankie, Mark Forster, Megaloh, Milky Chance, Roosevelt, Tim Bendzko oder Wincent Weiss.

Darüber hinaus wird die Initiative Musik in diesem Jahr weitere Programme von NEUSTART KULTUR für die deutsche Musikbranche umsetzen. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland. Diese Teilprogramme sollen sich an Veranstalter*innen von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten. Eine Veröffentlichung der Fördergrundsätze für diese neuen Teilprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR soll im August 2020 erfolgen.

NEUSTART KULTUR
Rahmenbedingungen für die Künstler*innenförderung

  • Projektvolumen: 10.000 bis 75.000 €
  • Förderanteil: maximal 90 %, 9.000 bis 67.500 €

Mögliche Fördergegenstände:

 

  • Komposition und Konzeption
  • Produktion und Aufnahme
  • Tonträgerherstellung
  • Videos und Contentproduktion
  • Promotion und Marketing
  • Tour
  • Proben für Studioproduktion und Konzerte
Termine: Abgabe und Projektzeiträume

 

  • 51. Förderrunde Künstler*innenförderung
    Abgabeschluss: 11. August 2020, 18 Uhr
    Projektzeitraum: 28. September 2020 bis 31. August 2021
  • 52. Förderrunde Künstler*innenförderung
    Abgabeschluss: 13. Oktober 2020, 18 Uhr
    Projektzeitraum: 30. November 2020 bis 31. August 2021
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