Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) ist in großer Sorge um die aktuelle Reform des Urhebervertragsrechts. Der unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss stehende Gesetzesentwurf der Bundesregierung verkehrt die ursprünglich beabsichtigte Stärkung der Urheber und ausübenden Künstler womöglich ins Gegenteil.
"Als Verband der Berufsmusiker sehen wir die aktuelle Entwicklung mit großer Sorge“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. "Das Urhebervertragsrecht soll eigentlich die Verhandlungsposition der Urheber und ausübenden Künstler gegenüber den Verwertern weiter verbessern. Nunmehr scheint in Einzelpositionen das glatte Gegenteil der Fall zu sein“, ärgert sich Mertens.
Mertens weiter: "Urhebern und ausübenden Künstlern muss für Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zustehen; so steht es schon jetzt im Urheberrechtgesetz (§ 32). Ursprünglich sollte die "mehrfache“ Nutzung "jeweils gesondert“ vergütet werden. Das wurde nun gestrichen. Der geplante Gesetzeswortlaut darüber, was im Einzelnen "angemessen“ ist, wird außerdem durch das völlig neue Kriterium einer "Häufigkeit“ von Nutzungen weiter aufgeweicht. Dies schwächt Urheber und Künstler gegenüber Verwertern, die sich am liebsten alle Rechte unbefristet gegen einmalige Vergütung abtreten lassen (sog. "Buy-out-Verträge“). Damit würde sich die Bundesregierung von den ursprünglichen Zielen des Koalitionsvertrages endgültig verabschieden. Hier gilt es gegenzusteuern“, so Mertens abschließend.