Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 306. Plenarsitzung am Donnerstag und Freitag in Mainz unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Staatsministerin Doris Ahnen, insbesondere mit der frühen Bildung in Kindertageseinrichtungen, der stärkeren Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, dem vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung, der Gründung des „Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“, der Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden, der Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems sowie der gestuften Studienstruktur in den Lehramtsstudiengängen befasst.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Konferenz der Jugendministerinnen und Jugendminister (JMK) haben erstmalig gemeinsame Bildungsziele sowie eine übergreifende und koordinierte Zusammenarbeit in den Bereichen Schule und Jugendhilfe vereinbart. Der „Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ sowie die Empfehlung „Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhangs von Bildung, Erziehung und Betreuung“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Staatsministerin Doris Ahnen, bezeichnete die beiden Beschlüsse als wichtigen Schritt für die künftige Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen, Schule und Jugendhilfe: „Wir wollen erreichen, dass Kinder möglichst früh gefördert werden und die Übergänge vom Kindergarten in die Schule oder von der Schule in die berufliche Ausbildung ohne Brüche erleben. Im Mittelpunkt aller Bildungsprozesse stehen die Kinder und Jugendlichen und deshalb muss die Zusammenarbeit der Institutionen verbessert werden. Dies gilt auch für Schule und Jugendhilfe, die enger zusammenarbeiten und ihre Bildungsprozesse aufeinander abstimmen müssen.“


1. Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in den Kindertageseinrichtungen

Die Kultusministerkonferenz betont die besondere Bedeutung frühkindlicher Bildungsprozesse. Der vorliegende Rahmen präzisiert den Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen und legt besonderes Gewicht auf die Optimierung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich. Zusammen mit der Konferenz der Jugendministerinnen und Jugendminister (JMK), die bereits in ihrer Sitzung am 13./14. Mai 2004 einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, sieht die Kultusministerkonferenz in diesem gemeinsamen Rahmen eine große fachlich-inhaltliche Übereinstimmung aller Länder über die Gewährleistung des Bildungsauftrages der Kindertageseinrichtungen.

Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Förderung in den Kindertageseinrichtungen sollen konsequent fortentwickelt werden. Sie beziehen sich auf die Bereiche Sprache, Schrift und Kommunikation, personale und soziale Entwicklung und Werteerziehung, Mathematik, Naturwissenschaft, musische Bildung, Umgang mit Medien, Bewegung und Gesundheitserziehung sowie Natur und kulturelle Umwelt. Dabei gilt es, bei den Kindern die Lust und Freude am Lernen zu wecken, ihre Kreativität zu fördern und den kindlichen Forscherdrang zu unterstützen. Die Bildungsangebote müssen so gestaltet werden, dass sie die soziale, kognitive, emotionale und körperliche Entwicklung des Kindes fördern.

Im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiographie, in der die individuellen Entwicklungsprozesse des Kindes unterstützt und gefördert werden, sollten insbesondere Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Eltern eng zusammenarbeiten. Die Schulfähigkeit ist als eine gemeinsame Entwicklungs- und Förderaufgabe von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu verstehen. Flexible Modelle des Schulanfangs, die weitgehend auf Zurückstellungen verzichten und allen Kindern eine individuelle Förderung ermöglichen, führen den Bildungsprozess der Tageseinrichtung fort.


2. Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhanges von Bildung, Erziehung und Betreuung

Mit der ebenfalls beschlossenen Empfehlung „Stärkung und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhanges von Bildung, Erziehung und Betreuung“ verstärken die Kultusministerkonferenz und die Konferenz der Jugendministerinnen und Jugendminister die Zusammenarbeit in den wesentlichen Bereichen:
- Übergang vom Kindergarten zur Grundschule
- Entwicklung und Ausbau der ganztägigen Förderung und Betreuung an Schulen
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit Lernproblemen und sozialen Benachteiligungen.

Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist für die Entwicklung von Kindern und für das Gelingen des Einstiegs in schulische Anforderungen von hoher Bedeutung. Um das Einschulungsalter und die Quote der Zurückstellungen zu senken, sollte die Möglichkeit der frühen Einschulung besser genutzt werden. Dazu muss die Vorbereitung auf die Schule insbesondere bei entwicklungsverzögerten Kindern verbessert und in den Eingangsklassen noch größerer Wert auf individuelle Förderung gelegt werden.

