Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert, dass die Künstlersozialabgabe im Jahre 2005 von 4,3% auf 5,8% ansteigen wird.

Diese Erhöhung um 35 % trifft alle Verwerter, die die Künstlersozialabgabe für die von ihnen gezahlten Honorare an freiberufliche Künstler und Publizisten an die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven abführen müssen. Die Verwerter von freiberuflichen künstlerischen und publizistischen Leistungen müssen im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes 30% der Künstlersozialversicherung tragen, die Versicherten, d.h. die Künstler und Publizisten, 50% und der Bund 20%.

Zwei Gründe sind maßgeblich für diese massive Erhörung der Künstlersozialabgabe verantwortlich:


  • Die Absenkung des Bundeszuschusses für die Künstlersozialkasse seit dem Jahr 2000 von 25% auf 20% und die damit verbundene automatische Erhöhung des Verwerteranteils von 25% auf 30%.

  • Viele Verwerter, besonders außerhalb des klassischen Kultur- und Medienbereiches, werden immer noch nicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen.



Der Deutsche Kulturrat fordert im Lichte der massiven Erhöhung der Künstlersozialabgabe für die Verwerter von freiberuflichen künstlerischen und publizistischen Leistungen die Bundesregierung auf, die Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse zurückzunehmen und wieder einen Bundeszuschuss von 25% einzuführen. Damit würde automatisch die Verwerterabgabe von heute 30% auf 25% abgesenkt werden. Außerdem fordert der Deutsche Kulturrat die Künstlersozialkasse auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Verwerter von freiberuflichen künstlerischen und publizistischen Leistungen zur Zahlung herangezogen werden, damit die Belastung für den einzelnen Verwerter sinken kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Die Verwerterabgabe für die Künstlersozialversicherung ist in Gefahr vollständig aus dem Ruder zu laufen. Die Bundesregierung muss zur dauerhaften Sicherung der Künstlersozialversicherung deshalb schnellstmöglich ihren Finanzierungsanteil auf den alten Stand bringen. Außerdem müssen endlich alle Verwerter von freiberuflichen künstlerischen und publizistischen Leistungen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen werden. Das ist meiner Ansicht nach nur möglich, wenn die Bundesregierung eine zeitlich befristete Amnestieregelung erlässt. Verwerter, die sich innerhalb dieser Amnestieregelung melden, sollten dann nicht, wie vom Gesetz gefordert, vier Jahre rückwirkend mit der Künstlersozialabgabe belastet werden, sondern erst ab dem Tag der Meldung zur Zahlung herangezogen werden. Nur über diesen Weg wird es möglich sein, ohne großen bürokratischen Aufwand die Zahlungslücke bei den Verwertern zu schließen.“
Absätze