Der Deutsche Komponistenverband (DKV) hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ geäußert. Der DKV stimmt den Vorschlägen zur Veränderung des bestehenden Urheberrechts grundsätzlich zu. Der Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung ist ein wichtiges Gut und unverzichtbar für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Einige der wichtigsten vom DKV formulierten Vorschläge zur Verbesserung des Ministeriumsentwurfs sind:
Angemessene Vergütung
Unter anderem fordern die Komponisten, das im Gesetzentwurf eingeräumte Verbandsklagerecht auf die Verwertungsgesellschaften zu erweitern, "damit einschlägige AGB nicht vom einzelnen Urheber individuell, sondern von seinem Verband kollektiv gerichtlich überprüft werden können“.
Gemeinsame Vergütungsregeln
Hierzu hat das Justizministerium neue Vorschläge gemacht, die unter anderem Schlichtungsverfahren bei Nicht-Einigung und Unterlassungsansprüche bei Verstoß gegen solche Regelungen vorsieht. Hier mahnt der DKV zusätzlich an, auch Sendeanstalten eindeutig als Werknutzer zu definieren, wenn sie ihre Sendungen von Auftragsproduzenten, also von Dritten herstellen lassen.
Rückrufrecht
Die im Entwurf formulierte 5-Jahres-Frist könnte in gemeinsamen Vergütungsregeln einzelner Branchen unterschiedlich geregelt werden, wobei auch ein automatischer Rechterückfall nach befristeter Rechteeinräumung in Betracht käme. Präsident Enjott Schneider und Vizepräsident Ralf Weigand begrüßen sehr, dass die inzwischen zu beobachtende Übermacht der Verwerter von Musik (gerade der Daten-Großkonzerne) identifiziert wurde und nun ein gesetzgeberisches Gegengewicht geschaffen und damit die Position auch der Musik-Urheber gestärkt werden soll.
Den kompletten Text der Stellungnahme finden Sie unter www.komponistenverband.de