Besonders wichtig ist eine möglichst frühzeitige gezielte Sprachförderung. Neben der Sprachförderung erscheint es auch in anderen Bereichen erforderlich, Entwicklungsstand, Verzögerungen und Risikofaktoren besser als bisher zu identifizieren und darauf aufbauend Förderangebote bereitzuhalten.

Die Kultusministerkonferenz spricht sich in der Empfehlung für gemeinsame Fortbildungen für Erzieherinnen/Erzieher und Lehrkräfte aus. Neben organisatorischen Fragen zum Übergang sollten dabei insbesondere didaktisch-methodische Fragen zur Gestaltung von Bildungsprozessen in dieser Altersgruppe bearbeitet und Strategien der Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungsständen thematisiert werden.

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ganztagsschulen und in Ganztagsangeboten an Schulen erweitert die Möglichkeiten des fachlichen und des sozialen Lernens. Damit kann zugleich eine gute Basis dafür geschaffen werden, die Motivation und Aufnahmebereitschaft sowohl für unterrichtliche wie für außerunterrichtliche Bildungsangebote zu erhöhen. Schule und Jugendhilfe öffnen sich stärker sowohl den Problemen als auch den Neigungen von Schülerinnen und Schülern.

Die Entwicklung und der Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten an Schulen sind daher schulpolitisch und jugendpolitisch von großer Bedeutung. Es wird empfohlen, auf Landesebene Rahmenvereinbarungen zwischen der Schule und den außerschulischen Partnern zu schließen. Darin sollen die Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt werden, die in den regionalen und auf einzelne Schulen und Projekte bezogenen Vereinbarungen präzisiert werden.
Bei der Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit Lernproblemen und sozialen Benachteiligungen werden Schule und Jugendhilfe ihre Zusammenarbeit intensivieren und weiterentwickeln. Das gilt insbesondere beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. In diesem Bereich sollten verstärkt die Träger der Jugendberufshilfe in die schulische Berufsvorbereitung in Form von Schulprojekten oder Projekttagen einbezogen werden.

Für Kinder und Jugendliche mit massiven Problemen und Schulverweigerer mit langen Ausfallzeiten sind gemeinsame Angebote von Schule und Jugendhilfe auszubauen. Dabei sollte die Sozialarbeit an Schulen, die kooperative Ansätze erheblich unterstützen kann, als ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule verstärkt genutzt werden.


3. Vierter Bericht und ergänzender Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung

Die Kultusministerkonferenz hat dem 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung sowie dem ergänzenden Bericht vom 18.05.2004 zugestimmt und sich für einen „Rat für deutsche Rechtschreibung“ ausgesprochen.

Die Berichte nehmen an der Neuregelung geäußerte Kritik, insbesondere zur Getrennt- und Zusammenschreibung, auf und schlagen die Zulassung weiterer Varianten vor.

Im Vorfeld haben Vertreter der Kultusministerkonferenz im März, April und Mai 2004 Gespräche mit der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung und der Zwischenstaatlichen Kommission geführt. Dabei wurde deutlich, dass der 4. Bericht an der Neuregelung geäußerte Kritik aufnimmt. Die Gespräche haben weiter gezeigt, dass die Vertreter der Akademie und der Zwischenstaatlichen Kommission sich in Teilen der Diagnose der Sprach- und Orthografieentwicklung einig sind. Sie haben aber auch gezeigt, dass hinsichtlich des Verständnisses von Genese und Struktur orthografischer Normen derzeit nicht überwindbare Gegensätze bestehen. Gleichwohl haben diese Gespräche noch einmal zu Umformulierungen im Kapitel „Getrennt- und Zusammenschreibung“ des Regelwerks geführt, die Kritik von Mitgliedern der Akademie berücksichtigen.

Die im 4. sowie im ergänzenden Bericht enthaltenen Änderungen treten mit Ablauf der Übergangszeit zum 01.08.2005 in Kraft. Durch die hier vorgenommenen zusätzlichen Änderungen werden – mit unwesentlichen Ausnahmen – keine der bisher unterrichteten Schreibweisen falsch, und es können alle Schulbücher, die der Neuregelung bisher schon folgen, weiter benutzt werden. Die Kultusministerkonferenz bittet die Präsidentin, eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins und weiteren interessierten Staaten herbeizuführen und zu unterzeichnen.

