Im Rahmen des Ausbaus der ganztagsschulischen Angebote an brandenburgischen Schulen, unterzeichneten Bildungsminister Steffen Reiche und Dr. Ernst-Ullrich Neumann, Präsident des Landesmusikrates Brandenburg e.V., heute in Potsdam eine Kooperationsvereinbarung.
„Singen, Bewegen nach Musik und der Umgang mit Musikinstrumenten gehören genauso an die Schule wie die Beschäftigung mit Computern und Büchern“, sagt Bildungsminister Reiche. „Deshalb sollen Ganztagsschulen auf der Basis dieses Kooperationsvertrages mit dem Landesmusikrat ihren Schülerinnen und Schüler zusätzliche musikalische Angebote eröffnen können. In der aktiven Beschäftigung mit Musik erwerben die Schülerinnen und Schüler innovative Schlüsselqualifikati-onen wie Kreativität, Phantasie, Gestaltungsvermögen. Musikalische Tätigkeit unterstützt die Entwicklung der Intelligenz, der Konzentrations-, Koordinations- und Abstraktionsfähigkeit, fördert soziale Kompetenz und leistet einen Beitrag zum sozialen Frieden, steigert Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit und verbessert damit die allgemeine Lebensqualität und prägt die Persönlichkeit positiv. Musikalische Bildung bedeutet eine lohnende Investition in die Humanressourcen unserer Gesellschaft. Somit kommt der musikalischen Bildung und Erziehung eine besondere Bedeutung zu.“
Neben regelmäßigem Musikunterricht in allen Klassenstufen braucht Schule heute ein breites musikalisches Angebot in den Vor- und Nachmittagsstunden, um möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Hierfür bedarf es kompetenter Partner aus dem regionalen musikalischen und musikpädagogischen Umfeld, insbesondere aus Musikschulen und Musikvereinen. Die geplante Ausweitung des Netzes der ganztagsschulischen Angebote im Land Brandenburg eröffnet neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Musikpädagogen von Schulen, Musikschulen und Vereinen unter dem Dach der allgemein bildenden Schulen.
Ziel ist es, ein vielfältiges außerunterrichtliches musikalisches und musikpädagogisches Angebot für möglichst viele Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Für die Durchführung der außerunterrichtlichen musikalischen und musikpädagogischen Angebote kommen in der Regel Diplom-Musikpädagogen, staatlich geprüfte Musiklehrer, andere Lehrkräfte und Orchestermusiker mit Lehrbefähigung Musik, Dirigenten und Chorleiter mit der Qualifikationsstufe C 3 sowie Musiker mit Abschluss eines berufsbegleitenden pädagogischen Lehrgangs an einer Bundes- oder Landesmusikakademie, sowie Kirchenmusiker in Betracht. Bei persönlicher und pädagogischer Eignung können auch ergänzende Kräfte (z.B. Dirigenten und Chorleiter mit langjähriger Erfahrung im Kinder- und Jugendbereich vor Einführung der C-Qualifizierung) beschäftigt werden.
Die Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31. Juli 2006.
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