Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" führte am 10. Dezember 2003 ein öffentliches Expertengespräch zu Fragen des Versicherungsschutzes für bürgerschaftlich Engagierte durch.
Zentrale Erkenntnis aus diesem Gespräch war, dass der Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte verbesserungswürdig sei. Der Unterausschuss begrüßt es daher, dass die Länder Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland Pfalz Rahmenversicherungsverträge anbieten, die Lücken im Versicherungsschutz der Engagierten schließen helfen. Andere Länder wollen ähnliche Möglichkeiten schaffen, die Vereine und ihre Akteure besser abzusichern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt klar, dass grundsätzlich eine Deckung von Schäden im Zusammenhang mit Ehrenamt über die private Haftpflichtversicherung besteht. Nur öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als ehrenamtliche Tätigkeit bezeichnete Ehrenämter sowie solche, bei deren freiwilliger Tätigkeit es sich um eine sogenannte "verantwortliche" Tätigkeit handelt, sind vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Der Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement", Dr. Michael Bürsch: "Bürgerschaftliches Engagement ist vielfach mit Risiken verbunden, derer sich die einzelnen Engagierten, häufig aber auch die Vereine und Organisationen, nicht hinreichend bewußt sind. Die haftungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen daraufhin überprüft werden, ob bürgerschaftlich Engagierte unzumutbaren Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Ein lückenloser Versicherungsschutz kann jedoch nur im Zusammenspiel von gesetzlicher und privater Versicherung erreicht werden."
Quelle:
Deutscher Bundestag
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