Die Kultusministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Schriftgebrauchs zukünftig über einen längeren Zeitraum hinweg zu beobachten ist. Sie hält einen Zeitraum von 5 Jahren für angemessen, nach dem eine weitere Berichterstattung hierzu erfolgen sollte.

Für diese Beobachtung sollte nach Auffassung der Kultusministerkonferenz ein „Rat für deutsche Rechtschreibung“ geschaffen werden, der die Aufgaben der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung sowie der jeweiligen Beiräte übernimmt.

Mit der Bundesregierung sowie den zuständigen Stellen in Österreich, der Schweiz und Liechtensteins soll eine abgestimmte Vorlage über die Aufgaben eines künftigen „Rates für deutsche Rechtschreibung“ vorgelegt werden. Die Zusammensetzung des „Rates für deutsche Rechtschreibung“ soll durch ein hohes Maß an Pluralität gekennzeichnet sein und damit eine große Akzeptanz bei allen Beteiligten erfahren. Über den Zwischenstand soll im Oktober berichtet und die Zusammensetzung des Rates im Dezember 2004 beschlossen werden.

Die Kultusministerkonferenz begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, sich an der Erörterung von Aufgaben und Struktur dieses Rates zu beteiligen.


4. Gründung des „Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin“

Zum ersten Mal in der Geschichte der Kultusministerkonferenz ist ein bundesweit tätiges, von den Ländern gemeinsam getragenes „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin“ (IQB) gegründet worden. Mit der Unterzeichnung der Satzung haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz am Freitag in Mainz den offiziellen Startschuss gegeben.

Die Hauptaufgabe des IQB ist die Überprüfung und Weiterentwicklung der Bildungsstandards. „Mit der Institutsgründung bekommt die Qualitätsentwicklung an unseren Schulen einen weiteren wichtigen Schub. Es zeigt die Entschlossenheit der Kultusministerkonferenz, sich dem Vergleich zu stellen, Standardüberprüfungen zum schulischen Alltag werden zu lassen und so insgesamt die Schulentwicklung voranzutreiben“, sagte die KMK-Präsidentin.

Das IQB soll in wissenschaftlicher Kooperation mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verbesserung schulischer Bildung in Deutschland beitragen, den Anschluss an das internationale Leistungsniveau fördern, die Anstrengungen der Länder um eine höhere Qualität in Unterricht und Schule unterstützen, den länderübergreifenden Austausch über spezifische Maßnahmen stärken und damit für eine bessere Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen sorgen. Dazu zählen auch der Aufbau eines Aufgabenpools zur Standardüberprüfung sowie die Durchführung eines nationalen Bildungsmonitorings. Außerdem unterstützt das IQB die Länder bei der Bildungsberichterstattung über Deutschland.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Berufungsverfahren des wissenschaftlichen Leiters/ der wissenschaftlichen Leiterin des IQB. Die Humboldt-Universität wird hierfür eine Sonderprofessur an der Philosophischen Fakultät IV einrichten. Der Berufungskommission gehören auch die Mitglieder des Gründungsvorstandes des IQB an.


5. Ländervergleich bei PIRLS/IGLU 2006

Bei der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung PIRLS/IGLU 2006 wird es einen Ländervergleich geben. Dieser Vergleich erlaubt ein internationales Benchmarking von jedem Land in der Bundesrepublik Deutschland. Den grundsätzlichen Beschluss zur Beteiligung Deutschlands an der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung 2006 hatte die Kultusministerkonferenz bereits im März in Berlin gefasst. Am zweiten PIRLS/IGLU-Zyklus im Jahr 2006 werden voraussichtlich über 30 Staaten teilnehmen.


6. Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen von Frühstudierenden

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler sollen nach einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz künftig bundesweit die Möglichkeit erhalten, ohne förmliche Zulassung als Frühstudierende an Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilzunehmen. Erworbene Studien- und Prüfungsleistungen sollen bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit an allen Hochschulen anerkannt werden. Den Ländern und Hochschulen wird empfohlen, entsprechende Rechtsgrundlagen - soweit noch nicht vorhanden - zu schaffen. Bis zu einer ausdrücklichen Anerkennung der von Schülerinnen und Schülern erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sollen die geltenden Anerkennungsbestimmungen großzügig angewendet werden.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Staatsministerin Doris Ahnen, erklärte, die Empfehlung berücksichtige die Lernbiographien besonders begabter Schülerinnen und Schülern: „Unser Anliegen ist, dass Bildungsabschnitte nicht als Bruch empfunden werden. Wenn leistungsfähige Schülerinnen und Schüler bereits während ihrer Schulzeit Angebote an den Hochschulen wahrnehmen, dann sollen diese auch von den Hochschulen für ein späteres Studium anerkannt werden. Damit gehen wir mit der Ressource Zeit von jungen Menschen verantwortungsvoll um.“


7. Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems

Die Kultusministerkonferenz hat sich in Mainz eingehend mit der Weiterentwicklung des im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz etablierten und grundsätzlich bewährten Systems der Akkreditierung befasst. Im Zuge der Umstellung des herkömmlichen Studiensystems auf die gestufte Studienstruktur bis 2010 gemäß der Beschlüsse zum Bologna-Prozess ist in den kommenden Jahren mit einer großen Anzahl von Anträgen für die Akkreditierung von Studiengängen zu rechnen.

Dem Akkreditierungsrat kommt durch seine zentrale Stellung im System der länder- und hochschulübergreifenden Akkreditierung eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Qualität der Hochschulausbildung zu. Ziel der Überlegungen der Kultusministerkonferenz ist es, die Zuständigkeiten des Akkreditierungsrates zu präzisieren und die Zusammenarbeit zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen zu verbessern. Dazu schlägt die Kultusministerkonferenz vor, dass der Akkreditierungsrat und die Agenturen eine Vereinbarung schließen, mit der die Rechte und Pflichten der Partner im Akkreditierungssystem geregelt werden.

Um das zu erwartende hohe Antragsvolumen bewältigen zu können, sollen künftig die Akkreditierungsverfahren von Hochschulen oder einzelner Fachbereiche/Fakultäten gebündelt werden können. Dabei müssten die institutionellen Voraussetzungen des Studienangebots nur einmalig geprüft werden. Rationalisierungseffekte ließen sich auch dadurch erzielen, dass eine Gutachtergruppe fachlich naheliegende Anträge gemeinsam begutachtet. Die hohen Qualitätsanforderungen an das Studienangebot in dem zu akkreditierenden Studiengang bleiben davon unberührt.

Außerdem soll die Arbeit des Akkreditierungsrates als Stiftung des Öffentlichen Rechts auf eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt werden.

Vor einer endgültigen Beschlussfassung der Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland wird die Kultusministerkonferenz Gespräche mit dem Akkreditierungsrat und der Hochschulrektorenkonferenz führen.


8. Gestufte Studienstruktur in den Lehramtsstudiengängen

Die Kultusministerkonferenz beabsichtigt, die im Oktober 2003 beschlossenen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen um Regelungen für Lehramtsstudiengänge zu ergänzen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die gestufte Studienstruktur im Bereich der staatlich geregelten Lehramtsstudiengänge zu schaffen.

Zielsetzung der Kultusministerkonferenz ist es, in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, die Gradbezeichnungen Bachelor of Education (B.Ed) und Master of Education (M.Ed) zu verwenden. Diese Hochschulabschlüsse werden dann hochschulrechtlich dieselben Berechtigungen wie die erste Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt verleihen, wobei bestehende laufbahnrechtliche Zuordnungen nach Landesrecht unberührt bleiben sollen. Die für die Masterstudiengänge allgemein geltenden Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ sollen bei den Masterstudiengängen für das Lehramt um ein eigenes „lehramtsorientiertes Profil“ ergänzt werden. Dieses „lehramtsorientierte Profil“ ergibt sich aus der Kombination von in der Regel zwei Fachwissenschaften und Berufswissenschaften.

Die staatliche Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung soll weiter durch staatliche Abschlussprüfungen oder gleichwertige Maßnahmen gesichert werden. Die Kultusministerkonferenz wird vor einer endgültigen Neufassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben die Hochschulrektorenkonferenz und die Berufspraxis beteiligen.



9. Neue Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz

Neue Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz wird Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski (Thüringen). Sie wurde von der Kultusministerkonferenz am Freitag in Mainz für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2004.

Ministerin Schipanski, die bislang Vizepräsidentin war, tritt die Nachfolge von Minister Dr. Michael Vesper (Nordrhein-Westfalen) an. Zum neuen Vizepräsidenten wählte die Kultusministerkonferenz Minister Prof. Dr. Dr. Hans-Robert Metelmann (Mecklenburg-Vorpommern).

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