Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ positioniert. Dem Deutschen Kulturrat gehören sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verbände der Verwerter künstlerischer Leistungen aus den verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung) an. Er konzentriert sich in seiner Stellungnahme auf die Aspekte, die sowohl von Seiten der Verwerter- als auch der Urheberverbände getragen werden können.

Konkret äußert sich der Deutsche Kulturrat zur angemessenen Vergütung, zu Gemeinsamen Vergütungsregeln, zum Rückrufrecht, zum Auskunftsanspruch sowie zur geplanten Ausdehnung von Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten auf ausübende Künstler.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Dass es im Deutschen Kulturrat gelungen ist, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Urhebervertragsrechts zu verabschieden, zeigt, dass Gemeinsamkeiten zwischen Urhebern und Verwertern bestehen und Kompromisse gefunden werden. Urheber brauchen Verwerter zur Vermarktung ihrer Werke, Verwerter brauchen Urheber, damit es überhaupt Werke gibt. Aufgrund dieses symbiotischen Verhältnisses ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates besonderes „Fingerspitzengefühl“ beim Gesetzgebungsprozess zum Urhebervertragsrecht von Nöten, um am Ende ein wirklich gutes Ergebnis zu erreichen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ finden Sie hier.

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