Das von der Bundesregierung geplante neue Urhebervertragsrecht stößt auf heftige Kritik des Deutschen Bühnenvereins. Insbesondere die dort vorgesehene Möglichkeit von Autoren und Komponisten, nach fünf Jahren den Verlag zu wechseln, führt bei den Theatern zu wirtschaftlichen und planerischen Risiken. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf entfällt die Übertragung der Aufführungsrechte seitens des Verlages an das Theater, wenn beispielsweise der Autor eines Stückes oder der Komponist einer Oper den jeweiligen Verlag verlässt, weil ihm ein anderer Verlag bessere Konditionen anbietet. Im Repertoirebetrieb der Stadttheater bleiben Werke aber oft über mehrere Spielzeiten auf dem Spielplan. Auch nach vielen Jahren kann es zu einer Wiederaufnahme einer Produktion kommen. Die Aufführungsverträge mit den Verlagen sehen meist entsprechende Optionen für spätere Spielzeiten vor. Bei einem Verlagswechsel könnte diese Option nicht mehr erfüllt werden. Einem weiteren Angebot einer Produktion im Spielplan bzw. einer späteren Wiederaufnahme würde so die urheberrechtliche Grundlage entzogen. Diese Situation könnte sogar kurz vor einer Premiere eintreten, wenn ein Urheber dem Verlag wegen des Ablaufs der 5-Jahres-Frist genau zu diesem Zeitpunkt die Rechte entzieht. Die wirtschaftlichen Risiken, die daraus für das Theater resultieren, sind unübersehbar.
Für problematisch hält der Bühnenverein auch Regelungen, die den Rechteinhabern umfangreiche Auskunftsansprüche einräumen. Beispielsweise bei DVD-Produktionen entstehe in der täglichen Praxis ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da jeder einzelne an der Inszenierung beteiligte darstellende Künstler – einschließlich Chor und Orchester – Auskunftsansprüche über Verkaufszahlen und andere Daten habe. Ebenso kompliziert sei die im Gesetz vorgesehene Aufteilung von Vergütungsansprüchen auf unterschiedliche Rechtenutzungen. Dies erschwere die im Bereich des Theaters bei einer Aufzeichnung übliche Pauschalabgeltung, die auch von den darstellenden Künstlern bevorzugt würde. Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, nachdem dieser in den vergangenen Wochen auch bei Autoren und Verlagen auf erhebliche Kritik gestoßen ist.