Das Projekt trägt einen schlichten Namen "Offene Ganztagsschule". Doch das Ziel ist ehrgeizig: Die Zahl der Ganztagsangebote soll an den schleswig-holsteinischen Schulen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden. So erhalten Schülerinnen und Schülern einen zeitlich und organisatorisch verlässlichen Rahmen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote.
Die "Offene Ganztagsschule" ermöglicht mehr Zeit für Bildung, Erziehung und Betreuung oder für individuelle Förderung, für Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schulalltages. Sie sorgt für ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern orientiert. Sie umfasst insbesondere Förder-, Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Musik, Kunst und Kultur oder Sport . Hausaufgabenhilfe und spezielle Angebote für Kinder bildungsbenachteiligter Familien wird es ebenso geben wie Angebote für Kinder mit besonderen Begabungen.
Kerngedanke ist ein verlässlicher Rahmen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote. Beide werden unter dem Dach der Schule organisatorisch zusammengefasst. Möglich wird dies durch eine Kooperation von Lehrkräften und anderen gesellschaftlichen Gruppen, die sich in der Bildungs- und Erziehungsarbeit engagieren. Beide entlasten und bereichern sich gegenseitig. Damit erhält die Schule eine andere pädagogische Qualität - sie wird zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens.
Im Ergebnis kann eine neue Lern -und Lehrkultur entstehen, die mehr Zeit zum Lernen gibt. Kinder mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen könnten so stärker individuell gefördert werden.
Konzept
Die "Offene Ganztagsschule" bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. Alle allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen können "Offene Ganztagsschulen" werden. Bei den Gymnasien und Gesamtschulen wird jedoch nur die Sekundarstufe I berücksichtigt
Der Zeitrahmen umfasst an mindestens drei Wochentagen mindestens sieben Zeitstunden (beispielsweise von 8 bis 15 Uhr).
Die Angebote umfassen:
Betreuungsangebote, insbesondere für Hausaufgaben
Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler
Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung
Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote (außerschulische Sportangebote) sowie gegebenenfalls
Projekte der Jugendhilfe, insbesondere der außerschulischen Jugendarbeit sowie der außerschulischen Bildung
Die Teilnahme am Betrieb der "Offenen Ganztagsschule" ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung einer Schülerin und eines Schülers für die offene Ganztagsschule ist für die Dauer eines Schuljahres verbindlich.
Der Ganztagsschulbetrieb findet in geeigneten Räumen der Schule oder in anderen Räumen des Schulträgers oder in von diesem bezeichneten Räumen statt.
In "Offenen Ganztagsschulen" wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler an den Tagen, an denen außerunterrichtliche Angebote stattfinden, ein Mittagessen in der Schule einnehmen können.
Dieser Rahmen eröffnet eine breite Vielfalt von Gestaltunsmöglichkeiten. Insgesamt erfüllen bereits jetzt rund 130 Schulen die Bedingungen, die an eine "Offene Ganztagsschule" gestellt werden.
Finanzierung
Das Land Schleswig-Holstein nutzt zum Aufbau der "Offenen Ganztagsschule" die Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB).135 Millionen Euro erhält das Land insgesamt in den Jahren 2003 bis 2007. Mit diesem Geld werden ausschließlich Investitionsvorhaben gefördert, die von dem Bau einer Mensa bis zur Anschaffung von Sportgeräten oder Büchern reichen können. Voraussetzung ist , dass der Schulträger ein auf Dauer angelegtes inhaltliches Konzept vorlegt und sich an den Investitionen mit mindestens zehn Prozent beteiligen.
Die Betriebskosten "Offener Ganztagsschulen" können zum Teil ebenfalls aus Landesmitteln gefördert werden. Es sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je Schule und Schuljahr möglich. Im Haushalt 2004 sind dafür etwa 1,5 Millionen Euro und im Haushalt 2005 etwa 1,8 Millionen Euro vorgesehen.
Von der Idee bis zur Umsetzung
Am Anfang steht die Idee und die Initiative der Schule oder des Schulträgers zum Aufbau einer "Offenen Ganztagsschule". Schule, Schulträger und die möglichen Kooperationspartner beraten ein inhaltliches Konzept, über das in der Schulkonferenz entschieden wird. Nach Zustimmung der Schulkonferenz beantragt der Schulträger beim Kultusministerium die Genehmigung dieser "Offenen Ganztagsschule". Beigefügt ist eine Stellungnahme des zuständigen Schulamtes (bei Gymnasien und Gesamtschulen der zuständigen Schulaufsicht) und das Einvernehmen der Jugendhilfe.
Parallel können die Anträge auf Förderung der Investitionskosten sowie der Betriebs- und Personalkosten beim Kultusministerium gestellt werden.
Die Investitionskosten werden aus dem IZBB getragen; Betriebs- und Personalkosten werden aufgrund der "Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen", der "Richtlinie zur Förderung von Betreuungsangeboten an Verlässlichen Grundschulen" und der "Richtlinie über Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen" bezuschusst.
Ganztagsangebote
Bereits seit dem Schuljahr 2002/2003 fördert Schleswig-Holstein Ganztagsangebote an Haupt-, Sonder- und Gesamtschulen in einem flexiblen Zeitumfang. Er kann von einem Angebot an mindestens zwei Tagen in der Woche bis zu einem ganztägigen Angebot an vier oder fünf Tagen in der Woche reichen.
Wie in "Offenen Ganztagsschulen" werden die Ganztagsangebote in Kooperation mit außerschulischen Trägern realisiert. Im aktuellen Schuljahr 2003/2004 werden 81 Ganztagsangebote im Umfang von 684.461 Euro aus Landesmitteln gefördert.
Absätze
Mehr zum Thema
Mehr zum Thema